Alles anzeigenOH, OH , OH
du bist im dezember hilfebürftig, wenn dein lohn im januar zufließt
also nichts zurückzahlen, falls aufforderung, widerspruch einlegen ganz schnell
dafür wird aber wenn du wieder ins hartz iv fällst, also wir reden hier von zwischenbeschäftigung,
dann wird der lohn angerechnet wo es zufließt.
angenommen du hast sagen wir mal bis 29.02.08 gearbeitet, der lohn fließt im märz zu
dann bist du im märz nicht hilfebedürftig
hallo
also mir wurde es so erklärt da ich ja meinen lohn (zeitarbeit) immer fuer den letzten monat, also im januar für dez erhalten habe und somit eine überzahlung entstand.. und irgendwo erscheint mir das "ok" nur jetzt geht es um meinen februarlohn den ich gestern erhalten habe.. meiner ansicht nach, da es ja der feb.lohn ist dürften die da nicht ran, den schliesslich hab ich auch das dez. ALGII zurueck bez. im Januar.. was zum teufel hat dann mein februarlohn den ich mitte märz erhalte damit zu tun.. schliesslich hab ich ja auch meinen januarlohn erst mitte februar erhalten.. zuflussprinzip ich weiss, aber das klingt so unlogisch alles *g*
im normal fall würde ich jetzt am 31.03 meine april leistungen abzüglich meines lohns (01.03 - 19.03.08) erhalten + 100€ freibetrag? so klingt das fuer mich am einfachsten