So gesagt dürfen wir nicht zusammen ziehen, obwohl wir uns verloben wollen und spätestens in 1 1/2Jahren Heiraten wollen.
Versteh das nicht andere Paare die nicht arbeiten dürfen zusammen ziehen oder sehe ich das falsch????
So gesagt dürfen wir nicht zusammen ziehen, obwohl wir uns verloben wollen und spätestens in 1 1/2Jahren Heiraten wollen.
Versteh das nicht andere Paare die nicht arbeiten dürfen zusammen ziehen oder sehe ich das falsch????
Ja is ne Berufsschule.
Er bekommt vom Jobcenter die 70€, da seine Eltern ein teil vom Jobcenter beziehen.
Er macht ne Ausbildung zum IT-Systemkaufmann.
Nein wir wollen uns ne 2Zimmer wohnung nehmen, da ja meine zu klein ist.
Hallo alle zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand weiter helfe????
Also, mein Freund und ich würden gern zusammen ziehen nach 8jähriger Beziehung.
Mein Freund macht grade ne Schulische Ausbildung und bekommt 190€ Bafög und 70€ Mietzuschuss vom Amt, da er bei seinen eltern noch wohnt, er ist jetzt 23Jahre.
Ich beziehe grade leider ALG2, wohne in meine 1Zimmer Wohnung, mache ne Maßnahme und bin auch 23Jahre.
Meine Frage, dürfen wir zusammen ziehen?
Was würde uns zustehen?
Wie werden wir berechnet?
Wir wissen gar nicht was wir machen sollen, da es viele unterschiedliche Meinungen gibt.
Ich habe auch schon mal über legt vorab eine Anfrage beim Amt schriftlich ein zu reichen.
Oder sollte man gleich ein Antrag mit Wohnungsangebot machen?
Würde mich echt freuen, wenn uns jemand weiter helfen könnte oder ein Rat geben könnte
LG Jano