Hallo,
viele Kommunen gewähren bei Alleinerziehenden mit Kind einen 10%-tigen Aufschlag zur angemessenen Miete. Ob das in Deiner Kommune der Fall ist, mußt Du selbst erfragen.
Der wichtigere Paramter bei der Wohnung ist die Größe, weil hier aus verschiedenen Gründen härter sanktioniert wird als bei einer (geringfügigen) Mietüberschreitung. In Deinem Fall wird es wohl darauf hinauslaufen, daß Du die Differenz zwischen der angemessenen und der tatsächlichen Miete aus eigener Tasche bezahlen mußt.
Ich würde mit Deinem Amt das Gespräch suchen, die Situation erklären und abwarten , wie dort entschieden wird - dabei würde ich aus praktischer Erfahrung auf irgendwelchen Druck bei dem Erstgespräch, wie ihn mein Vorredner empfiehlt, bewußt verzichten.
janosh
--> Mich regen diese Ratschläge a la "Druck machen" auf. Im vorliegenden Fall scheint es so zu sein, daß die Fragerin mit dem Amt noch nicht über die Situation gesprochen hat. Sie sollte erst mal abwarten, wie das Amt reagiert - dann kann sie immer noch "Druck machen". Deiner Empfehlung zu folgen kann auch bedeuten, die Fronten von vorherein zu verhärten. Aus meiner Praxiserfahrung heraus ist das jedoch oftmals vollkommen unnötig. Nur mal so als Gedankenanregung...
Gruß!