Hallo,
ich werde in nächster Zeit ALGII beantragen, lebe seit ca. 10 Jahren mit meiner Freundin zusammen, wobei wir vor kurzem gemeinsam in eine neue Wohnung gezogen sind. Sie bezieht ein Einkommen i.H. von ca. 2000 Euro netto. Ich gehe mal davon aus, dass wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden, weil wir augenscheinlich eine solche bilden. Nun folgende Fragen:
Wird ein Sozialgericht auch die "inneren" Umstände berücksichtigen? Ich leide an einer Krankheit, mit einem GdB von 70%, die zu starken psychischen Beeinträchtigungen führen wird, wenn ich nachts alleine bin. Hört sich jetzt vermutlich für den einen oder anderen nach Unfug an, ist aber medizinisch belegbar. Meine Freundin ist immer für mich da, jedoch sieht ihre Lebensplanung nicht vor, mich zu versorgen und finanziell für mich einzustehen. Wir haben getrennte Konten, wobei alle Rechnungen von ihr überwiesen werden - ich übergebe ihr derzeit monatlich mein Arbeitslosengeld, was gerade so mein Anteil an den Unkosten ist. Der Hintergrund hierfür ist, dass ich leider sehr unzuverlässig bin und vor dieser Vorgehensweise so ziemlich alles im Inkasso gelandet ist. Ich bin also ohne meine Freundin nur schwer lebensfähig. Der Status als Bedarfsgemeinschaft würde zwangsläufig dazu führen, daß ich mir eine kleine Wohnung oder ein Zimmer nehmen müßte, um meine Freundin nicht so stark finanziell zu belasten. Wie könnte ein Sozialegericht eine solche Sitution beurteilen?
Wäre es Sozielbetrug, wenn ich mir ein Zimmer in der Umgebung miete, mich dort anmelde und dort auch meinen Haushalt einrichte, aber trotzdem bei meiner Freundin schlafe?
Ich würde mich sehr über ein paar Infos freuen.
Mit freundlichen Grüßen, ollipausk