Hallo zusammen,
wer kann mir helfen?
Meine Freundin (nachweislich keine Bedarfs- oder Einstandsgemeinschaft) hat eine eigene Wohnung seit dem 1.7-2007 weil Sie aber lieber bei mir schläft, wurde diese Wohnung nur gelegentlich (stundenweise) genutzt um z. B. Kleidung zu holen oder mal einen Kuchen zu backen etc.
Der Vermieter ging im Februar zur ARGE und sagt „meine Mieterin war nur 2-3 mal in der Wohnung.“
Die Wohnung ist voll eingerichtet. Die Möbel sowie die komplette Kleidung usw. sind vorhanden, hätten in meiner Wohnung auch keinen Platz.
Jetzt sagt das Sozialamt (ARGE) Wohnung wurde nicht benutzt. Es gibt kein Geld.
Die ganze Sache hat nichts mit den Erreichbarkeitsparagraphen zu tun, es geht einzig um die Frage :
Wie oft muß sie die Wohnung nutzen damit die bezahlt wird?
Gibt es irgendwo ein Gerichtsurteil oder Nachlesbares aus dem hervorgeht wie oft eine Wohnung genutzt werden?
Im voraus vielen Dank für die Hilfe