Hallo. Die Zinsen der seit 20 Jahren (!) auf meinem Sparbuch, welches in den Händen des Vermieters ist, gehören ja logischerweise mir. Der Vermieter sagt, die gehören IMMER zur Kaution und will sie nicht auszahlen ! Weiss Jemand,ob das rechtens ist ? Er hat ja schliesslich vor 20 Jahren die Kaution bekommen als Sicherheit,die Zinsen entstanden ja erst danach.
Gruss Jens-David
Beiträge von JDRK
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wichtig sollte hierbei noch sein, du hast genau 7 tage zeit, dein h4 geld vom konto zu holen, sofern du pfändungen oder sonstiges in der art, auf deinem konto hast, danach ist es futsch.....zum AG gehen und einen Freistellungsbeschluss erwirken. Alle Unterlagen wegen ALGII, Mietzahlungen und sonstige monatl. Zahlungen mitnehmen.....ging mir leider auch schon so.....weiter infos, denke ich werden hier noch folgen
Moin ! Hat so geklappt,wie beschrieben. Die Bank hat ohne Wenn und Aber das Geld ausbezahlt, NACHDEM ich sagte,dass ich mit dem Gericht telefoniert habe. (hab ich geschwindelt...)
Das Hart-Geld ist also zu 100 Prozent auszuzahlen,was auch immer sonst mit dem Konto ist,hat nicht zu interessieren. DANKE nochmal -
Weiß nicht mehr, wann und wie die Überschrift hieß, aber insgesamt gesehen hast du (sehr) Recht. Als ersten Schritt würde ich einen zeitnahen, also sofortigen Termin, mit einem Sachbearbeiter(in) bei der Bank andenken, in dem du das schilderst und daneben in der Zwischenzeit hier mal etwas "wühlst", um genauere Angaben (ggf. Paragraphen) nennen zu können. H IV ist definitiv nicht pfändbar und der von der Bank gegen deinen Willen ungewollte Ausgleich ist dem Grunde nach nichts anderes, als Pfändung. Vielleicht schaffe ich es auch noch, zurückzu"blättern" und hoffe, dir noch nähere Angaben/Argumente zuspielen zu können. Aber erst einmal kann ich das nicht versprechen.
Moin ! Hat so geklappt,wie beschrieben. Die Bank hat ohne Wenn und Aber das Geld ausbezahlt, NACHDEM ich sagte,dass ich mit dem Gericht telefoniert habe. (hab ich geschwindelt...)
Das Hart-Geld ist also zu 100 Prozent auszuzahlen,was auch immer sonst mit dem Konto ist,hat nicht zu interessieren. DANKE nochmal -
Weiß nicht mehr, wann und wie die Überschrift hieß, aber insgesamt gesehen hast du (sehr) Recht. Als ersten Schritt würde ich einen zeitnahen, also sofortigen Termin, mit einem Sachbearbeiter(in) bei der Bank andenken, in dem du das schilderst und daneben in der Zwischenzeit hier mal etwas "wühlst", um genauere Angaben (ggf. Paragraphen) nennen zu können. H IV ist definitiv nicht pfändbar und der von der Bank gegen deinen Willen ungewollte Ausgleich ist dem Grunde nach nichts anderes, als Pfändung. Vielleicht schaffe ich es auch noch, zurückzu"blättern" und hoffe, dir noch nähere Angaben/Argumente zuspielen zu können. Aber erst einmal kann ich das nicht versprechen.
Danke schonmal !!!! Liebe Grüsse Jens
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Frage an alle: Mein Hartz-Geld wurde wie immer auf mein Konto überwiesen,wo ich Dispo hatte. Zum 31.12.2009 kam das Geld wieder auf das Konto,aber am gleichen Tag wurde(nicht schriftlich) der Dispo gestrichen (nach 18 Jahren !!!!!!). Somit ist das gesamte Hartz-Geld weg. Hartz-Geld ist doch zum Lebensunterhalt, also in keiner Weise pfändbar,kann nicht gestrichen werden von der Bank. Hartz-Geld ist auch nicht gedacht, um einen Dispo bei der Bank auszugleichen. !!! Was muss ich machen ? Einstweilige Verfügung Gericht oder einfach der Bank sagen,das mein Geld UNANTASTBAR ist ????? Wäre lieb für `ne Antwort. Jens
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Frage an alle: Mein Hartz-Geld wurde wie immer auf mein Konto überwiesen,wo ich Dispo hatte. Zum 31.12.2009 kam das Geld wieder auf das Konto,aber am gleichen Tag wurde(nicht schriftlich) der Dispo gestrichen (nach 18 Jahren !!!!!!). Somit ist das gesamte Hartz-Geld weg. Hartz-Geld ist doch zum Lebensunterhalt, also in keiner Weise pfändbar,kann nicht gestrichen werden von der Bank. Hartz-Geld ist auch nicht gedacht, um einen Dispo bei der Bank auszugleichen. !!! Was muss ich machen ? Einstweilige Verfügung Gericht oder einfach der Bank sagen,das mein Geld UNANTASTBAR ist ????? Wäre lieb für `ne Antwort. Jens
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Kann jemand aus Erfahrung sagen,ob mitunter das Geld zu spät überwiesen wird.Heute ist Sonntag und mein gestriger Kontoauszug sagt, NOCH kein Geld überwiesen. Sind die mitunter zu spät dran ? Gruss, Jens:(
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Hallo JDRK!
Ich denke mal, das Du da irrst. Die Ablehnung des Arbeitsangebotes wird auch dann sicherlich mit Sanktionen zu behaften sein. Oder man versucht es zumindest! Dies natürlich nur wenn Du ALG II beziehst, bei ALG I könntest Du richtig liegen!
Wenn Du genaueres weist, setze es doch bitte hier ins Forum!
Gruß
Habe das nochmal nachgelesen im Bescheid vom 2005 Februar : da steht tatsächlich drinnen,ab dem vollendetetn 58.Lebensjahr ist die Arbeitsaufnahme bei Vorladung auf freiwillige Basis und OHNE negative Folgen ! Das Gesetz soll esaber nicht mehr geben !
ps: hatte Dir privat geschrieben,sorry - ist also erledigt JensDavid -
meldet das als nichteheleich, müsst ihr alle 6 monate neu einreichen
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hallo,
ich bekomme alg2 und meine frau alg und arbeitet nebenbei zuhause, allso sie verkauft sachen über ebay.
sie ist gewerblich bei ebay angemeldet und hat auch einen gewerbeschein.jetzt meine frage: darf die arge bei meiner berechnung warten bis ein monat vergangen ist und wir alle unterlagen über ein-und ausgaben eingereicht haben. oder habe ich vorher schon anspruch auf eine zahlung/leistung. lt.arge habe ich einen freibetrag von 100euro. den überschreiten wir auch nicht.
im januar wurden zwar die einnahmen meiner frau angerechnet, jedoch nicht die ausgaben von ihr.
ich hatte im januar gar kein einkommen, im bescheid steht aber etwas von 126euro. bei meiner frau 725euro und bei meiner 2jährigen tochter auch 126euro. somit haben wir im januar 309euro mietzahlung bekommen und 0euro für den lebensunterhalt.wie gesagt hatte ich kein einkommen, meine tochter sowieso nicht, mit 2jahren. und meine frau hatte eigentliche einnahmen von 920euro und ausgaben von 832euro.
kann mir jemand sagen was ich machen kann gegen den bescheid und was mir eigentlich zustehen würde bzw. ob es stimmt das nur der gewinn zählt(differnz zwischen ein und ausgaben) .
vielen dank im vorraus.
gruss tino
Hi,es zählt OHNE gewerbeschein immer nur der gewinn ! mit gewerbeschein der NETTOgewinn,also Kosten vorher ab !!!!! von dem nettogewinn nochmal Freibetrag 100,- euro ab ! Das ist bei mir schon 3 Jahre so !!
Kann man im Gesetz-Buch nachlesen ! Es lohn sich nicht,zu arbeiten ohne gewerbeschein,kriegst ja eh weggenommen,immer mit gewerbeschein,kostet einmalig 30,- euro etwa -
Eine Schikane ist ein absichtlich errichtetes Hindernis oder ein mutwillig verursachtes Erschwernis, das den Hauptzweck hat, jemandem Schwierigkeiten zu machen....
Hallo
Hab mal eine Frage wer von euch hat schon länger Hartz 4 und bereits Folgeanträge eingerreicht ? Das ist jetzt mein dritter Antrag und bei keinen Änderungen wurde dann der neue Bescheid ohne Probleme bewilligt. Jetzt kommen sie auf die Idee dass ich alles nochmal neu einreichen soll. Als ich bei der Sachbearbeiterin war habe ich gefragt ob sie noch Unterlagen von mir braucht und sie meinte nein weil ich ja keine Änderungen habe. Jetzt habe ich folgendes Schreiben bekommen :
Aufforderung zur Mitwirkung :
Im Rahmen der Mitwirkungspflicht muss ich einreichen:
- Kopie des Personalausweises
- eine aktuelle Meldebescheinigung
- Betriebkostenabrechnung der Jahre 2005 , 2006 und 2007 wobei ich 2007 noch gar nicht vorliegen habe !Mein Nachbar hat seinen Antrag mit mir zusammen abgegeben und er hat seinen Bescheid ohne Probleme bekommen. Nur ich habe mal wieder das Glück alle Unterlagen nochmal einzureichen. Wobei ich sagen muss dass der Arge diese Unterlagen bereits vorliegen ! Jetzt will sie diese nochmal haben.
Und was soll das mit der Meldebescheinugung ? Hat jemand von euch schon mal so eine Aufforderung bekommen ? Die musste ich bei der Arge noch nie abgeben.
Wäre für eure Kommentare sehr dankbar.
LG Angel77
Immer Copien alle Daten machen,ich reiche alle 6 Monate den neuen "abgeschriebenen" Antrag vom vorherigen sowie Copien bei,gebe sie immer im Hausbriefkasten ab,es verschwindet öfters was auf dem Amt....
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Frage: Ab 58 Jahre Arbeitsangebot ABLEHNEN.....
Das war bis 2005 noch Gesetz...gilt das noch ! das heisst,man wird "vorgeladen" und bekommt ein Arbeitsangebot. Aber mit dem vollendeten 58.Lebensjahr muss man nicht und DARF das Angebot ablehnen !!! Ist es noch so....???
bitte schreiben -
Nur mal so für alle : immer wieder lese ich hier,dass Einige überhaupt nicht Bescheid wissen,wenn man wie ich seit 3 Jahren den GEWERBESCHEIN als Hartz-Empfänger besitzt/benutzt !! Immer und ohne Ausnahme sind 100,- Euro FREI ! Erst ab 101,- muss mal die 1,- versteuern und so weiter,diese Meldungen monatlich machen so wie ich seit 2005. Null Probleme . JD