Ich bin bestimmt nicht der einzige (Langzeit-)Arbeitslose, der die Willkür der Agentur für Arbeit (nachfolgend AfA genannt) bzw. die Willkür unserer tollen Politik(er) zu spüren bekommt. Von daher frage ich SIE: hat man Ihnen das Arbeitslosengeld I/II und eventuell auch die Leistungen zum Unterhalt etc. prozentual gekürzt oder gar komplett gestrichen? Glauben Sie auch das dies- wie mir, zu UNRECHT geschehen ist?
Dann sollten wir gemeinsam dagegen angehen…
Denn als einzelner Betroffener kommt man kaum gegen die Willkür der Politiker und den Sachbearbeiter/innen der Agentur für Arbeit an. Der „kleine Mann“ wird teilweise auf den Ämtern schikaniert, respektlos behandelt, für „dumm“ verkauft und für einen „Arbeitsmuffel“ gehalten (wenn man es freundlich formulieren möchte). Das ist alles schon schlimm genug und teilweise unerträglich. Aber wenn die Agentur für Arbeit, dann auch noch zu UNRECHT die Leistungen kürzt oder gar komplett streicht, dann sollte das Maß aller Frechheiten erreicht sein. So etwas darf nicht stillschweigend hingenommen werden. Diese willkürlichen Handlungen der Agentur für Arbeit und somit auch von deren Sachbearbeitern, muss ein Ende haben und bestraft werden!
Mir hat man im Dezember´07 plötzlich die kompletten Leistungen (Hartz IV & Leistungen zu Unterkunft) gestrichen. Die Gründe? Hier nur mal 2 dieser Gründe:
a) Mein ca. 20-quadratmetergroßes Zimmer hat keine Tür.
Seit Jahren leide ich an Angst-, Unruhe- & Panikattacken und halte mich nicht gerne in geschlossenen Räumlichkeiten auf. Nach mehreren ärztlichen Gutachten, ist dies der Agentur für Arbeit aber bekannt.
b) Ich bin Gründer und Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins (e.V.). Laut der AfA, hätte ich es denen mitteilen müssen. Aber warum? Dies ist offensichtlich keine berufliche, sondern eine ehrenamtliche Tätigkeit. Für die AfA habe ich aber eine fahrlässig falsche Angabe gemacht.
Dies waren der Gründe genug, um einen Anwalt einzuschalten. Nur ist es so, dass bis heute noch keine Entscheidung gefallen ist, weil die AfA sich schön Zeit lässt.
Haben Sie ähnliches erlebt? Dann sollten wir uns zu 100en oder 1000en zusammenschließen und gemeinsam etwas FORDERN: und zwar sollte durch Dritte geprüft werden, ob von der AfA vorgenommenen Kürzungen oder Streichungen von Leistungen, überhaupt rechtens waren. Zudem sollten sämtliche Anträge auf Leistungen kontrolliert werden. Viele Arbeitsuchende bekommen nämlich teilweise- oder völlig falsche Leistungen.
Eine andere Sache:
Kennen Sie auch die tolle gesetzliche Regelung:
Beweislastumkehr bei der eheähnlichen Gemeinschaft?
Länger als ein Jahr gemeinsam in einer Wohnung lebende Erwachsene werden künftig als Bedarfsgemeinschaft angesehen und müssen demnach füreinander aufkommen.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Mitbewohner gleichgeschlechtlich sind oder nicht.
Der Nachweis darüber, dass keine Lebensgemeinschaft vorliegt ist von den Mitgliedern der vermeintlichen Bedarfsgemeinschaft zu führen. Bisher war der zuständige Träger in der Beweispflicht und hatte den Nachweis des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft zu führen.
Alleine wegen dieses absurden Gesetzes, erhalten viele bedürftige Menschen kein ALG I bzw. II oder sonstige Leistungen!!! Jeder Arbeitsloser steht durch diese Regelung, in meinen Augen schlechter da, als ein potentieller Straftäter. Denn…
für jeden potentiellen Straftäter (egal ob möglicher Einbrecher, Mörder, Betrüger etc.) gilt:
„Im Zweifel für den Angeklagten!“. Wenn ein Arbeitsloser „beschuldigt“ wird, eine eheähnliche Gemeinschaft zu führen, dann soll dieser beweisen, dass er zu Unrecht beschuldigt wird. Diese Regelung ist eine Frechheit. Die Wenigsten können ihre Unschuld beweisen. Wie auch? Der Staat und die AfA wissen dies und nutzen diese absurde Regelung zur Senkung der Arbeitslosenzahlen bzw. zur Senkung der Leistungsträger und somit den Kosten.
Das erst einmal dazu...
Ich hoffe sehr, dass hier viele genau so denken wie ich und das vielleicht der ein oder andere von Ihnen ebenfalls etwas gegen diese Ungerechtigkeiten tun möchte.
Es grüßt der
Centman