Damit ist der Grad der Behinderung gemeint. Dein Vater hat aber nur 50.
Beiträge von Dirintra
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An den Betriebskosten beteiligen sie sich sowieso.
GEZ interessiert die ARGE nicht, da musst du bei denen selbst einen Antrag stellen. HartzIV-Empfänger können von der Gebühr freigestellt werden. Aber da du einen Job hast, würde ich mir nicht allzu viel Hoffnung drauf machen. -
Bei euch in der Stadt gibts doch bestimmt auch eine Kleiderkammer, wo man entweder kostenlos oder für 1 € das Stück gebrauchte Kleidung bekommen kann.
Es wird schon drauf geachtet, dass die Kleidung in einem ordentlichen Zustand angeboten wird. -
Wenn ihr zusammen zieht und eine Bedarfsgemeinschaft bildet, muss dein Partner dich mit unterhalten. Verdient er genug, dass er eine Familie ernähren kann, zahlt die ARGE nichts. Verdient er zu wenig, müsst ihr ergänzendes ALG2 beantragen.
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Hallo pecunia,
ich denke schon, dass die ARGE den Zusammenzug der beiden mitkriegt, denn das ist schliesslich meldepflichtig.
Jetzt steht bei deiner Bekannten die Frage im Raum: WARUM ist sie wieder mit ihrem Mann zusammengezogen? Führen sie jetzt wieder eine richtige Ehe? Ich gehe davon aus, dass sie sich vor 6 Jahren aus bestimmten Gründen getrennt und die Scheidung aus Mangel an Geld noch nicht durchgezogen haben.
Da sie jetzt wieder eine Familie sind, kann das Amt wahrlich davon ausgegehen, dass hier Sozialleistungen erschlichen werden sollten.
Das ist eine verzwickte Sache für deine Bekannte. -
Hallo, bin erst jetzt auf dieses Forum gestossen. Weil ich eine erwachsene schwerbehinderte Tochter habe, für die ich alle Ansprüche durchsetzen muss/te, will ich hierzu mal was schreiben.
Wenn deine Schwester schwerbehindert gemäß SGB XII ist, steht ihr Grundsicherung zu. Diese stellt man beim Sozialamt. Erkundigt euch mal dort. 216 Euro sind definitiv zu wenig!