Beiträge von Freddy84

    Hallo werte Sozialleistungs-Forum-Fachkenner!


    Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen und mir evtl. weiterhelfende Tipps geben wie ich weiterverfahren soll. Zu aller erst Beschreibe ich mal mein bzw. unser Problem.


    Unser Haus wurde Anfang Juni diesen Jahres verkauft. Zur Absicherung der damals benötigten Darlehen für den Hausbau, wurden 3 Lebensversicherungen (eine davon ein paar Jahre später) abgeschlossen, alle unterschiedlich hoch.
    Fällig würden diese allesamt im Jahre April und Juli 2013. Damit sollte dann schlussendlich das Haus abbezahlt werden bzw. die Darlehen dafür(also auf einen Schlag). Damals bis Juni diesen Jahres wurden also "nur" die Zinsen für die Darlehen regelmäßig eingezogen.


    Da die Lebensversicherungen ans Haus bzw. die Darlehen gekoppelt waren, mussten direkt nach Hausverkauf die Darlehen/Schulden abgelöst werden, was auch letztendlich geklappt hat, da der Verkauf des Hauses genug dafür einbrachte.


    Fazit: Die Lebensversicherung waren/sind somit frei d.h. sie stehen frei zur Verfügung und können jederzeit gekündigt werden. So habe ich es jedenfalls verstanden.


    Problem: Unsere Familie bildet eine Bedarfgemeinschaft, da mein Bruder und ich in ALG 2 reingerutscht sind. Da ich allerdings schon über 23 Jahre bin, müsste ich also meine Krankenversicherung selber zahlen sollte mir ALG 2 verweigert werden. Mein Bruder ist jünger, dementsprechend ist er noch familienversichert und ich nicht.


    Bislang erhielten wir ALG 2 und mein Krankenversicherungsbeitrag wurde somit übernommen. Soweit so gut! Allerdings fordert nun das Sozialamt meine Eltern auf, ihre Lebensversicherungen aufzukündigen, da sie nun frei zur Verfügung stünden. D.h. ich müsste meinen Beitrag zur KV selber zahlen. Was ich allerdings nicht kann und ich auch nicht möchte das meine Eltern deswegen Ihre LV kündigen. Darf so etwas gefordert werden?!


    Hier noch ein paar Daten und Fakten:
    - Vater bezieht Altersrente da 65. (geb. im Jahre 1943)
    - Mutter ist schwerbehindert (geb. im Jahre 1948)


    Lebensversicherung meines Vaters:
    Höhe im Jahr 2013: 67.223,20 EUR darin enthaltener Überschuss: 4.651,44 EUR (kann sich bis 2013 aber noch ändern + oder -)


    Lebensversicherungen meiner Mutter:
    1: Höhe im Jahr 2013: 14.010,05 EUR darin enthaltender Überschuss: 948,93 (siehe oben)
    2: Höhe im Jahr 2013: 25.115,33 EUR darin enthaltender Überschuss: 1.706,27 (siebe oben)


    Kann ich irgendwelche Freibeträge für meine Eltern geltend machen und darf eine LV von schwerbehinderten Menschen als Vermögen angerechnet werden?! Wie kann ich auf den nun mir vorliegenden Bescheid reagieren?! Fragen über Fragen...nur fehlen mir bislang noch die Antworten dazu -.-


    P.S. Mir geht es hauptsächlich um die Krankenversicherung. Da ich eine chronische Krankheit mein eigen nennen darf, ist diese also unerlässlich für mich. Wobei man sich selbst eh freiwillig versichern MUSS sobald keiner den KV Beitrag übernimmt. Kann ich evtl. nur diesen Beitrag beim Amt geltend machen?!


    Sry für den langen Text, aber noch kürzer bekomm ich es net hin -.-


    MfG


    Freddy

    Hallo zusammen!


    Bin neu hier und hätte da ein kleines Verständnisproblem und ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Hab leider nichts zu meinem Problem gefunden, deswegen öffne ich einfach mal ein neues Thema.


    Folgendes Problem: Für Januar 2008 erhielt ich einen posiviten Bescheid über die Auszahlung von 185 eur für unsere BG von 5 Pers. Ich muss dazu sagen, dass mein Vater schon seit längerem Krankengeld erhält (47,88 eur pro Tag). Dieses Krankengeld erhält er nach Abgabe eines sogenannten "Auszahlungsscheines" welche er unregelmaessig bei seiner Krankenkasse einreicht. Manchmal nach 2 Wochen, mal nach 3 Wochen etc. Deswegen überschneiden sich auch manchmal die Monate und so erhält er mal in einem Monat mehr Krankengeld und mal wieder weniger.
    Doch FIX sind die 47,88 eur pro Tag. Die Auszahlungssumme dagegen ändert sich ständig.
    Naja jetzt will mir die Sachbearbeiterin weiss machen, das mein Vater im Januar VIIIIEL zu VIIEL Geld kassiert hat, da er im Januar Krankengeld für Dezember (05.12.07 - 17.12.07, steht auch so auf dem Jan. Kontoauszug drauf, 622,44 eur) und halt sein restl. Krankengeld für Dezember und dann auch fuer Teile des Januars (also Krankengeld vom 18.12.07 - 17.01.08, 1.488,60 eur) bezogen hat.
    Insgesamt also stolze 2.211,04 eur Krankengeld vom 05.12.07 - 17.01.08. Überwiesen von der KK im Januar. Nun meint sie, dass diese 2.211,04 eur komplett!!! für Januar anzurechnen sind. Ich sage nein. Sie Bezog sich auf diese/s Zuflusstheorie bzw prinzip. Nie davon gehört, geschweige denn darauf hingewiesen worden.


    Aber wenn es so wäre, wäre es eine Ungerechtigkeit hoch 10!! So hat quasi mein Vater im Dezember FAST NICHTS an Krankengeld erhalten (nur für die Tage vor dem 05.12) und dafür im Janaur halt sehr viel mehr(da nachträglich). Da aber die monatl. Kosten nicht so mir nichts dir nichts wegfallen und mein Vater bzw wir natürlich im Dezember auch einiges an Kosetn hatten, so kann doch dieses "komische" Zuflussprinzip nicht geltend gemacht werden oder?! Hab davon heute das erste mal von unserer SAchbearbeiterin dazu was gehört und kann es nicht recht glauben, dass das so sein kann und darf?! Was wäre das für eine Ungerechtigkeit?!


    Hab leider auch nix zu diesem Zuflussprinzip lesenswertes gefunden. Kann mich mal jemand aufklären was man darunter zu verstehen hat? Wäre sehr nett :)


    Ich hoffe ihr versteht das was ich da oben geschrieben hab. So langsam denke ich, das ich blöde werde...was vll auch bald stimmen mag wenns so weiter läuft -.- Ich beziehe äusserst ungern ALG 2, aber da es für mich z.Zt. anders nicht möglich ist, bin ich davon abhängig. Ich liege ungern anderen Leuten auf der Tasche...


    Achja, die Bescheide dazu werden die Tage dazu eintrudeln. Hab ihr schon gesagt das ich Widerspruch einlegen werde, nur weiss ich nicht wie ich sowas einwandfrei und verständlich formulieren soll. Und auf Hilfestellung ihrersetis darf ich nich hoffen...so klang es jedenfalls.


    Ich hoffe, dass sie nicht recht hat. :/


    Bis dann und eine angenehme Ruh


    wünscht


    Freddy84