Also heißt das ich bekomme ab dem Besuch des Abengymnasiums elternunabhängiges Bafoeg?
Ich habe auch den Antrag gestellt. Ab dem Besuch der 12. Klasse 2. Semester habe ich Anspruch auf Bafoeg (elternunabhängig).
Aber was ist mit dem Antrag / Bescheid vom vergangenen Jahr?? Ich werde natürlch Wiederspruch einreichen und auf die Fehler hinweisen. Ich habe einen Mietvertrag für die Wohnung habe den auch eingereicht. Habe ich da auch Anspruch auf Elternunabhängiges Bafoeg oder wird da wieder das Elterneinkommen berücksichtigt?
Danke für die Antworten vorab. Ihr helft mir mich in dem Dschungel der Hilfen etwas zurechtzufinden.