. . . miit f'rühere betriebsergebnisse' meinen sie wohl das bafög, welches ich noch bis okt 2005 bezog . . . rofl
unglaublich, aber wahr!
Parasol
. . . miit f'rühere betriebsergebnisse' meinen sie wohl das bafög, welches ich noch bis okt 2005 bezog . . . rofl
unglaublich, aber wahr!
Parasol
falls der ganze paragraphemvollzug zur aufarbeitung dienlich sein könnte, tippe ich gerne den ganzen schmarrn der begründung der wiederufsablehnung ab!
grüsse Parasol
Hallo und vielen dank an alle mitwirkende!,
nataly, du fragtest nach den den texten auf denen sich meines wiederrufs bezogen wurde. Ich zitiere mal:
'Ist das Einkommen eines selbständigen Hilfsbedürftigen gem. § 2a ALG2 /Sozialgeld Verordnung aufgrund fehlender frühere Betriebsergebnisse nicht hinreichend sicher bestimmbar, ist die Entscheidung vorläufig gem §40 Abs. 1 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 SGB III und §2a Abs. 4 ALG2 /Sozialgeld Verornung zu treffen.'
wieterhin geht es fröhlich zu im gesetzestext . .. .
übersehen wird aber dass ich diese selbstständige tätigkeit aufnahm um mein studium zu bestreiten, welches ich aber tatsächlich dennoch aufgeben musste, weil ich nicht genügend geld zum bestreiten der miete/fixkosten/essen aufbringen konnte!
ich verdiente 2006 = 4900,- bis oktober danach hartz 4 . . .wenn ich das gesamte jahr hartz 4 bekommen hätte (und mich damit nicht weiterbilden hätte dürfen (hartz4 -> bildung =€ 0,- ) hätte ich wesentlich mehr vom staat in den A**** geblasen bekommen und bräuchte jetzt nicht in Klage gegen das jobcenter treten!
ich bin fest inschlossen keinen ra in anspruch zu nehmen! da es mir klar erscheint . .. Klage ist vor >14 tagen eingereicht wurden . . . helft mir bitte wenns sichtlich klemmt!
danke wiederum und bis bald .. . (hätte gar net gedacht das ich so'ne welle hier mit dem thema ausgelöst hab . . .zufälli mal reingeschaut ;))
gruesse Parasol
Tachchen werte Community,
habe heute klage eingereicht bei sozialgericht berlin.
habe mir den RA gespart. . .
als kleiner tip für jene die eventuell auch nfangs nicht recht wissen (wie ich) wie solch eine klage auszusehen hat: im netz findet ihr verschiedene muster, welche mir zumindest sehr brauchbr erschienen . . .
viele gruesse
Parasol
Hollo und danke Horst,
ich denke für Rechtshilfe werde ich wohl keinen müden cent mehr sehen . . . Habe mich entschlossen die erste Instanz ohne RA selbst in die Hand zu nehmen.
nun jedoch noch einmal zur Klage beim Sozialgericht:
- wie sollte solch ein Klageschreiben eigentlich aussehen? habe gelesen dass es sogar formlos sein kann?
- muss man gleich wichtige Unterlagen mit einreichen oder werden diese dann erst später durch den Richter angefordert?
- kann man sich nach einreichen der Klage jederzeit durch einen Anwalt vertreten lassen oder muss man die erste Instanz dann selbst bestreiten (wenn man die Klage auch ohne Rechtsbeistand aufgesetzt hat)
wäre schön wenn der eine oder andere vielleicht einen tip hätte . . .
danke und bis bald . . .
mario
Werte Forennutzer,
ich habe folgendes Problem und die Zeit drängt,
Ich bin seit Dezember letzten Jahres wieder in Arbeit und nun besteht die Rechtsbehelfsstelle auf eine Rückzahlung von 334 euro. . .
diese Forderung beruht auf Leistungen welche ich im Jahre 2006 erhielt. Und zwar war ich bis Oktober 06 Student an der HU-Berlin. Mein Lebensunterhalt verdiente ich bis dato aus selbstständiger Tätigkeit in Höhe von 4900,- im Jahre 2006. Diese Summe wurde auch korrekt mit Auflistung (wann/wo/einnahmen) beim Finanzamt so geltend gemacht. Die kompletten 4900,- erwirtschaftete ich von Januar bis September 2006. Also nicht in der Zeit in der ich Hartz 4 bezog.
Bereits mitte letzten Jahres bekam ich eine Rückzahlungsaufforderung von 568,- für besagten Zeitraum 2006. Ich lete Widerspruch ein, welchen nur zum teil stattgegeben wurde und nun soll ich 334,- bezahlen. Begründet werden die Rückforderungen damit, dass ich bei ALG2-Antrag angab ca. 50,-/monat aus selbstständiger Tätigkeit zu erwirtschaften (zum hartz4-geld). Jedoch erwirtschaftete ich keinen cent mehr aus selbsständiger Tätigkeit nachdem ich den antrag auf hartz4 einreichte! Dieses habe ich auch bereits dem amt glaubhaft gemacht.
Laut Rechtsbehelfserklärung kann ich jetzt nur noch beim Sozialgericht Klage erheben und habe dafür nur nach ca 10 tage zeit
wer kennt sich mit solchen fällen aus? bringt es etwas ohne RA zu operieren? Wenn 'nein' - kennt jemand hier im Forum vielleicht einen zuverlässigen RA in Berlin?
Ich danke im vorraus
viele grüsse
mario