Hallo Blattlaus,
wir 6 haben zur gleichen Teilen eine vermietete Eigentumswohnung vermacht bekommen,
d. h. wir wären zu gleichen Teilen Miteigentümer, wenn wir das Vermächtnis annehmen -
bis dato noch nicht geschehen. Wir befürchten Nachteile für den Hartz IV Empfänger.
Wir würden die Immobilien eigentlich auch vorläufig gar nicht verkaufen wollen, sondern
als Vermietung weiterlaufen lassen.
Daher meine Frage mit den Freibeträgen und ob die überhaupt greifen oder ausgelegt werden
können, wie es dem Amt gerade reinläuft. Hierzu habe ich gestern die absurdesten Auslegungen
gelesen.
Liebe Grüße
Frosch