Beiträge von Salix

    Hallo,


    da bin ich mal wieder...........


    vielleicht habt ihr ein paar Tips wie ich meine Mutter beruhigen kann.


    Folgendes ist passiert.....
    1. Meine Mutter bekommt rückwirkend Beiträge zur Krankenkasse zurückerstattet, weil sie die bisher selbst bezahlt hat und eigentlich schon seit 2005 über die ARGE hätte mitversichert werden müssen.


    Nun hat sie Angst das sie das Geld nicht bekommt weil folgendes noch passiert........
    2. mein Stiefvater bekommt rückwirkend EU-Rente


    nun denkt sie das wenn mein Stiefvater mehr Rente als ALG 2 bekommt
    keinen Anspruch mehr auf die Rückerstattung der Krankenkassenbeiträge hat.


    Ich habe ihr gesagt das sind zwei paar Schuhe. Die Krankenkassenbeiträge werden von der ARGE unabhängig wieviel Geld man bekommt extra überwiesen. Das Krankenkassenbeiträge nichts mit dem ALG 2 zu tun hat.
    Das ihnen zu der Zeit , wo die EU-Rente noch in Bearbeitung stand, eben ALG 2 zustand und die EU-Rente mit dem erhaltenen ALG 2 verrechnet wird.


    Habe ich ihr das richtig erklärt?
    Habt Ihr noch mehr Tips was ich Ihr sagen kann. Gesetzesauszüge?


    Danke und lieben Gruß

    Hallo,
    so weit ich mich erkundigt habe, kommt für jemanden der eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt kein ALG 2 in Frage.


    Was bedeutet aber Sozialhilfe oder Grundsicherung ? Gibt es da Unterschiede? Einkommen, Vermögen usw.?Könnte mir das jemand bitte erklären?


    Wenn diese Person (Vater), die volle Erwerbsminderungsrente bekommt mit einer Person (Mutter die geringfügig Vollzeit selbstständig ist) zusammen lebt was könnten sie zusätzlich beantragen? Sozialhilfe oder doch ALG 2.


    Meine Mutter wird nur hilfsbedürftig aufgrund ihrer Krankenversicherung.


    Meine Mutter und mein Stiefvater ( nicht verheiratet )bewohnen ein selbstgenutztes Haus. Meiner Mutter gehört dieses Haus, aber mein Stiefvater hat lebenslanges Wohnrecht. Wie verhält sich das Vermögen, sprich Haus bei Beantragung von Sozialhilfe?


    Würde mich sehr freuen wenn mich da jemand etwas aufklärt.


    Danke

    Hallo mal wieder etwas anderes,


    mein Vater bekommt seit 2005 ALG 2.
    Seit heute weiß er das seine EU- Rente durchgesetzt ist. ( Er hat noch keinen genauen Betrag den er bekommt.) Rückwirkend ab 01.06.2005.


    Wir würde der Betrag mit dem schon erhaltenen ALG 2 verrechnet werden?
    zB. man hat 500 Euro ALG 2 bekommen
    ist es besser wenn man 600 Euro Eu-Rente bekommt oder 400 Euro EU-Rente? Besser in der Hinsicht das man nichts zurück bezahlen muss.


    Würde in einer Bedarfsgemeinschaft die Eu-Rente von 2005 an wie ein Einkommen gerechnet werden oder wird die EU-Rente mit dem ausgezahlten ALG 2 verrechnet?


    Das ist alles so schwierig.
    Freue mich über aufschlussreiche Antworten.

    Hallo,


    meine Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft ( nicht verheiratet) lebend ( sie geringverdienend selbständig, er Antragsteller) wurde nicht automatisch krankenversichert.
    Da sie das nicht wusste, daß die Arge das tun muss hat sie die letzten Jahre die Krankenkassenbeiträge selber bezahlt ( die für einen Selbständigen sehr hoch sind).


    Meine Frage ist nun, würde sie die Krankenkassenbeiträge zurück erstattet bekommen?
    Wenn überhaupt, wenigstens vom letzten halben Jahr des aktuellen Folgeantrages?


    Habe teilweise gelesen das die Krankenkasse diese Beiträge zurückerstattet. Würden sie dies auch von 2005 an tun? Gilt der zurückerstattete Betrag als Einkommen?


    Sind Krankenkassenbeiträge als Betriebsausgaben bei ALG 2 absetzbar? Müssten die ganzen Jahre rückwirkend berechnet werden?


    Welchen Weg geht man am Besten?????? Über die Krankenkasse oder die Arge?


    Danke wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
    Lieben Gruß Maggy