Hallo,
ich kann dir das deswegen erklären, da es mir auch mal so ging
erster arbeitstag 01.12.07
lohn für dezember fließt im januar zu
den lohn für januar fließt im februar zu
den lohn für februar fließt im märz zu
und ein teil im april da du nicht den ganzen märz arbeiten gingst
im märz besteht generell keiner, da du ja märz einkommen für februar erziehlste
da aber der lohn im april angerechnet wird, obwohl dieser ja eigentlich für märz zählt
dann hättest du logischerweise im märz ja umsonst gearbeitet
diese anrechnungsweise ist aber richtig
anrechnung des märzlohnes im april
theoretische anrechnung des februarlohnes im märz
theoretische anrechnung des januarlohnes im februar
theoretische anrechnung des dezemberlohnes im januar
also hättest du im dezember umsonst gearbeitet
so ist die handlungsweise der arge, und so wie sie dir den lohn im april für märz anrechnen
bist du hilfebedürftig im dezember, denn der lohn fließt im januar zu, und wird theoretisch auch im januar angerechnet
du warst zwar erwerbstätig, warst aber wegen der zwischenbeschäftigung nicht aus dem alg ii gefallen
ist blöd zu umschreiben, les es ein paar mal, notfalls schreibst du es mal auf
z.b.
gearbeitet..........lohn............anrechnung
dezember 07.....januar 08......theoretische anrechnung im januar
irgendwann kommt dir das große ahhhhhhhh
und zurückzahlen mußt du schon mal garnichts !!!!
sowie es aussieht mußt du eine bewilligung haben bis november
im dezember besteht wegen der arbeitsaufnahme kein leistungsanspruch
so ist die aussage der arge, die ABER FALSCH ist
das zuflußprinzip gilt auch nach hinten