Beiträge von HeikeT

    Mir steht meine Kündigung kurz bevor. Da ich jetzt auch nur halbtags arbeite, bekomme ich einen Hartz4-Zuschuss als Aufstockung.
    Wenn ich arbeitslos werde, bekomme ich ALG1 und sicherlich als Zuschuss ALG2, weil ich unter dem Existenzminimum liege.
    Meine Frage wäre nun, ob und was man nun dazuverdienen kann. Bei ALG1 sind es ja 165 Euro im Monat, bei ALG2 wären es 100,00 Euro. Wie ist das aber bei beiden zusammen? Darf man überhaupt noch was dazuverdienen, oder wird das dann bei ALG2 abgezogen?

    So richtig schlau bin ich leider immer noch nicht.
    Wie muss denn nun die Einkommensbescheinigung ausgefüllt werden?
    Oben beim Brutto werden die 40 Euro dazugerechnet, unten wieder abgezogen, so dass sich das Netto erst um die Steuer/SV, die ich selber tragen muss, mindert und dann werden die 40 Euro vom Netto noch mal abgezogen, weil der Arbeitgeber die Leistungen bezahlt. Auf der Bescheinigung ist dafür aber kein Feld, nur für Abzüge SV und Steuern usw.

    Oh je, das wird ja immer komplizierter.
    Ich wohne in meiner eigenen Wohnung und habe mit meinem Elternhaus nichts zu tun. Ich wollte sie damit nur unterstützen, denn es sieht so aus, als ob mein Vater nicht mehr lange leben wird. Wir wollten damit das ganze Erbproblem aus dem Wege gehen.
    Nach dem Tod meines Vaters wäre ich in mein Elternhaus gezogen und hätte sozusagen meine Hälfte des Hauses nutzen können, denn die andere gehört meiner Mutter.
    Aber ich muss wohl doch mal zum Notar, ob das überhaupt geht und zur Arge, was damit auf mich zukommen würde.
    Ich versuche einfach mein Glück. Finde ich noch einen Nebenjob oder wieder einen Vollzeitjob, dann klären sich die Probleme von ganz allein.
    Danke für deine Mühe.

    Wenn ich wirklich so viel Knete hätte, wäre ich bestimmt auch nicht in diesem Forum. Wie gesagt, ich habe das Glück, stundenweise arbeiten zu gehen und einen Teil vom Geld selbst zu verdienen, ich bekomme nur einen Zuschuss von der Arge.
    Meine Eltern werden mir die Haushälfte sicherlich nicht für überteuertes Geld verkaufen und für einen kleinen Betrag kann ich einen Kredit aufnehmen. So, damit wäre das geklärt, aber meine Frage immer noch nicht.

    Hallo Horst,


    ich bekomme schon das Geld von der Arge. Es wird mein Regelsatz ausgerechnet und davon das Einkommen und Freibeträge abgezogen, den Rest bekomme ich dann ausgezahlt. Da ich ein wenig selbst verdiene, bleibt also nur die Miete über, die ich bezuschusst bekomme.


    Ich weiß jetzt eben nur nicht, wie sich das alles auf die Leistungen auswirkt, das zukünftige Eigentum an der Haushälfte und der Bausparvertrag. Vermögenswirksame Leistungen möchte ich dafür auch machen bzw. der Arbeitgeber. Ich habe noch einen anderen Beitrag im Forum dafür laufen, mit der Frage, wie ich den Nettoverdienst nun angeben muss, weil ich ja nur die Steuern bzw. SV-Beiträge dafür bezahle.
    An die VWL darf die Arge nicht ran, das habe ich schon nachgelesen.

    Ich bin Geringverdiener und bekomme einen Mietzuschuss von der Arge.


    Ich möchte eine Haushälfte meines Elternhauses von meinen Eltern abkaufen und für die andere Hälfte einen Bausparvertrag zur späteren Miterbenauszahlung abschließen.


    Wird dann beides als Vermögen zusammengerechnet, obwohl ich ja erst dort einziehe, wenn beide Elternteile tot sind? Oder nur der Bausparvertrag, wenn die Summe meines Freibetrages (pro Lebensjahr 150 Euro) erreicht ist?

    Ich bin Geringverdiener und bekomme von der Arge einen Mietzuschuss. Nun möchte ich Vermögenswirksame Leistungen über die Firma laufen lassen, so dass ich nur die Steuern/SV-Beiträge dafür bezahlen muss. Das mindert natürlich den Nettobetrag. Nimmt die Arge den neuen Nettowert zur Anrechnung oder darf sie den Betrag der VWL weglassen und den alten Nettobetrag zur Berechnung heranziehen?