Kein HARTZ IV wegen Wohngemeinschaft mit Vater? fffrank 11. März 2008 Also bei unter 25 ist das mit dem Vater eine Bedarfsgemeinschaft. Der Vater ist Halt verpflichtet, dem Sohn Unterhalt zu leisten. Wenn der Vater über 1000 Euro verdient, sieht es schlecht aus.