Hallo
am 24. 05. 2001 kam ich in die Verlegenheit einer Frau zu helfen, die von drei Männern zusammengeschlagen wurde. Ich war zwar nicht alleine aber trotzdem bekam ich was ab. Einer dieser drei Männer schlug mir seine ausgestrekte Finger ins rechte Auge und so verlor ich auf dem Auge 90 % meiner Sehkraft. Der Mist ist nur, dass mein linkes Auge von Geburt an blind war. Jetzt hab ich nur noch 10 % Sehkraft (an guten Tagen).
Mir wurde gesagt, dass ich dadurch, dass ich Nothilfe geleistet hatte, einen Arbeitsunfall erleiden durfte.
Jetzt bekomme ich eine Verletztenrente, obwohl ich ein Opfer einer Gewalttat wurde. Ich dachte eigendlich, dass die Verletztenrente, da sie für meinen Einsatz gezahlt wird, nicht anrechenbar ist. Kriegsopfergesetz, Opfer von Gewalttaten.
Bei mir ist das irgendwie ganz komisch. Keiner weiß genau, wie sich das bei mir verhält.
Kann mir da jemand helfen?
Wenn die Rente anrechenbar sein soll, fühle ich mich schon bestraft,dafür, dass ich Nothilfe geleistet habe.
MfG
Oliver