Nach meiner Exmatrikulation stellte mein Vater die finanzielle Unterstützung auf Zuschuss-Basis für meinen Lebensunterhalt ein. Ich beantragte Hartz IV – Unterstützung. Da die ARGE mehr als 5 Wochen benötigte, über meinen Antrag zu entscheiden, gewährte mir mein Vater einen kleinen Überbrückungs-Kredit für meine Lebenshaltungskosten bis zu den erhofften Zahlungen der ARGE. Dies war der Grund der ARGE, ihre Leistungen vollständig abzulehnen. Ihre wörtliche Begründung: „Mit der Bereitstellung der finanziellen Kreditmittel Ihres Vaters verfügten Sie über sogenannte bereite gegenwärtige Mittel, die sie verwenden konnten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Rechtsgrund die Zahlungen geflossen sind.“ Ist diese Haltung rechtlich korrekt? (Gilt Harz IV nur für die, die bereit sind, zu verhungern?)
Herzlichen Dank im voraus für eine rechtliche Würdigung