Hallo und guten Tag....bin der Neue !
Obwohl ich die "Suche" schon fleissig benutzt habe, ist "mein Fall" vermutlich etwas anders gelagert:
Also..............seit 7 Jahren habe ich eine "neue" Partnerin, vorher 16 Jahre verheiratet. Wir leben in ihrem Haus (Bj. 1960). Gemeldet (!) bin ich aber in meinem (nicht bezahlten) Haus, ca. 20 km entfernt. Aus Gründen der Unabhängigkeit will ich es NICHT verkaufen oder vermieten.
Im November 2008 dürfte meine Partnerin in das ALG-2 fallen. Nun verdiene ich "relativ" (2200 netto) viel, oute mich mal als "netten" Polizeibeamten, obwohl ich natürlich mein Haus bis 2022 abzahlen muss.
Da ich meiner Partnerin den ARGE Stress nicht zumuten will, möchten wir darauf zunächst "verzichten".
Wir haben uns das wie folgt gedacht:
Ich melde mich aus meinem Haus ab und bei ihr an.
Ich lege mein Gehalt dar.
ARGE sagt, das ist zuviel, bekommt ALG-2 nicht, also negativer Bescheid
Ich stelle einen Antrag beim Finanzamt, Bescheid der ARGE dazugelegt, Antrag auf Steuerermäßigung gemäß § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen:
(1) Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 7.680 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden
Krankenversicherung übernehme ich auch.
Klappt das so ? Müssen wir noch irgendetwas beachten ?
Danke für die Mühe....Jack