danke, ich hab dir mal per pn geantwortet!
Beiträge von peterp
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schönen guten tach,
ich hätte mal ne frage: ich bin über 25 und befinde mich im moment in einer schulischen Berufsausbildung. das ist aber eine zweitausbildung da ich studiert habe aber das studium aber nach 5 semestern abgebrochen habe.
jetzt wohne ich wieder bei meinen eltern, habe keinen anspruch auf bafög, berufsausbildungsförderung usw. also habe ich alg II beantragt weil ich nicht weiss wie ich weiter über die runden kommen soll, da auch meine eltern mich finanziell in zukunft nicht mehr unterstützen können. jetzt habe ich nach 7 monaten in denen mein auftrag bearbeitet wurde eine absage mit folgender begründung erhalten: "....Leistungen nach dem SGB II nicht möglich da durch die Gewährung von ALG 2 die besonderen umstände , an die das bafög eine zweitförderung knüpft umgangen würden."
hat da jemand erfahrung was ich jetzt tun kann? lohnt es sich widerspruch einzulegen? und wenn ja wie soll ich den begründen? ich hoffe mir kann jemand helfen, ich weiss wirklich nichtmehr weiter...
grüsse, peter