Hallo, ich habe da mal eine Frage
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und wir beide bekommen Hartz4. Jeder von uns hat sein eigenes Konto. Nun schreibt die ARGE das sie die laufenden Leistungen nur noch auf ein Konto überweisen. Was heißen würde einer von und keinen Zahlungseingang auf dem Girokonto hat. Wir wollen aber beide, daß jeder sein Konto behält.
Zitat ARGE: Ab Weiterbewilligung den 01.04.2008 erfolgt die Überweisung der Regelleistung nur noch auf eine Kontoverbindung.
Bitte gegen Sie bis zum genannten Datum einen Zahlungsempfänger an.
Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil ohne die erforderlichen Unterlagen bzw. Nachweise nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein Leistungsanspruch unverändert fortbesteht. ......Zitat ende
Dann kommt nur das übliche über Mitwirkungspflicht gemäß §60(1) Nr.1 und 3 SGB I
Ich empfinde das Verhalten der ARGE als unzumutbar und einen Einschnitt in meine persönliche Freiheit und Selbstbestimmung.