Hallo,
ich war gestern bei meinem Jobcenter in Berlin, und mir wurde gesagt, dass der Kinderbetreuungszuschlag eine zweckgebundene Leistung ist, und deshalb auch nicht angerechnet wird.
Ich werde ihn jetzt beantragen, und im März kann ich dir dann mit Sicherheit sagen, ob er bei mir angerechnet wird.