Alles anzeigenhallo
hab mal ne frage zum thema partner
nach meiner trennung von meinem exmann habe ich nun wieder einen neuen partner
und nun bin ich ratlos ab wann ich den wie beim aa angeben muss...
er hat seine eigene wohnung ,hat einen featen job ist allerdings auf grund dessen,dass ich 4 kids habe meistens bei mir und nicht ich bei ihm
ab wann gilt er denn sozusagen zur bedarfsgemeinschaft gehörend,bzw ab wann müsste ich ihn als "existent" mit angeben und ab wann wird sein einkommen mit zur berechnung mit herangezogen????
Hallo Ischi.
Also das mit dem Partner hab ich auch durch. (obwohl schon wieder getrennt) Also gaaaanz kurz... Solange dein Partner seine eigene Wohnung hat mußt Du ihn überhaupt nicht mit angeben. Solltest jedoch aufpassen in der Hinsicht- Dauergäste müssen angemeldet werden. Laut Gesetz ist ein Gast ab 3 Wochen dem Zuständigen Meldeamt zu melden. Und wenn Du böse Nachbarn hast, dann geht doch einfach 3-4 Tage zu deinem Partner. Somit wäre ein Daueraufenthalt nicht gegeben. - Nur so als Vorsicht. Jedoch wenn, wäre eh das Arb.amt in der Beweispflicht.
Sogesehen seid ihr also von einer Bedarfsgemeinschaft weit entfernt. gruß -TonySan