Beiträge von frank80

    Also bin jetzt soweit der ARGE eine Antwort zu schreiben,
    hab gelesen das man Bafög nicht anrechnen darf da es zweckbestimmte Mittel sind, da das Geld das ich erhalte zum Zweck bestimmmt ist mein Studium zu finanzieren und meine Ausbildung wahrzunehmen und ich in keinem Arbeitsverhältniss mit der Firma stehe und ich kein staatliches Bafög beziehe werde ich das Geld als Bafög ersatz angeben, da meine Ausbildung wie die ARGE ja selbst schreibt nach Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist.
    Es kann ja nicht sein das ich als Student keine Chance bekomme mein Studium zu finanzieren.


    Die ARGE kann ja nicht davon ausgehen das ich fürs Studium soviel Geld brauche wie ein Arbeitslosengeld II bezieher. Denk da is was zu machen. Ma schaun was dabei rauskommt.


    Wenn Ihr nützliche Informationen für mich habt könnt Ihr ja mal was einwerfen.
    Auf jeden Fall werde ich die jetzt zutexten bis zum geht nicht mehr und alles was ich finde denen um die Ohren hauen. Werde den Stoß Papier dann am Montag abschicken. Hoffe die freuen sich auf die ausführliche Stellungnahme.


    Sorry bin echt Sauer auf die....

    Hallo ich bin neu hier und mit Internetforen nicht alzu vertraut.


    Ich bin gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom Bezug der Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, weil meine Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes förderungsfähig ist. Ich studiere Elektrotechnik und bin Werkstudent in einer Firma die meine Ausbildung monatlich fördert. Ich beziehe kein Bafög da ich das Vordiplom nicht in der Regelstudienzeit erreicht habe, weil mein ältester Sohn sehr lange krank war und ich über ein Jahr lang keinen richtigen Schlaf gefunden habe und meiner Freundin in dieser schweren Zeit zur Seite stand. Das Bafög Amt wollte auch nach einem Härtefall Antrag kein Bafög bewilligen weil ich nicht der Erziehungsberechtigte sei und ich musste mich mit nebenjobs, 3 Kindern und einer Freundin die ALG 2 bekommt durchs Studium schlagen. Inzwischen stehe ich kurz vor der Diplomarbeit und jetz kommt die Arge und möchte eine Rückzahlung zuviel erbrachter Leistungen aufgrund der nichtangabe der Ausbildungsförderungshilfe. Ich dachte ich müsse nur Einkommen aus selbst- und nichtselbständiger Arbeit angeben, da diese Förderung meines Studiums ja kein Einkommen darstellt, sondern allein zum Zweck diene die Ausbildung zu finanzieren.


    Muss ich die Gelder die Arge von mir verlangt zurückzahlen, weil diese denken mir steht der 100€ Freibetrag und Regelsatz wie jedem ALG 2 Empfänger zu und alles was drüber geht wird meiner Freundin angerechnet?:mad:


    Oder können die nicht an mein Geld weil ich es brauch um die Ausbildung zu finanzieren?:confused: