[]Hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch dies folgende Problem erklären. Anscheinend bin ich zu blöd dafür. :-))
Also meine Vermieterin hat uns (2 Erwachsene und 2 Kinder (9 und 1)) aus Eigenbedarf gekündigt. Der Auszug muss nun zum 1.5.08 erfolgen. Wurde auch schon vom Mieterverein überprüft,
Wir können jetzt eine Wohnung haben, die Gesamtmiete ist für die qm angemessen bzw. sogar 7 Euro günstiger. Also Wohnungsgröße stimmt, Gesamtmiete stimmt auch. Die ARGE hat auch zugestimmt zum Umzug. Aber irgendwo ist ja immer ein Haar in der Suppe so auch hier. Die ARGE hat was an der Kaltmiete (Mietzins + Nebenkosten ohne Heizkosten) auszusetzen. Deshalb sollen wir die Wohnung nicht bekommen da die Kaltmiete 11 Euro zu hoch sei. Logisch oder unlogisch ??
Und das Wohnungsamt möchte uns bei der Dringlichkeitsschufe des Wohnberechtigungscheines auch nicht weiter helfen an Rang 13 könnte man nichts ändern. Es gäbe ja schließlich noch die Möglichkeit der Beschlagnahmung.
Vielleicht hat ja einer einen Tip oder so.
VIELEN DANK SCHON MAL!!!
Viele Grüße aus Köln