Hallo und Herzlichen Glückwunsch zum baldigen Nachwuchs.
Leider kann ich Dir nicht sagen, welche Rechte Du hast.
Möglich, dass Du noch finazielle Unterstützung von der "Mutter und Kind" Stiftung erhälst.
Ein Antrag sollte vor Geburt gestellt werden.
Wünsche Dir alles Gute.
Bundestiftung "Mutter und Kind"
Um werdenden Müttern, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, zu helfen, hat der Bundestag das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beschlossen. Zweck der Stiftung ist es, Mittel zur Verfügung zu stellen, um werdenden Müttern in Not- und Konfliktsituationen durch finanzielle Unterstützung die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Voraussetzung ist, dass Hilfe durch andere Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Unterhaltsvorschußkasse nicht möglich ist, nicht ausreicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Die Leistungen aus der Stiftung dürfen nicht auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und -hilfe, Kindergeld, Wohngeld und andere soziale Leistungen angerechnet werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Mittel.
Werdende Mütter erhalten zum Beispiel Unterstützung bei der Haushaltsführung und der Betreuung des Kindes sowie finanzielle Hilfen für Umstandskleidung und die Erstausstattung des Babys.
Unterstützung durch die Stiftung könnt Ihr bei vielen Beratungsstellen (z.B. Sozialdienste der Kirchen, Caritas, Pro Familia) beantragen."