Beiträge von Sonja...

    Egal, welcher Art das "zusätzliche Einkommen" ist (in meinem Fall Steuererstattung) - mich würde sehr interessieren, WIE es angerechnet wird.


    Wird für den Zeitraum, bis das Einkommen "verbraucht" ist, KEINERLEI ALG 2 gezahlt? Oder gibt es auch Freibeträge?

    Ich bin berufstätig und beziehe seit 5 Monaten zusätzlich ca. 210,- ALG 2 für mich und meine 2 Kinder. Im März muss ein Folgeantrag gestellt werden, da das ALG zum 30.03. ausläuft.


    Nun habe ich diesen Monat eine Steuererstattung in Höhe von 1.400,-- erhalten. Meine Frage ist, inwieweit diese Erstattung angerechnet wird?


    - muss ich so lange von der Erstattung leben, bis diese in Höhe der ALG 2-Summe "verbraucht" wäre?


    - wird die gesamte Summe angerechnet, obwohl ich diese mit meinem Noch-Ehemann teilen muss (war ja die Erstattung der Steuern aus der Ehezeit)?


    Was tun? Danke im voraus.