pololady: Ich würde an die Arge einen Brief schreiben und beantragen, dass das BaföG in voller Höhe nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II nicht als Einkommen berücksichtigt wird.
Begründung: Das Bafög steht in voller Höhe nicht zum Lebensunterhalt zur Verfügung, da es in voller Höhe zur Bezahlung des Schulgeldes verwendet wird. Es dient somit der Ausbildung und damit einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II.
Du musst allerdings mit einer Ablehnung rechnen, kannst dann aber beim Sozialgericht klagen.
Vielen lieben Dank. Die Anrechnung ist 100%.
Wiederrum hätte die Arge meiner Tochter einen Kursus für 3 Monate bezahlt in Höhe von ca.9000 Euro. Mit dem Abschluß der Zurichterin für Karosserieteile. Welch eine Ironie
Ich werde dann mal gleich eine solches Schreiben verfassen.
Gruß an Nataly