Alles anzeigenHallo May 31!
Dir steht kein ALG II zu !!!!! Jetzt bist Du platt !???
Wieso? Weil Du selbst von Vermögen schreibst! Mit dieser Argumentation erhälst Du genau diese Auskunft°!
Entscheidend wird sein wie hoch dieses Vermögen ist und in wie weit es angerechnet werden muss/darf!
Zu der Wohnungsgröße gilt nicht immer die Regel nur billiger dann ist das o.k.!
Größere Wohnfläche bedeutet höhere Nebenkosten im Winter und deshalb kann man nicht pauschal davon ausgehen das ein niedriger Grundmietpreis automatisch die qm² Zahl nach oben anheben lässt.
Wenn Du ALG II erhälst oder erhalten könntest, muss bei einem Umzugsvorhaben immer das Einverständnis der ARGE vorher eingeholt werden!
Ich denke das wirft neue Fragen auf! Auch das Vermögen für die späteren Kosten verwenden zu wollen kann die ARGE nicht gelten lassen - diese kannst Du später beantragen! Zunächst musst Du aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt bestreiten!
Gruß
Mein "Vermögen" reicht noch längst nicht an die Freigrenze ran. Also angerechnet werden kann mir gar nix - deshalb darf ich HARTZ 4 beantragen. Und was ich mit dem Geld mache kann der ARGE ja egal sein, oder nicht? Davon lebe ich ja dann und finanziere mir eben den Umzug selbst, da braucht sich die ARGE gar nicht drum zu kümmern.