Beiträge von chris39ms

    hallo,


    vielleicht finde ich ja relativ kurzfristig hier ein mitglied, welches mir auf meine frage eine fntwort geben kann:


    also, bin seit 10 Jahren selbständig und möchte diese nun aufgeben und in ein angestelltenverhältnis wechseln. so und nun schlägt unser sozialsystem zu. um den job zu bekommen benötige ich eine finanzielle förderung durch das arbeitsamt. andere mitbewerber haben nicht meine qualifikation aber werden gefördert. meine einzige chance ist, so schnell wie möglich bedürftig zu werden (also anspruch auf ALG2) um somit eine förderung vom arbeitsamt zu bekommen.


    habe alg2 im märz beantragt, die behörde sagte, ich habe im märz zuviel verdient (meine verbindlichkeiten interessieren nicht :(


    kann ich den anspruch jeden monat aufs neue feststellen lassen?


    wenn ich also im april ein sehr geringes einkommen habe (900 euro, berechnet mit online alg2 rechner) und nicht mehr auf mein konto eingeht, habe ich doch anspruch auf alg2?


    und wenn dies zutrifft, wann wird dieser anspruch festgestellt? wenn der april zu ende ist?


    bitte um unterstützung


    vieln dank im voraus