Hallo Melanie 86 !
Ich denke Du hast Hoppel irritiert. Du schreibst das Du ein Auto brauchts und Dein Freund eines besitzt und das er zur Arbeit laufen könnte. das heißt doch das Dir dann dieses Auto zur Verfügung steht.
Also kannst Du damit doch zur Arbeit fahren.
Die ARGE bietet sogar die Möglichkeit eines Darlehns wenn definitiv ein Arbeitsplatz an dem Umstand hängt, das Du dies für den Weg zur Arbeit und zurück benötigst weil z.B. keine anderen Verkehrsmittel diese Möglichkeit bieten. z.B. Bei Schichtarbeit Arbeitsbeginn um 04.00 Morgens oder Feierabend nach 24.00 wo ja nicht unbedingt aller Orts noch Bus oder Bahnverbindungen bestehen.
Und wenn man dort sogar bereit ist ein Auto vorzufinanzieren, wieso sollte dies ein Problem bei der Versicherung oder der Steuer sein, die ausserdem sowieso zeitversetzt etwas später die Rechnung stellen ?
Die ARGE zahlt natürlich diese Dinge nicht den eine Fahrkarte müsstest Du auch selbst bezahlen.
Sie finanziert vor oder aber, wenn Du gut argumentierst bezuschusst man dies auf dem Weg der Einarbeitung was bei jedem ALG II Empfänger allerdings begrenzt auf 3000 € ist und mehr für die Selbstständigkeit angedacht ist.
ich weis das z.B. durchaus 10 x 300 € Eingliederungshilfe geleistet werden, dies ist aber eine kann -Bestimmung und man kann keinen verbindlichen Anspruch darauf stellen! Man kann aber nachfragen!
Nur wer fragt kann auch eine Antwort bekommen!
Wird schon klappen, nur Mut!