So, es ist geschafft
War bei der ARGE und habe dem Fallmanager meine Argumente "um die Ohren gehauen".
Dann noch die restlichen Anträge ausgefüllt und unterschrieben.
Er sagte dann natürlich den üblichen Mist, von wegen, das wird noch geprüft und falls die ARGE der Meinung ist, es läge trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft vor, müsse meine Freundin Ihre Unterlagen nachreichen, aber da sehe ich kein Problem drin.
Ein Zimmer für mich wäre vorhanden und ein Bett habe ich auch, was ich da rein stellen kann.
Was ich nur seeeeeeehr lustig finde (Vorsicht Ironie)
Das Ganze ist eh nur darlehnsmäßig, da ich ja eine Arbeitsstelle habe. Kriege halt zur Zeit von meinem Chef kein Geld. Deswegen bin ich mit Ihm ja vorm Arbeitsgericht.
Wenn ich die ausstehenden Löhne also erhalte, zahle ich die erhaltenen Leistungen eh zurück.
Und trotzdem machen die daraus ne Staatsaffäre.
Weiß eigentlich einer, ab wann ich ohne Sperre für ALG I selber kündigen kann ?
Sprich, wie lange muß ich das mitmachen, ohne Lohn zu arbeiten, ehe ich kündigen darf, ohne Nachteile zu haben ?
Gruß
Jörg