Mein Sohn hat Zinserträge in Höhe von 250€ im Dez 2006 erhalten.Nun will die Arge seinen kompletten Regelsatz und ein Teil seines Mietzuschusses zurück, immerhin ca. 250,-.. Wenn Zinserträge wie Einnahmen sind, gilt dann nicht auch ein Freibetrag von 100,-€, die die abziehen müssten?? Wir sollen uns äußern bzw. zahlen. Sollen wir erstmal Widerspruch mit Hinweis auf den Freibetrag einlegen, oder wenn die das ablehnen um Ratenzahlung bitten?
Danke und Gruß
Beiträge von Anne08
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Hallo, folgendes Problem..
Mein Sohn hat 2006 ca. 250,-€ Zinserträge erwirtschaftet. Nun will die Arge von uns die 122,- Regelsatz und ca. 130,-€ Mietzuschuß wiederhaben. Wenn Zinserträge als Einkommen gewertet wird, gilt da nicht auch die Freibetragsgrenze von 100,-€, die die in Abzug bringen müssten?
Danke und Gruß -
Heißt, wenn er einen Job gefunden hat, bei der Arge melden , Formblatt 2.2 anfordern, abschicken und etwas Geld verdienen..und er hätte, wenn ich nicht dazuverdiene, auch die 100€ frei?
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Hi, liebe Mitleidenen..habe da mal eine Frage.
Ich beziehe Hartz 4 ,mein Sohn ist 18 Jahre alt und geht noch aufs Gymnasium. Kann er sich einen Job suchen, um sein Taschengeld etwas aufzufüllen? Wird dieses Einkommen dann bei uns komplett angerechnet oder gilt dann auch der Freibetrag von 100€. Danke für die Antworten
Schönen Tag noch