Hallo, ich war mindestens 12 Monate nicht in einem Versicherungspflichverhältnis gestanden und hab daher keine neue Anwartschaft erworben. §§ 117 ,123, 124 Drittes Buch Sozialgesetz (SGB III)
so lautet die begründung. Meine Frage: Steht mir dan überhaubt (evtl.) HARTZ 4 oder Sozialhilfe noch zu?