Beiträge von blattlaus

    Hallo,


    Na, Na, Na, so schlimm wirds wohl nicht werden


    Als erstes hast Du ja mal ein Bewilligungsbescheid.
    Das was da drin steht, ist Dir.
    Hast Du aber was verheimlichst, also eine Lebensänderung nicht angegeben,
    dann folgt ein Änderungsbescheid. Die Differenz dafür, ziehen Sie bei künftigen
    Leistungsansprüchen ab. Also wegnehmen schon mal garnicht.
    Hast Du einen Anwalt beauftragt für eine Klage, dann kostet Dir nur der Anwalt was.
    Die Klage ist umsonst, kannst auch selbst eine einreichen, ohne Zusatzkosten.
    Der Anwalt kann schon mal bei 200 € pro Fall kosten. Im Sozialrecht kostet es nicht mehr !!!
    Wenn es zur Klage kommt, und Du gewinnst, müssen Sie nachzahlen.
    Verlierst Du, hast Du zwar denn Fall verloren, da es aber bei Klagen generell um mehr Leistungsanspruch
    geht, hast Du keinesfalls Kosten und Zurückzahlungen zu befürchten.
    Also, schlimmer wie jetzt kanns nicht werden.....nur besser !!!!

    Hallo,


    ich lese hier was von Rechtsschutzversicherung.
    FINGER WEG !!!!!!!!!!!!



    Die bezahlen zwar einen Fall, danach kündigen die Dir,
    weils denen zu teuer wurde



    Eigentlich nichts neues...solange man einzahlt, alles baletti
    aber wehe du brauchst sie



    Spar Dein Geld für was vernünftiges !!!

    Hallo,


    Zur Beruhigung habe ich Gott Sei Dank mit der Anwaltsfalle nichts mehr am Hut.


    guter Tip am Rande für Montag.
    - keinesfalls dort anrufen (macht kein guter Eindruck)
    - alle Fakten (Unterlagen mitnehmen) und gegebenenfalls die Gesetzestexte
    Wenn Ihr im Recht seid, sowie Du es darstellst, dann kriegt Ihr Recht..100 pro
    - die Beamten die dort arbeiten sind alle sehr nett, so habs ich erlebt
    - die nehmen auch den Fall auf, falls ihr noch nichts aufgesetzt habt
    ( zur Klage ist eine Klageschrift notwendig, das können auch die dort machen
    - alle Beweismittel in doppelter Ausführung machen (Kopien)
    ( falls Ihr das versäumt, werden auf Eure Kosten welche erstellt,
    aber mal halblang, auf jeden fall bekommt ihr ein schreiben des sozialgerichtes
    worin beschrieben ist, unter welches aktenzeichen dies läuft, außerdem werdet ihr daraufhingewiesen,
    daß alle Dokumente in doppelter Ausführung zu machen sind, andernfalls macht das sozialgericht
    das für euch, wird aber euch in rechnung gestellt.
    Und Geduld braucht Ihr für das Klageverfahren...3/4 Jahr ist die Regel, ehe was passiert


    Also nicht soviel surfen, jetzt...kasten aus
    Unterlagen raus, Kopien 2 mal machen
    und zumindest stichpunktartig aufschreiben worum es geht
    na dann viel Glück für Montag...
    obwohl Montag ist auch Scheiße..
    da kommt man vom Wochenende gleich zur Arbeit....weißt was ich meine
    lieber Dienstag, da sind sie wieder mitten in die arbeit vertieft :) :) :)

    Hallo Kätzchen35


    Dein Argument überzeugt mich.
    Nur, wie sollen Sie sich dagegen wehren ?
    Sämtliche Widerspruchsschreiben, werden generell als unbegründet zurückgewiesen.
    So war es bei mir auch
    Klage eingereicht
    Lange passierte garnichts, trotz aufforderung des sozialgerichtes
    dann kommt gerichtsbeschluss
    richter entschied 1500 € Nachzahlung
    und
    das sozialgericht hat wegen 2-maliger fristverletzung ein internes verfahren eingeleitet
    Also ich würde sagen:
    Paragraphen helfen hier nicht viel weiter
    ein fachanwalt fachrichtung sozialrecht aufsuchen
    die aufgestellte listing von kätzchen35 ausdrucken
    mitnehmen zum anwalt
    dann kann man vergleichen, stimmt das oder nicht
    und der anwalt macht dann entsprechende klage


    ich habe mir damals auch einen gesucht,
    merkte aber, daß ich mit meinem Wissen und Paragraphen mehr wußte als er
    zugegeben, dann war ich wohl beim falschen
    Ich habs dann selbst in die hand genommen....
    ergebnis sieht man ja


    ja, was ich eigentlich sagen wollte, anwalt ist nicht anwalt
    alles risikosache
    aber da gibts doch anlaufstellen, karatas oder so, mein ich
    in jeder größeren stadt
    die würden sich auch gut auskennen und weiterhelfen

    Hallo,


    das kann ich ganz klip und klar beantworten.
    Dein Mann hat 1400 € Nettoeinkommen.
    ALG II wird aber vom Bruttolohn angerechnet.
    Dieser liegt natürlich höher als das Netto.
    Meine Frau verdient mit der Lohnsteuerklasse 3 knapp 1300 Netto.
    Daraus erhalte ich 150 € Leistung.
    Da der Verdienst bei euch noch 100 € höher liegt.
    Abzüglich des Freibetrags, dürfte ein Leistungsanspruch von ca. 70 € rausspringen.
    Die Frage aber ist.
    Willst Du Dich wegen 70 € Leistungsanspruch den Zwängen der Arge aussetzen,
    hier vor allem vorweg, die Eingliederungsvereinbarung,
    und tausend-Kopien irgendwelchen Dokumenten vorlegen ?
    Ist das wert ?
    Ich würde darauf freiwillig verzischten !
    Und das ist ja das Ziel der Arge !!!
    Möglichst garkeine Leistung mehr erbringen zu müssen.
    Kommt dem Staat zugute, um noch mehr Geld der dritten Welt zukommen zu lassen,
    die habens ja nötiger als wir Deutschen, mit 10 Kindern und ohne Kondomen.
    Aber das ist ein anderes Thema.
    Vielleicht denkt jeder mal drüber nach, bei den nächsten Wahlen.
    Aber daran glaub ich nicht mehr.
    Trotzdem ist die Arge verpflichtet die Rentenbeiträge auch ohne Leistungsbeziehung zu zahlen.

    Hallo,


    darf ich einmal erfahren, warum mein Beitrag gelöscht wurde ?
    Ich denke jeder hat ein Recht, Mitteilungen kundzugeben.


    Ist es nicht so, daß viele wegen Hartz Iv massig Probleme haben, und hier um Hilfe bitten ?
    Vieles was hier im Forum als Antwort gegeben wird, deckt sich mit der Ansicht der Arge.
    Daß die aber nicht immer Recht haben, hat der Richter ja dadurch bestätigt, daß mir 1500 €
    Nachzahlung zusteht.
    Aber anscheinend, dürfen das andere User nicht erfahren, weil dies ja ein schlechtes Bild auf
    die Arge wirft.


    Also, ich bin stocksauer darüber...
    Ich habe weder jemanden beleidigt noch über Ausländer hergezogen...
    Leute kauft euch lieber ein SGB II- Gesetzbuch, oder laßt euch eins vom Innenministerium zuschicken.
    Kostet nichts, steht alles wichtige drin, das reicht vollkommen aus, oder google-lt.
    Ich hatte schon länger das Gefühl, daß hier Arge-Mitarbeiter Antworten geben,
    das hat sich wohl durch die Löschung meines Beitrags bestätigt.
    Wenn das stimmt, zumindest finde ich meinen Beitrag nicht mehr, dann rate ich jeden,
    sich von diesem Forum fernzuhalten !


    Wahrheit hat in der Arge-welt wohl nichts zu suchen !!!:mad: :mad: :mad:

    Hallo erstmal,


    vor einigen Wochen hatte ich hier mal geschrieben, was zu tun sei, wenn die GFA
    auf eine Aufforderung des Sozialgerichtes nicht reagiert.
    Nun, erst mal garnichts.
    Löste sich von selbst.


    Ich brauchte nicht mal eine Einladung zum Gericht.
    Der Richter entschied:
    1500 € Nachzahlung !!!


    Zusätzlich hat das Sozialgericht ein internes Verfahren gegen die GFA eingeleitet,
    wegen 2 maliger Fristverletzung


    Hoppla,


    da ist die Kacke am dampfen.


    Ja, hier bewahrheitet es sich, daß die Arge also generell immer Recht hat,
    und Klagen sich nicht lohnen !:) :) :)

    hallo,


    du kannst dich rausnehmen lassen, aber nicht wegen unzumutbarkeit
    hierbei mußt du dich einen physischen test über dich ergehen lassen,
    dabei wird festgestellt ob du fantasierst oder die arbeit zu dir nicht paßt,
    letzteres mangels ausbildung und erfahrung dieser tätigkeit durchaus
    berechtigt wäre


    solltest du aber einfach keine lust haben, wird von arge getestet, unabhängig wird auch noch ein arzt hinzugezogen....
    sollte sich das jedoch bestätigen, heißts warm anziehen für dich

    Hallo,


    im zusatzblatt 2.1 wonach das einkommen eines ehepartners eingetragen wird,
    wird auch nach zusatzbelastungen aufgrund erwerbstätigkeit nachgefragt
    hier steht :
    'z.B. Werbungskosten'


    ich erwähne hier [COLOR='Red']z.B.[COLOR='#ff0000'][COLOR='#ff0000'][COLOR='#ff0000'][COLOR='Black']


    hier geht es also nicht nur um werbungskosten wie kilometergeld,
    sondern um die zusatzbelastungen, und hier gehört meines erachtens reparaturkosten eines autos dazu


    wie hoch ist eigentlich das kilometergeld, nach einem gerichtsbeschluß müssen die pendlerpauschale zu 100 % erstattet werden, also hin und rückfahrt auch bei alg ii
    das heißt in unserem falle: 0.20 € mal 40 km pro tag mal 5 tage pro woche mal 4 wochen hat ein monat normal
    entspricht 160 €
    da ich nur 150 € leistung erhalte ist also das kilometergeld garnicht mitberechnet
    oder wo steht speziell das kilometergeld beschrieben, in den bewilligungsbescheiden jedenfalls nicht
    wenn die 150 € das kilometergeld sind, dann erhalte ich nichts für den lebensunterhalt


    also irgendwas stimmt doch da nicht, jetzt unabhängig vom unserem klageverfahren, wobei es ja um nachzahlung aufgrund bewilligungsbescheiden geht, und hier vom sozialgericht weitere falsche handlungen der arge festgestellt wurden, und dies hat mit dem hier nichts tun
    es geht lediglich um weitere info

    Hallo,


    das ist mir schon klar, daß die arge nichts bezahlt
    sie zahlen ja noch nicht mal die bewilligte leistung von 900 €


    ich verweise nochmals auf paragraph 11
    abschnitt 2
    satz 5


    VOM EINKOMMEN SIND ABZUSETZEN
    DIE MIT DER ERZIELUNG DES EINKOMMENS VERBUNDENEN NOTWENDIGEN AUSGABEN


    Lesen könnt ihr doch ?
    Und was steht da ?

    Hallo nataly,


    dann erklär mir bitte paragraph 11
    abschnitt 2
    satz 5


    als werbungskosten werden die kilometerpauschale von 0.20 € bezahlt, richtig
    wenn meine frau, die erwerbstätig ist, und deshalb mit dem hartz garnichts am hut hat
    von der arge aufgefordert wird, die lohnsteuerklasse zu ändern, dann kann sehr wohl
    meine frau auch die reparaturkosten des autos der arge präsentieren, denn durch die lohnsteuerklassenänderung sind uns 3000 € durch die lappen gegangen, wenn man die hätte, sehr wohl
    die reparaturkosten hätten dadurch bezahlen können
    außerdem wie sollte meine frau durch ein kaputtes auto zur arbeit kommen ? laufen ?
    im zusatzblatt 2.1 wird außerdem nach zusatzkosten aufgrund der erwerbsätigkeit, die durch dritte nicht bezahlt werden nachgefragt, um welche kosten handelt es sich dann ?

    hallo,


    entschuldigung, ich wollte dich nicht verletzen,
    aber damit stehst du auch nicht alleine da
    ich verstehe dich schon, abrackern ohne dankbarkeit
    das ist aber die tägliche realität in deutschland
    kein mensch der welt muß härter arbeiten, als ein deutscher
    in einer fabrik, als alter mann wirst aus der firma geschmissen
    aus betriebslichen gründen natürlich
    und als sozialverträglich bekommst dann 1 jahr arbeitslosengeld,
    ahh sorry, sind jetzt 1,5 jahr, jetzt müssen auch alle dafür spd und cdu wählen, gelle:)
    und dann kannst dich mit nem strick aufhängen, weil das alg ii gerade noch für ein seil reicht


    auch ein abschluß mit 1.8 ist keine garantie, warum sind sogar schon ingeneure hartz-empfänger ?
    sorry, wenns noch so hart klingt, kinder sind wahrlich was schönes
    aber kinder in deutschland auf die welt zu setzen.....neee mehr sag ich nicht

    hallo,


    ja meinste, wir alle hier wollten nichts erreichen ?
    was heißt intelligentere antwort ?!
    die sachlage ist leider so !
    ich glaube, wie aus meinem obigen schreiben bereits erklärt,
    daß du KEINEN umzugskostenzuschuß bekommst


    ich kanns dirs gerne nochmal schildern,
    NUR WENN DIE ARGE EINEN UMZUG BEFIEHLT,
    MUSS DIE ARGE AUCH DIE UMZUGSKOSTEN KOMPLETT BEZAHLEN


    und wenn du am ende 23000 € schulden hast,
    machtst eben privatinsolvenz, mit der hoffnung nach 6 jahren schuldenfrei zu sein


    sorry, mir fällt da nichts dazu ein
    ich denke, daß auch die anderen hier im forum mir zustimmen mögen.


    achja, zu schulden
    meinste wirklich, die jenigen die hartz-empfänger sind, würden keine zusätzlichen schulden machen ?
    ich sag dir mal was privates : ich hab bewilligungsbescheide und nach diesen habe ich noch 900 €
    nachzahlung zu bekommen, klageverfahren läuft
    so macht man auch schulden, ohne eigenverschulden !!!


    dann denk da mal drüber nach !!!
    so ist eben deutschland, vielleicht mal ans auswandern gedacht ?
    viel schlechter kanns dir dort auch nicht gehen

    Hallo,


    Hartz IV und studieren passt nicht zusammen, sorry


    entweder man ist arbeitslos und sucht sich arbeit, oder man hat geld und studiert.
    das wär eine tolle erfindung, alle hartz iv-empfänger gehen ab sofort studieren.
    ich will dich keinesfalls irgendwie angreifen, aber ich versteh dein schreiben so
    wenn du umziehen mußt, weil deine wohnung nicht angemessen ist,
    dann hat die arge sehr wohl die pflicht die umzugskosten zu bezahlen


    wenn du wirklich hartz iv bekommst, meld ich mich nach ostern zum studieren an:)

    hallo,


    ich denke, das gehört zu den privaten vergnügen.
    eine jugendherberge ist nicht notwendig zum leben.
    auf darlehen-basis glaub ich, daß man da was bezwecken könnte,
    darlehen heißt aber, sie leihen dir geld, und du mußt es dann irgendwie abstottern.


    warum kinder darunter leiden müssen.....
    unser staat ist ja so kinderfreundlich......


    frag mal den fallmanager !!!

    Hallo,


    Entschuldigung, dann tuts mir ebenso leid,
    wie bereits geschrieben, kann man deine antwort, zweideutig verstehen.


    ......Mann, hast du recht.....
    z.b. dein beitrag


    kann man so oder so verstehen !!!


    mit der letzten antwort hast du den nagel allerdings mit dem kopf getroffen
    also sind wir doch arschkriecherisch und gleichgültig


    eine weitere frage wäre, werden denn vielleicht die wahlen nicht manipuliert ?
    nämlich soviel dummheit kann ja ein volk nicht mehr haben,
    von allen eu-länder zahlen wir die höhsten steuern, laut regierung reicht das nicht aus
    wo also holen sie das geld ?
    bei den arbeitslosen !!! die arge guckt nur, wo könnte man da noch eine sanktion, kürzung vollziehen


    ich sags mal noch genauer:
    welche leistung bekommt man normal ? sagen wir mal 800 € (wohnkosten und lebensunterhalt)
    würde man diie arge abschaffen, jeder arbeitslose bekäme 800 € und die regierung würde trotzdem
    noch millionen einsparen...denn die lohnzahlung durch die arge würde wegfallen


    und durch die klageverfahren die massenhaft zunehmen, würden auch wegfallen, denn die sachlage wäre klar, jeder arbeitslose bekommt 800 €


    eine saubere lösung, meiner meinung nach


    aber dazu kommt die regierung nicht mal, soweit denken strengt ja ungemein an.
    für ein hartz-gesetz zu erschaffen, brauchten sie ja sogar noch einen peter hartz
    der vorstand bei vw war (lieg ich richtig ?:) ), na egal, mit der politik hatte der jedenfalls nichts zu tun


    aber dafür können sie umso besser babbeln

    Hallo,


    man sollte nichts schwärzen mit edding etc.
    sieht immer so aus, als wollte man was vertuschen
    du hast weniger ärger wenn du deine (kopien) dokumente so vorlegst
    ich glaub da gabs sogar mal ein gerichtsurteil, und die arge hatte gewonnen,
    der hartz iv-emfänger mußte alles nochmal vorzeigen, sogar die originalen