Grundsätzlich richtet sich Höhe der angemessenen Mietkosten danach wo der ALG II - Empfänger lebt. Da ihr drei Personen seid, sollte das mit der 3-Zimmer Wohnung grundsätzlich kein Problem sein. Von der Änderung der Größe im Mietvertrag kann ich nur abraten (schon gar nicht in dem Ausmaße). Kommt spätestens über Heizkosten oder Betriebskostenabrechnung oder ähnliches raus. Grundsätzlich ist der Umzug bei ALG II-Bezug zustimmungsbedürftig. Die angemessene Miethöhe richtig sich dabei wie gesagt nach dem Wohnort. Ohne Zustimmung umzuziehen ist nicht ratsam. Dies könnte auch längerfristige Sanktionen bedeuten. Wenn sich die Miethöhe nicht wesentlich ändert und die Zimmerzahl Eurer Personenzahl entspricht, dann stellt doch einfach den schriftlichen Antrag und gebt ihn persönlich ab mit Bitte um kurzfristige Zustimmung. Vor Ablehnung ist man natürlich nie sicher. Aber da zahlt sich dann auch mitunter Hartnäckigkeit aus. Teamleiter/Vorgesetzten verlangen, Widerspruch einlegen sowieso und vor allem gut vorbereitet in die Diskussion gehen. Also googelt noch einmal und versucht die angemessene Miete für 3-Personen-Haushalte an eurem Wohnort rauszukriegen.
Gruß und frohe Ostern
danke erst mal für die antwort!
ich dachte schon hier würde sich garnichts mehr tun. und eile tut not.
also das problem für uns ist, dass wir die wohnung wirklich brauchen und sie für uns (und das amt) bezahlbar ist.
sie befindet sich im nachbar-haus, sprich der umzug bereitet keine kosten und so weiter...
die chance eine solche wohnung wieder zu bekommen tendieren gegen null.
wir können uns es halt nicht leisten, die wohnung NICHT zu bekommen.
von daher müssen wir nach nem weg suchen, wie wirs hinbekommen.
bezüglich gasrechnung:
da steht ja keine m²-zahl drauf. oder irre ich mich?
der verbrauch dürfte (fürs amt) eh schwer einschätzbar sein, da es sich um eine altbauwohnung direkt über einem keller handelt und somit die gaskosten schwer kalkulierbar sind (kälte von unten etc.).
die nebenkostenabrechnung:
- würde sich unser vermieter drum kümmern. die größe der wohnung würde wie im mietvertrag geändert, und da sich ja an der personenzahl, wasserverbrauch etc. groß nix ändert, dürften die kosten auch nicht wirklich viel steigen. abgesehen davon sind die ja sowieso ermessenssache des vermieters.
toll finde ich das alles auch nicht. nur was solln wir sonst machen?
ich hab noch irgendwo in nem forum gelesen, dass in BERLIN, wo wir wohnen, die größe der wohnung keine rolle spielen soll, sondern nur der preis. ist das belegbar? wenn ja wo?
ich kanns mir schwerlich vorstellen...
frohe ostern ebenfalls, danke!