Beiträge von mittendrin

    hallo an die wissenden!:)


    ich weiss nicht ob ich das hier schon mal ansprach.aber mich würde interessieren,ob man für die bahnbeförderung für die kinder für den schulweg einen zuschuss zur scoolcard bekommt?
    die scoolcard ist mit monatlich 30,50 euro zu zahlen.
    da ich 2 kinder habe,die diese benötigen wäre das dann 61,- euro.
    die schulen meiner kinder geben schon einen zuschuss so dass ich für ein kind 19,50 euro zahlen muss und für das andere 29,50 euro.
    da aber bei einer bonitätsprüfung letztes jahr ich diesen monatlichen betrag nich abbuchen lassen darf,sonder in einer einmalsumme an die KVV zahlen muss,müsste ich insgesamt 490,-euro auf einmal zahlen was ich mir nicht leisten kann.
    ich habe schon die genauen kostn monatlich an die arge gesendet mit der bitte um zuschuss oder wenigstens um rückmeldung.aber leider sind sie nie darauf eingegangen.
    ich kann nur noch bis ende august diese scoolcard beantragen.wenn ich diese nicht bekomme,müsste ich übers jahr dann jeden monat 100 euro für die normalen fahrscheine ausgeben,was wiederum teurer ist als diese scoolcard.
    kann mir bitte jemand einen hinweis geben?
    vielen dank im vorraus
    LG Mittendrin

    mit der berechnung der wohnfläche.es ist doch so dass seit 2001-2005 die ämter als angemessene wohnfläche für eine eigentumsohnung 120m² sehen und für ein eigenheim eine fläche von 130m² für 4 personen und je weitere person 20m² dazu.
    also würden wir nur bei 155m² wohnfläche die angemessenheit um 5m² überschreiten,da wir 5 personen sind.


    wenn ich beim amt anrufe oder auch ein schreiben schicke,kann ich mich dann darauf berufen,dass gewisse sozialgerichte(ich könnte ja dann auch beispiele aufführen)diese 130m² für angemessen halten?
    ist das amt dann nicht verpflichtet nach dieser berechnung für eigenheime zu gehen?
    oder dürfen die das eigenheim einfach wie eine mietwohnug in der berechnung ansetzen?


    her grunert..danke für ihren tip!
    ich habe schon viele interessante beiträge von ihnen gelesen und sie sind wirklich sehr engagiert.weiter so und nochmals danke!

    hallo...
    ich brauche mal einen rat.


    wir wohnen im eignen haus mit einer wohnfläche von 155 m².
    wir haben seit 2005 alg2 bewilligt bekommen.mein mann ist weiterhin selbstständig und bekommt die fehlenden einnahmen die zur haushaltsführung notwendig sind,bezuschusst.
    die unterkunftskosten wurden kurzzeitig von 430 euro auf 804 euro erhöht weil die zinsbelastung in voller höhe anerkannt wurde.allerdings nur über einen zeitraum vom 1.4.08 bis 31.8.08
    danach sollen wir die kosten für unterkunft und heizung senken,damit diese auch weiterhin übernommen werden können.
    wir sollen die kosten senken in dem wir die einliegerwohung vermieten,was aber nicht möglich ist,da wir diese wohnung noch nicht komplett fertig haben.ausserdem fehlt uns hierzu das geld,diese zu vervollständigen.
    ausserdem sollen wir in eine andre wohnung umziehen und für die bemühungen zur wohnungssuche beweise vorlegen.ansonsten kann man nur die angemessenen kosten bezuschussen.


    wenn wir eine mietwohnung hätten würde folgendes gelten... 5 personen--------105m² wohnfläche
    da wir aber im eigenheim wohnen gelten doch aber andere regeln?oder etwa nicht?
    ich meine gelesen zu haben dass die angemessene größe bei eigenheimen 120m² für 4 personen sei und für jede weitere person 20 m² dazu.
    also wäre die angemessene wohnungsgröße nur um 15 m²überschritten. die berechnungen gehen aber nach den 105m².


    kann man hier von uns verlangen umzuziehen,obwohl sich nichts vergleichbares finden lässt?gibt es nicht ein gesetz das besagt,dass man die lebengrundlage nicht aufgeben darf,wenn man massiv benachteiligt wird?ich kann das jetzt so nicht genau wiedergeben,aber irgendwie so ähnlich hab ich mal was gelesen.
    dass das amt nicht verlangen kann die existenz aufzugeben..oder so..
    ausserdem berechnet das amt unser haus wie eine mietwohnung und nicht wie ein haus.kann ich da noch irgendwie an der berechnung was ändern in dem ich widerspruch einlege?oder bin ich da flasch informiert?
    wäre dringend notwenig hier bescheid zu wissen.
    vielen dank mal im vorraus!

    hallo....


    ich hab ein riesen problem...
    wir haben ein haus und da mein mann in seiner selbstständigkeit nicht genug einbringt,bekommen wir den ausgleich von der arge...
    aber für ein haus sind natürlich die stromkosten unter umständen auch etwas höher veranlagt als für ne mietwohnung...


    wir haben schon die ganze zeit probleme die rückständigen kosten von 2007 für strom zu zahlen...daher habe ich auch im arbeitsamt nachgefragt ob die mir eventuell ein kleines darlehen geben könnten,damit ich mal die kosten auf dem laufenden bekomme.
    aber jedes mal ist man auf meine nachfrage nicht eingegenangen.
    ich habe im antrag angeben müssen,wieviel mein mann jeden monat so ca. verdient(netto)
    und hab so ca. 500-700 euro angegeben,weils damals auch so ca. jeden monat reinkam...danach wurden uns die zuschüsse berechnet die wir monatl. von der arge bekommen.
    nun sind aber noch die rechnungen von strom aus dem vorjahr offen und mein mann hat nicht in den letzten 4 monaten diese 700 euro bekommen.also mussten wir von den zuschüssen nur das lebensnotwendige zahlen und ich konnte die stromabschläge und die ausstehenden sachen nicht zahlen.
    nun wollen die mir den strom abstellen und das schon nächsten donnerstag.ich weiss nicht was ich machen soll. hab grade beim amt angerufen und hab voll schiss dass die mir sagen ich hätte die monatlichen zuschüsse,die ja auch stromabschlag enthalten...zweckentfremdet.obwohl ich versucht habe nur zu überleben mit 3 kindern..insgesamt sind wir 5 personen..


    ich habe wahrscheinlich schon einen fehler gemacht..aber ich weiss nicht wie ich das denen sagen soll...was kann mir passieren wenn ich sage,dass ich ja die 700 euro die ich angab an einkommen von meinem mann,nicht bekommen habe und somit auch den stromabschlag nicht zahlen konnte sondern das geld nur für die lebensmittel gebraucht habe..???


    wäre sehr nett wenn ihr mir helfen könntet.


    vielen dank

    hallo...
    ich meine mal gelesen zu haben,dass ein baby nichtals person zählt.
    das hätte z.b. auswirkung für die wohnflächenberechnung.


    Wir haben hauseigentum und dürfen 130 m² wohnfläche für 4 personen als angemessen ansehen.
    für jede weitere Person kommen 20 m² dazu.
    also wäre unser haus mit der wohnfläche von 149 m² noch im rahmen.


    aber ich habe bedenken,weil ich mal hörte bzw. gelesen habe,dass ein kind unter 3 jahren nicht zur wohnflächenberechnung einbezogen werden kann,da es irgendwie nicht als person gilt.
    oder bin ich da falsch informiert?
    tips und ratschläge werden gern entgegengenommen.


    vielen dank für euer interesse!
    mfg

    hallöle...


    meine kinder 11 und 15 müssen jeden tag mit der stadtbahn zur schule fahren.zu beginn jeden schuljahres bieten die schulen uns eine scoolcard an die zum teil von der schule bezuschusst wird.allerdings darf ich diese karte nicht monatlich abzahlen wegen einem schufaeintrag.so soll ich für beide kinder auf einmal knapp 400 euro zahlen damit ich die karte fürs ganze schuljahr habe.


    da ich mir das nicht leisetn kann,muss ich jede woche meinen kindern (dem 11j. 10 euro pro woche und der 15 j. 15 euro pro woche ) geben.
    ich habe schon mehrmals beim amtz nachgefragt ob sie mir einen zuschuss geben würden,aber weder schriftlich noch persönlich lassen die sich auf das thema ein.
    was kann ich hier machen?oder gibt es keine hilfe für die fahrtkosten?
    vielen dank im vorraus.

    hallo laetitia...


    ja das hab ich mir auch schon gedacht.aber die haben ja seit 2005 alle unterlagen wo das gesamte haus betreffen.auch die raumaufteilung und die quadratmeterzahlen.sowie der wert des hauses ,weil wir ja mal kurz vor der zwangsversteigerung standen und dies bereits geschätzt wurde.also kann ich mir nur vorstellen,dass die mir so zu sagen an den karren p...wollen, weil ich mal einen widerspruch eingereicht habe.
    aber zwingen zum vermieten und eine frist setzen bis wann vermietet sein muss...können die das??
    weil wir suchen echt nach mietern..aber es ist so schlimm..weil wir selbst in so einer kleinen wohnung nicht wohnen würden.
    wir haben diese wohnung nur mit drin weil wir davon ausgingen,dass eines unserer kinder mal diese räume nutzt.
    eine andre möglichkeit wäre ein wochenendheimfahrer der hier nur zum übernachten wäre und diese wohnung dann nutzen könnte.aber dann müsste diese auch möbliert sein,was wir uns nicht leisten können.
    zur not muss ich eben nachtschichtarbeit suchen,was ehrlich gesagt sehr hart für mich wäre,weil ich tagsüber garnicht schlafen könnte wegen dem baby.aber ich würde wenn ich arbeit bekäme und das kind untergebracht ist,natürlich diese auch annehmen.


    vielen dank für dein interesse und für dich selbst viel glück:)

    hallo...
    habe einen beitrag geschrieben der nach dem anklicken zum thema erstellen einfach weg war...also versuch ichs nochmal..:mad:


    hallo wissende


    wir sind 5 personen (2erw. und 3 kinder,eins davon ist 21 monate alt) ,beziehen seit 05 ALGII weil mein mann selbstständig ist und die einnahmen nicht ausreichen und er sehr unregelmäßig geld bekommt .wir leben im eigenheim(doppelhaushälfte) mit ner wohnfläche von 149m².
    die einliegerwohnung im kellerbereich lässt sich sehr schwer vermieten weil diese noch einige mängel aufweist.türen und duschabtrennung fehlen.auch müssten wir noch wasseruhren anbringen lassen.
    ebenfalls ist kein abstellraum und kein balkon vorhanden,was das ganze nicht grade einfacher macht.
    die größe der wohnung ist ca.39m².


    vom amt bekam ich ein schreiben mit bitte zum formularausfüllen,damit sie für die einliegerwohnung den verkehrswert ermitteln können.sie müssten den gutachterausschuss einberufen..so lt.schreiben.:confused:


    nun meine frage.


    was bedeutet das für uns?können die verlangen dass wir die wohnung verkaufen?weil mit nachmietern hats nich geklappt.
    es hat zwar zeitweise meine schwiegermutter dringewohnt,die ist aber nach 3 monaten ausgezogen weil sie stadtnah wohnen wollte..ujnd das so wie so nur eine überbrückung für sie gewesen wäre.

    hallo..
    wollte mal wissen,ab wann man als nicht erwerbsfähig gilt.
    weil es hinsichtlich meiner termine vom AA immer probleme gab bisher.
    habe ein 18 monate altes baby und musste bereits einen termin absagen,weil der kleine so hohes fieber und erbrechen hatte.dies galt aber bei dem amt nicht als grund..und die haben mir daher geld gekürzt.
    es wäre für die kein grund wenn ein baby sehr krank ist .habe widerspruch eingereicht.


    ausserdem habe ich zur zeit so gut wie keine nachtruhe,weil der kleine erst gegen 3 uhr einschläft.bin mit den nerven völlig am ende,wegen der fehlenden nachtruhe.daher habe ich gestern einen termin einfach vergessen.habe mich heute gemeldet und nachgefragt..und mir wurde mitgeteilt,dass man sich diesbezüglich bei mir melden wolle .allerdings vermute ich,dass mir nun wieder geld gekürzt wird.
    soll andauernd termine wahrnehmen,in denen zu meiner beruflichen situation mit mir geredet werden soll..was ich nicht verstehe,weil die sachlage bei mir klar ist,da ich nicht ein baby mitnehmen kann,selbst wenn sich arbeit findet.wäre für tips sehr dankbar.

    hal nataly..
    also würde es egal sein ob ich den steuerbescheid von 2006 nachreiche oder nicht,weil die berechnung so wie so erfolgen kann??sehe ich das richtig?und woher weisst du das?hab das noch nicht so gelesen.
    danke erst mal...

    hallo blattlaus..
    ja so isses...aber...
    es geht hier darum,dass mein mann ja sehr unregelmäßig geld aus selbstständigkeit erhält oder auch nicht...und um eine fortzahlung zu gewähren müssen wir ja eine selbsteinschätzung der vorraussichtlichen einnahmen abgeben bei der arge.
    das tatsächliche einkommen wird dann ersichtlicht durch einen vorgelegten steuerbescheid,welchen die arge zur einsicht verlangt.
    aber wenn ich den steuerbescheid nicht vorlegen kann...gibts kein geld bzw. nicht das volle geld was uns zusteht.
    danke für dein interesse...ich lese dich gern...egal was andre hier vom stapel lassen

    hallo tinsche87..
    dann verstehe ich nicht warum die mir so ein gespräch vorsetzen?
    wenn die eh wissen,dass man im erziehungsurlaub ist und man keine möglichkeit hat,das baby unterzubringen.
    vielleicht ist da ein bearbeiter nicht beschäftigt genug und sucht nach dem "augen zu und irgend wo drauf mit dem finger"system einen menschen aus den er etwas schreiben kann...
    ist doch lächerlich und erniedrigend,wenn man entweder hochschwanger oder im erziehungsurlaub über die arbeit reden soll und die einen nen job vermitteln bzw. suchen wollen.

    hallo bubble..
    also bei uns ist dies ebenso.mein mann ist selbstständig und wir müssen halbjährlich eine geschätzte selbstauskunft abgeben zur weiterberechnung.
    wenn dann am ende des jahres die steuerberaterbilanz eingereicht wird oder wenn man diese schon eher hat auch eher,dann werden die tatsächlichen einnahmen angerechnet und eventuell nachgezahlt oder wenns schlecht läuft bzw. wenn man mehr verdient hat als eingeschätzt,dann muss man zurückzahlen oder man bekommt vorläufig bis die rückzahlung abgegolten ist,weniger monatliche bezüge.
    so wars bei uns.

    also um mal was zu den kontoauszügen zu sagen.
    die arge will ja wissen ob gewisse zahlungen wie z.b. kindergeld oder andre die man übers konto angegeben hat auch verbucht sind.
    ich persönlich habe alles was die arge wissen wollte im kontoauszug ersichtlich gelassen.alles andre habe ich mit edding geschwärzt.das geht die nun wirklich nix an.und...die haben es als okay gefunden,denn die daten die sie wissen wollten waren für die klar ersichtlich.


    vielleicht klappts ja nicht bei jedem amt.kommt auch oft auf die kulanz und die symbathie des bearbeiters an.


    streiten sollte man sich hier nicht über offene meinungen.weil es hat jeder mit den ämtern theater und wir sitzen fast alle im gleichen boot.
    also einigkeit usw.

    hallo...
    hab mal noch ne frage,wo ich hoffe wenigstens ne antwort oder nen tip zu bekommen.
    mein mann ist selbstständig seit 2003.durch die rückgängige auftragslage bekommen wir sehr unregelmäßig bis teilweise gar kein geld monatlich.daher haben wir algII bewilligt bekommen..was aber nur der ausgleich ist.


    seit er nun selbstständig ist haben wir auch einen steuerberater,der uns die steuer für 2006 bereits gemacht hat.die unterlagen liegen bei ihm und er gibt sie nur gegen einen betrag(quartalsabrechnung)von ca. 345 euro heraus.
    nun haben wir die auflage bekommen,dass wir so schnell wie möglich die steuer von 06 noch nachreichen sollen.allerdings gibt uns der steuerberater die unterlagen zum weiterreichen ans finanzamt nicht heraus solange wir ihn nicht bezahlt haben. da lässt er sich auch nicht auf eine ratenzahlung ein.wir können uns von dem algII-geld nicht so eine hohe einmalsumme leisten.
    aber wie soll ich sonst an die steuerunterlagen kommen?das AA verlangt die steuer zu recht..ist ja klar...aber wie soll ich das machen ohne den StB. zahlen zu können?
    weiss hier jemand einen rat?
    danke im vorraus!

    hallo deci2001...
    also es ist so.
    mein mann ist seit 2003 selbstständig und bringt wegen rückgängiger auftragslage nicht mehr genug einnahmen.
    daher gilt mein mann als arbeitender(er ist aber registriert als suchender für jobs,die beständigen lohn einbringen würden ,wenn sich einer findet würde er also auch da anfangen)
    wir bekommen also nur den ausgleich.
    ich habe 3 kinder,15jahre,11 jahre und 18 monate.
    habe vor dem baby vormittags geputzt in einem kindergarten und nachtschicht in einer bäckerei gemacht.hatte aussicht auf einen job und wurde dann schwanger.
    demnach suche ich schon arbeit wenn ich den kleinen im september 2009 in den kiga bringen kann.aber welche berufliche situation wollen die mit mir besprechen wenn ich noch nicht mal die möglichkeit habe,den kleinen unterzubringen?ich will auf jeden fall wieder arbeiten,aber nicht mit einem baby das erst 18 monate alt ist.muss mich ja eh aller viertel jahre melden und das amt weiss,dass es erst möglich ist,wenn der kleine 3 ist.
    die wollten mir ja sogar im 8.monat meiner schwangerschaft einen job vermitteln,wo ich nur am laufen bin und keine möglichkleit habe mich hinzusetzen.als ich zu dem vermittlungstermin ging und der bearbeiter meinen bauch sah dass ich hochschwanger war,lachte er und fragte warum ich denn hier sei,weil das ja nun wirklich nicht ginge ne schwangere kurz vor der entbindung zum mülleinsammeln zu verdonnern.
    mir kommt es oft so vor dass in dem amt die rechte hand nicht weiss was die linke tut.da verschwinden unterlagen,telefonate sind nicht erfolgt und termine werden vergeben,die unnötig sind.
    mein mann hat zum beispiel als selbstständiger nun eine arbeit als subunternehmer angenommen.er geht regelmäßig auf arbeit,aber wenn er rechnungen stellt,bekommt er eben auch dann nur geld wenn der auftraggeber sein geld bekommen hat.da die zahlungsmoral so schlecht ist,hängen wir eben so im kreislauf mit drin.wenn mein mann dann einen termin zur jobbesprechung hat,muss er sich freinehmen,was aber dann wieder geldverlust für uns bedeutet,weil er sich für eine halbe stunde da hinsetzt,der SB guckt im PC nach jobs,was wir ja auch täglich machen und dann kann mein mann wieder gehn wenn er nichts gefunden hat.er sitzt dann zu hause,während er arbeiten könnte.vielleicht sehe ich das anders als einige hier,aber wir sind echt bemüht aus dem amt da rauszukommen .
    naja...was wär das leben ohne schwierigkeiten...wäre ja langweilig..

    hallo blattlaus..
    komisch ist nur..wenn man immer wieder vom amt gesagt bekommt,dass man sich auch telefonisch melden kann,falls was ist,dass dann so ein anruf nicht zählt??
    egal...
    einzelverbindungsnachweis habe ich...jeden monat so wie so...also guck ich da mal drauf...hast recht..ist ne gute idee..lach...warum einfach wenns auch schwierig geht..koppklatsch...kicher

    nein der kindsvater ist nicht zu hause.wir beziehen algII weil mein mann als selbstständiger nicht genug einbringt.
    wir machen aber jeden monat eine bilanz bzw. verdienstnachweis was wir dem AA einreichen müssen,damit die im bilde sind.

    hallo blattlaus...
    vielen dank für dein interesse.
    das ist mir schon klar,dass man nur schriftlich absagen sollte.aber wenn ich den nächsten morgen bereits den termin habe ,dann wäre die schriftliche absage nicht zeitgemäß da angekommen.
    ausserdem habe ich mir den namen der sachbearbeiterin so wie die uhrzeit und den wortlaut zwischen ihr und mir notiert und nachgefragt,ob diese weitergabe ausreicht oder ob ich extra noch schriftlich etwas verfassen muss.
    sie sagte,die absage wäre im zeitrahmen und wird sofort im computer gespeichert,was ja mir auch bestätigt wurde ,als ich nach dem brief mit der androhung zur kürzung im arbeitsamt nachfragte.
    also ist bekannt,dass ich zeitgemäß abgesagt habe,aber trotzdem wurde mir versäumniss der meldepflicht vorgeworfen.
    meine hauptfrage war allerdings ob der von mir angegebene grund akzeptabel ist,weil dies mir ebenfalls angelastet wird.ich hätte mit einem kranken baby keinen grund gehabt abzusagen....so nun ihr....

    hallo erstmal.....
    habe hier schon einiges gelesen über gestrichene bzw. gekürzte bezüge...


    hier nun mein anliegen.


    habe einen termin per telefon abgesagt,weil ich mit meinem baby dass grippe,hohes fieber und erbrechen hatte nicht kommen konnte.
    habe mich montag früh 8 uhr abgemeldet für den termin dienstag 10 uhr.
    bat ausserdem um rückmeldung falls eine absage übers telefon noch erklärt werden müsste und um einen neuen termin.
    genau eine woche später kam ein schreiben der arge,dass mir die bezüge um 10 von hundert (31,00Euro) ab 1.4.08 gekürzt werden,weil wegen fehlender kinderbetreuung kein grund vorliegen würde den termin abzusagen.
    in dem schreiben steht ausserdem noch,dass ich der meldepflicht nicht nachgekommen wäre und daher diese sanktionen erlassen würden.:confused:


    kann ein einzelner sachbearbeiter gründe für unzureichend erklären?
    wie soll man wissen,welche gründe zureichend sind bzw. hätte man mich nicht vor den sanktionen informieren müssen?
    ich finde das so menschenverachtend,wenn man ein fieberndes,grippekrankes sich sehr oft erbrechendes baby von 18 monaten mit nehmen soll um auch noch über die arbeitssituation zu reden,welche ja klar auf der hand liegt wenn man sich noch im erziehungsurlaub befindet.:(
    da bei meinem kleinen diese symptome erst einen tag zuvor auftraten, ich alle medikamente zu hause hatte war ich deswegen nicht beim arzt.
    ich bin mutter von 3 kindern und renne nicht wegen jeder kleinigkeit gleich zum arzt.zumal man eh weiss was das kind hat wenn es fiebert,schnupfen hat,hustet und erbricht.
    würde mich mal interessieren wie eure meinung darüber ist und ob ich richtig liege,dass diese kürzungen etwas zu voreilig angesetzt worden.
    vielen dank!