Beiträge von blattlaus

    Hallo, ausserordentlich verzwickt:)


    ich weiß nicht, wie du, aber auch andere immer den fehler machen können, mit der arge zu telefonieren ?


    generell gilt nur schriftlicher verkehr
    was du bei der arge abgibst, mußt du dir nochmal abstempeln lassen


    die arge verschlampt gerne unterlagen


    zu deiner förderung gilt:


    nur wenn du alg ii bekommst, bzw. bewilligt worden ist, ist ein fallmanager für dich zuständig,
    ( so sollte es zumindest sein )
    es besteht aber auch nur dann anspruch auf eine förderung, wenn sich die chance auf einen
    arbeitsplatz sich erhöht oder sogar sicher ist

    Hallo,


    ich kann dir das deswegen erklären, da es mir auch mal so ging
    erster arbeitstag 01.12.07
    lohn für dezember fließt im januar zu
    den lohn für januar fließt im februar zu
    den lohn für februar fließt im märz zu
    und ein teil im april da du nicht den ganzen märz arbeiten gingst


    im märz besteht generell keiner, da du ja märz einkommen für februar erziehlste
    da aber der lohn im april angerechnet wird, obwohl dieser ja eigentlich für märz zählt
    dann hättest du logischerweise im märz ja umsonst gearbeitet
    diese anrechnungsweise ist aber richtig


    anrechnung des märzlohnes im april
    theoretische anrechnung des februarlohnes im märz
    theoretische anrechnung des januarlohnes im februar
    theoretische anrechnung des dezemberlohnes im januar
    also hättest du im dezember umsonst gearbeitet
    so ist die handlungsweise der arge, und so wie sie dir den lohn im april für märz anrechnen
    bist du hilfebedürftig im dezember, denn der lohn fließt im januar zu, und wird theoretisch auch im januar angerechnet
    du warst zwar erwerbstätig, warst aber wegen der zwischenbeschäftigung nicht aus dem alg ii gefallen


    ist blöd zu umschreiben, les es ein paar mal, notfalls schreibst du es mal auf
    z.b.
    gearbeitet..........lohn............anrechnung
    dezember 07.....januar 08......theoretische anrechnung im januar


    irgendwann kommt dir das große ahhhhhhhh
    und zurückzahlen mußt du schon mal garnichts !!!!
    sowie es aussieht mußt du eine bewilligung haben bis november
    im dezember besteht wegen der arbeitsaufnahme kein leistungsanspruch
    so ist die aussage der arge, die ABER FALSCH ist


    das zuflußprinzip gilt auch nach hinten

    Hallo,


    ob steuern überhaupt angerechnet werden dürfen,
    ist ein streitfall, den ich hier auch gefragt habe, hat aber anscheind niemand steuern zuzahlen:)
    steuerbescheide werden als einkommen geführt, also jährlich wiederkehrende einkünfte
    paragraph §11
    abschnitt 2
    satz 1
    sagt jedoch
    vom einkommen sind abzusetzen, auf das einkommen entrichtete steuern


    heißt dann also doch, daß die arge dies garnicht anrechnen dürften


    oder versteh da was falsch ???

    hallo, ich nochmal


    du hast also bis 19.03.08 gearbeitet
    dann hast du im märz generell keinen anspruch, denn du hast ja im märz lohn für februar bekommen
    der lohn der im april zufließt wird immer dort angerechnet wo es zufließt (zuflußprinzip) also april


    kleiner scherz am rande
    du erwähnst das hier sei ein tolles forum
    ich weiß zwar nicht wie du das meinst, aber mit diesem satz stimme ich dir 100 % zu
    der unterschied zwischen diesen und anderen forums ist der,
    daß in anderen forums nach meiner erfahrung nur arge-angehörige antworten,
    also dort wird nur auf das eigeninteresse der arge geantwortet
    hier aber bekommst du antwort von gleichgesellten, was hier auch der wahrheit entspricht,
    und viel realer ist
    leider fällt mir hierbei auf, daß sich viel zu wenig user hier angemeldet haben,
    aber vielleicht merken das andere user, und wechseln hierzu,
    dann wären wir ein eigenes völkchen unter gleichgesellten

    OH, OH , OH


    du bist im dezember hilfebürftig, wenn dein lohn im januar zufließt
    also nichts zurückzahlen, falls aufforderung, widerspruch einlegen ganz schnell


    dafür wird aber wenn du wieder ins hartz iv fällst, also wir reden hier von zwischenbeschäftigung,
    dann wird der lohn angerechnet wo es zufließt.
    angenommen du hast sagen wir mal bis 29.02.08 gearbeitet, der lohn fließt im märz zu
    dann bist du im märz nicht hilfebedürftig

    Hallo,


    um es auch denen begreiflich zu machen, die es immer noch nicht verstehen wie GEOZEN,
    denen möchte ich es einmal in aller deutlichkeit weismachen.


    -warum kostet auf der ferieninsel lanzarote ein liter benzin 97 cent ?
    -warum kostet in deutschland ein liter benzin durchschnittlich 1.40 €, wobei
    der benzinpreis von tankstelle zu tankstelle schon mal 10 cent unterschied besteht
    umgerechnet zu deutscher mark wären dies 20 pfennig
    was wäre in deutscland los, wenn wir noch die DM hätten, und ein unterschied
    von tankstelle zu tankstelle 20 pfennig betragen würde, ja nicht betragen würde,
    haben wir ja schon halt nur in euro


    -verkehrssünder sollen künftig in ihrem heimatland, also grenzüberschreitend ein busgeld möglich sein.
    ein kleiner vergleich
    ein deutscher fährt in belgien zu schnell, in deutschland zahlt er dann 100 € für das busgeld
    ein belgier fährt in deutschland genauso zu schnell, in belgien zahlt er dann 30 €
    er kann also noch 3 mal zu schnell fahren, und ist noch besser dran als ein deutscher


    so GEOZEN hasts verstanden ?

    hallo,


    auch wenn du alles aufgeschrieben hast,
    kannst du nichts nachweislich vorzeigen.


    wie bereits hier schon beschrieben wurde,
    widerspruch einlegen, mit begründung
    kopie vom widerspruch abstempeln lassen


    ZUSÄTZLICH :
    einzelverbindungsnachweis anfordern, kostet ein bissel was,
    hast aber was auf der hand
    bleibt nur zu hoffen, daß es kein telefonat mit dem call-center der arge war
    sonst siehts wirklich zabenduster aus
    wenn du mit dem richtigen sachbearbeiter gesprochen hattest
    dann müßte mit dem einzelverbindungsnachweis auch die telefonnummer
    übereinstimmen

    Hallo,


    kleiner Nachtrag :


    wenn ich dieses schreiben richtig verstanden habe,
    was man allerdings auch als zweideutig verstehen kann,
    dann ist jeder rechtsradikal und ausländerfeindlich,
    wenn man mal die wahrheit ans tageslicht wirft


    wenn denn so sei, dann wähl halt deine merkel


    Die, die mich verstehen, werden mir allerdings recht geben

    Hallo,


    dann hast du bestimmt hier auch öfters gelesen, daß man sich vor
    telefonaten hüten soll.


    sorry, hier hast du leider auch einen wesentlichen fehler begangen.


    NUR SCHRIFTLICH ABSAGEN !!!
    mit den genannten gründen, und um eine anderzeitige terminvereinbahrung !!!
    kopie davon, beim abgeben abstempeln lassen
    und schon hat man kein schlechtes gewissen mehr


    warum es schwerer machen, wenns auch simpel geht !!!

    Hallo,


    was meinst du damit ?
    willst du mir etwa rechtsradikalismus unterwerfen ?


    ganz gewiss nicht !!!


    ok, ok, wenn spd und cdu 0% hätten, blieben ja nur noch diese übrig, stimmt natürlich
    aber solange diese parteien noch soviel prozente kriegen, um halbwegs eine alleinige
    regierung zu bilden, bleib ich bei meiner meinung.

    Hallo,


    wenn du dein auto brauchst um eine erwerbstätigkeit nachzugehen,
    und es keine andere möglichkeit gibt, die arbeitsstätte aufzufinden, z.b. mit zug, bus
    ist die arge verpflichtet dies zu zahlen, siehe meinen oberen beitrag
    da dies nicht freiwillig bezahlt wird, kommt wohl eher eine klage in frage


    deshalb :
    schriftliches schreiben verfassen, den tatbestand schildern, und ob sie es verantworten könnten,
    wenn du dabei deine arbeit verlieren würdest
    fristsetzung max. 4 wochen


    tut sich bis dahin nichts
    untätigkeitsklage beim sozialgericht einlegen
    dein schreiben kopieren, und beim abgeben bei der arge dort unterschreiben lassen, als späteres beweismittel



    brauchst du dein auto nicht für die erwerbstätigkeit,
    dann zählt das auto zu den privaten vergnügen,
    was du dann allerdings auch selbst bezahlen mußt

    Hallo,
    die frage ist nicht leicht zu beantworten


    seid ihr (6 personen einer davon jetzt hart iv -empfänger ?) alleiniger inhaber der eigentumswohnung ?
    also ihr hattet die eigentumswohnung zusammen gekauft ?


    oder habt ihr die wohnung zu 6. angemietet ?


    auch die frage ob ihr eine sogenannte bedarfsgemeinschaft bildet, ist ausserordentlich schwer zu beantworten
    wenn jeder seinen eigenen wohnungsraum hat, dann nicht
    aber ihr werdet wohl eine küche zusammen nutzen, dann ists wieder eher eine bedarfsgemeinschaft
    das ist reine ansichtssache


    mein rat deshalb


    ich hatte hier schon viel gelesen, daß eine caratas helfen würde,
    sucht unter www.meinestadt.de eure nächste größere stadt,
    danach sucht darin nach caratas
    auch www.telefonbuch.de tut gute dienste


    auch bei einer größeren arge müßte eine sogenannte beratungsstelle aufzufinden sein,
    die normalerweise auch verpflichtet ist, bei schwierigen fragen des antrags weiterzuhelfen
    und bei einem termin, sollten schon 2 von euch ihn begleiten

    Hallo,


    es gibt verschiedene reparaturen


    Autoreparaturen die aufgrund einer erwerbstätigkeit zwangsläufig durch verschleiß entstehen, ja


    paragraph §11
    abschnitt 2
    satz 5
    vom einkommen sind abzusetzen, die mit der erzielung des einkommens verbundenen notwendigen ausgaben


    freiwillig zahlt die arge allerdings nicht
    also hilft hier nur klage


    reparaturen defekter Waschmaschinen müssen allerdings Hilfebedürftige selbst bezahlen
    da diese reparaturen fast einem neukauf gleichen, ist davon abzuraten
    in jeder größeren stadt gibt es sogenannte second-hand-shops, die nicht nur kleider von zweiter hand verkaufen, sondern auch waschmaschinen mitunter zum 1/3 vom neukauf


    handwerkerreparaturen fallen nicht unter alg II, sondern können bis zu 600 € jährlich steuerlich abgesetzt werden, beim finanzamt darüber informieren

    Hallo,


    also das mit dem alg ii -rechner kannste ganz schnell vergessen,
    was euch theoretisch zusteht, ist in der realität was ganz anderes.


    und nochwas erstaunliches:
    die arge zahlt den wohnraum wenn er angemessen ist, aber teurer
    als
    der wohnraum ist größer aber billiger


    ist völlig paradox entspricht aber der realität

    Hallo,


    das einkommen wird komplett angerechnet, aber mit einem gewissen freibetrag.
    was du bekommst bzw. ihr kann man generell nicht beantworten.
    solange die wohnung angemessen ist, muß dir arge sie komplett bezahlen ohe abzüge.
    aber was du dann an regelsatz bekommst ist vom einkommen abhängig.
    mein persönliches beispiel: allerdings sind wir verheiratet
    meine frau 1200 € netto einkommen, meine leistung 150 €, für die wohnkosten müsen wir selbst aufkommen.
    ich denke, dies wird bei euch so ungefähr gehandhabt werden wie bei uns.
    prozentual betrachtet, kannst du deine zustehende leistung so errechnen.
    ob alles mit rechten dingen zugeht, kannst du frühstens mit deinem ersten bescheid nachprüfen.

    Hallo ihr beiden,


    ich weiß nicht was das bewirken soll, wie die hotten totten mit plakaten rumzulaufen ?
    und was willst du damit bezwecken ?
    erreichst du damit aufmerksamkeit bei der regierung ?
    wer hat denn hartz iv eingeführt ?
    die SPD oder die arge selbst ?


    wenn man echt was bewirken will, dann NUR über die wählerstimmen selbst,
    aber solange wir (unser deutsches Volk) diese menschenverachtenden vorgehnsweise unserer regierung noch mit wählerstimmen unterstützen
    wird hart iv niemals korrigiert oder ausradiert werden


    wir sind das dümmste volk der welt, nicht wegen der pisa-studie,
    sondern weil wir ein volk sind, das sich alles gefallen läßt


    0 % müßten beide kriegen CDU wie SPD
    aber was schreib ich da, kapiert eh keiner
    und wenn unsere merkel noch in der öffentlichkeit auftaucht, küssen wir noch ihre füße
    ich versteh unser volk überhaupt nicht, sowas arschkriecherisches wie wir......


    :eek: :eek: :eek:

    Hallo,


    hinlänglich ist bekannt, daß Einmalzahlungen,
    also jährliche Einnahmen z.b. urlaubsgeld, weihnachtsgeld und steuerbescheide als
    einkommen angerechnet werden


    jetzt nur theoretisch gesehen !
    wenn man verheiratet ist und der ehepartner erwerbstätig ist,
    werden steuern an das finanzamt abgeführt
    arbeitslose zahlen ja keine steuern


    paragraph §11
    abschnitt 2
    satz 1 sagt jedoch


    vom einkommen sind abzusetzen
    - auf das einkommen entrichtete steuern


    die arge befolgt dieser anweisung ja nur bedingt


    im bewilligungsbescheid wird das nettoeinkommen eines erwerbstätigen ehepartners aufgeführt
    davon abgezogen werden noch der freibetrag
    also, die im einkommen entrichtete steuern sind in dem bescheid ja schon abgezogen
    soweit alles richtig, aber


    der gesetzestext sagt doch einwandfrei aus, daß die arge die finger von gezahlten steuern lassen soll
    abzusetzen = finger weg:) :) :)
    warum werden dann steuerbescheide als einkommen (einmalzahlungen) angerechnet ?
    steuern entstehen ja nur dann, wenn ein einkommen erziehlt wird !


    versteh ich da irgendwas falsch ?

    hallo,


    richtig


    jetzt muß man aber unterscheiden :


    die schongrenze für das altersvorsorgevermögen außerhalb der riester-rente beträgt 250 € pro lebensjahr, maximal 16250 € mit ehepartner


    sonst 150 € pro lebensjahr
    3100 € sind anrechnungsfrei mit ehepartner 7200 €
    max. 9750 €


    schonvermögen für jedes minderjährige kind nochmal 3100 €


    paragraph §12 abschnitt 2 SGB II.


    Also ich würde sagen : widerspruch...3 monate warten...wenn kein bescheid.....ab zum sozialgericht
    untätigkeitsklage
    wenn das stimmt, was du geschrieben hast:) :) ;)