Hallo,
Na, Na, Na, so schlimm wirds wohl nicht werden
Als erstes hast Du ja mal ein Bewilligungsbescheid.
Das was da drin steht, ist Dir.
Hast Du aber was verheimlichst, also eine Lebensänderung nicht angegeben,
dann folgt ein Änderungsbescheid. Die Differenz dafür, ziehen Sie bei künftigen
Leistungsansprüchen ab. Also wegnehmen schon mal garnicht.
Hast Du einen Anwalt beauftragt für eine Klage, dann kostet Dir nur der Anwalt was.
Die Klage ist umsonst, kannst auch selbst eine einreichen, ohne Zusatzkosten.
Der Anwalt kann schon mal bei 200 € pro Fall kosten. Im Sozialrecht kostet es nicht mehr !!!
Wenn es zur Klage kommt, und Du gewinnst, müssen Sie nachzahlen.
Verlierst Du, hast Du zwar denn Fall verloren, da es aber bei Klagen generell um mehr Leistungsanspruch
geht, hast Du keinesfalls Kosten und Zurückzahlungen zu befürchten.
Also, schlimmer wie jetzt kanns nicht werden.....nur besser !!!!