Hallo Diablo,
hast mich falsch verstanden oder ich steh heut auf´n Schlauch habe Deine Service-Leistung nicht verstanden, aber Danke.
Gruß
Kio 100
Hallo Diablo,
hast mich falsch verstanden oder ich steh heut auf´n Schlauch habe Deine Service-Leistung nicht verstanden, aber Danke.
Gruß
Kio 100
hallo Diablo,
wir waren bei der Polizei, er ist auch zu einer Geldsrafe verurteilt worden.
Meine Tochter hat bis einschließlich 31.3.08 bekommen und wurde augefordert die Zustimmung der Vaterschaftsanerkennung abzugeben, falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommt wird ihr der unterhaltsvordchuss gestrichen.
Die Rede war von Unterhaltsvorschuss und nicht von den Leistungen der ARGE.
Der Kindsvater ist dem Jugendamt bekannt und hat seinerseits die Vaterschaft anerkannt.
Außerdem hat meine Tochter der ARGE die Änderrung mitgeteilt, mit dem Ergebnis dass alle Leistungen eingestellt werden.
Gruß
Kio100
Hallo Horst,
Wiederspruch ist uns bekannt, aber wie läuft das mit dem Eilverfahren. Könntest du uns dazu Info geben.
Gruß
Kio 100
Hallo,
meine Tochter hat gerade Post von der ARGE bekommen und Ihr weden die kompletten Leistungen gestrichen, da sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen ist.
Was nun sie hat ein kleines Kind.
Weiss jemand Rat?
Für schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Hallo nataly und Horst,
Die Vaterschaftsanerkennung erfordert die Zustimmung der Kindesmutter (§ 1595 BGB).
Der Name des Vaters ist dem Jugendamt bekannt. Meine Tochter verweigert die Zustimmung aus folgenden Gründen.
1. in der Schwangerschaft geschlagen
2. Drohungen
3. Androhungen das alleinge Sorgerecht zu beantragen.
4.Umzureichende Informationen vom Jugendamt.
Zu 4.
Wir waren beim Jugendamt und wollten uns erkundigen, welche Rechte Sie dem Vater einräumen muss, wenn Sie Ihre Zusimmung gibt. Da der Vater sehr unzuverlässig ist (letzter Kontakt zum Kind Januar 08)
möchte Sie Ihm das Kind ,zur Wahrung des Besuchrechts, nicht überlassen. Hat aber angeboten dass er das Kind jeder Zeit in Ihrer Wohnung sehen kann.
Die Dame von Jugendamt konnte oder wollte uns keine genaue Auskunft geben.
Hallo, steht ihr auch nicht der Regelsatz 207€ minus 154€ Kindergeld = 53€ zu.
Gruss
Hallo,
habe folgendes Problem.
Meine Tochter(25 HartzIV Empfängerin) hat eine kleine Tochter(15 Monate) für die sie bis 31.03.08 Unterhaltsvorschuss bekommt.
Da sie aber vor dem Jugendamt die Vaterschaft nicht anerkennt, wird ihr der Unterhaltsvorschuss gestrichen. Jetzt meine Frage, muss ab dem 1.04.08 die Arge den Unterhalt abzüglich Kindergeld zahlen.
Gruss
Kio 100