Beiträge von deci2001

    Hallo,


    ich habe zur Anrechnung von Bafög auch die unterschiedlichsten Aussagen bekommen. Die häufigste ist aber gewesen: Bafög darf als zweckbestimmte Zahlung für die Ausbildung nicht angerechnet werden, da du als Student eigentlich ganz raus fällst aus der ALGII-Leistungsberechtigung.


    Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen: ich lebe mit meinem Mann und unseren inzwischen 2 Kindern seit 04/06 unter einem Dach und er ist seit 2003 Student. Sein Bafög wurde noch nie angerechnet. Ich gebe lediglich immer zu Semesterbeginn die aktuelle Imma-Bescheinigung ab und das wars. Da er keinen Bedarf hat wird er nicht mitberechnet und Schluss.


    Man hat mir allerdings mit dem Zusammenziehen den Alleinerziehenden Mehrbedarf gestrichen und der Mietanteil meines Mannes wird wegen des Mietzuschusses den er über das Bafög erhalten müsste bei meinem Bedarf abgezogen. Einen Bafögbescheid wollte das Job Center von mir nie haben.


    Unterm Strich müsste eigentlich diese Trennung zwischen ALGII und Bafög für dich auch gelten. In jedem Falle reiche gegen eine Anrechnung egal wie hoch sie ist Widerspruch ein und recherchiere dazu alles was du im Netz finden kannst und schreibe eine ausführliche gute Begründung zu deinem Widerspruch. Ich hatte neulich damit Erfolg und habe nach über einem Jahr fast 700 Euro in einer anderen Sache nachgezahlt bekommen. Also erst mal kämpfen!


    Hier (in der Wissendatenbank) findest du noch nützliche Infos:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27834/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Wissensdatenbank-SGB-II.html


    Viel Erfolg!

    ... und was die Baföganrechnung angeht ist tatsächlich der Beitrag nr. 10008 aus der Wissensdatenbank gemeint sowie die Auskünfte die mir im anderen Forum gegeben wurden.


    Hier noch mal der Link zu meinem Beitrag:


    http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/viewtopic.php?t=22172&highlight=


    Unter anderem schrieb mir da der Moderator Gerald am 25.2. um 11:34 Uhr:



    Die Regelung mit der 80%-Anrechnung gilt nur für die Ausnahmefälle des § 7 (6) SGB II, d.h. diejenigen, die trotz Bafög/BAB Anspruch auf Alg II haben. Bei denen wird 80 % als Leistung zum Lebensunterhalt herangezogen, der Rest des Bedarfes mit Alg II aufgestockt.



    Hoffe das hilft dir weiter....


    Gruß deci2001

    nataly :


    BA zu § 11 SGB II mit der wichtigen Aussage das der Kinderbetreuungszuschlag nicht angerechnet wir findest du hier:


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/GesetzestextAend-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf


    oder in der Wissensdatenbank unter:


    § 7 Eintrag Nr.10059 vom 22.01.08.


    In dem anderen Forum hatte ich auch lediglich den Hinweis auf den ersten LINK bekommen und mir die Sache dann selbst gesucht.



    Gruß deci2001

    Liebe Tatjana,


    bitte lese das hier: http://www.havelland.de/index.php?id=608&type=123 und prüfe ob du die Anspruchsvorraussetzungen für Unterhaltsvorschuss erfüllst.


    Wenn du was nicht verstehst kannst du mich fragen.


    Für deine beiden jüngeren Töchter müsstest du eigentlich Unterhaltsvorschuss bekommen. Auf jeden Fall musst du dich jetzt ganz schnell um die Bezahlung deiner Miete kümmern. Vielleicht hilft dir das dabei.


    Gruß

    Liebe Tatjana,


    ich kann Horst nur zustimmen. Nicht die Nerven verlieren.


    Gehe zusammen mit deinem Chef oder einer anderen Person zu dem Teamleiter und erkläre noch einmal das du mittellos bist und deine Kinder und du Hilfe brauchen. Eigentlich muss der Teamleiter auch wissen welche Leistungen dir eventuell noch zustehen. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, .... o. ä.


    Euren dringendsten Lebensmittelbedarf kannst du hier decken: http://www.bielefelder-tafel.de/verteiler.html
    Nimm auf jeden Fall Eure Ausweise und den Ablehnungsbescheid eventuell auch deine Einkommensnachweise mit um zu beweisen, dass du mittlelos bist und ihr 4 Personen seid.
    Wenn du hingehst gehe eine halbe Stunde vor Öffnung hin. In Berlin verteilen sie da schon die Wartemarken.


    Ich werde in den nächsten Tagen für dich im Internet recherchieren, was dir noch zustehen könnte. Es kann nicht sein, dass Menschen wie du und deine Kinder auf der Straße landen, weil keine Leistung greift.


    Bitte habe ein wenig Geduld. Ich informiere dich, wenn ich etwas finde. Bis dahin versuche auch noch einmal die anderen Stellen abzutelefonieren (http://www.rollyman-hp.de/bielefeld/bielefeld.html) und frage nach Hilfe für deine spezielle Situation.


    Ich drücke dir weiterhin die Daumen und wie gesagt, nicht aufgeben, kämpfen, aber versuche auch wenn dein Ärger noch so groß ist auf dem AMT sachlich und ruhig zu bleiben. Was du nicht gebrauchen kannst ist Ärger mit Wachschutz oder Polizei.


    Also, Kopf hoch und weitermachen, Gruß deci

    hallo Manuela, versuch mal unter diesem LinK:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27834/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Wissensdatenbank-SGB-II.html


    in der Wissensdatenbank der Arbeitsagentur was zu finden zur Anrechnung von FÖJ. Habe gerade leider keine Zeit momentan, aber wenn du dort verschiedene Suchbegriffe eingibst findest du bestimmt was.


    Gruß


    PS: vielleicht kriegst du da auch was zum Thema Freibeträge raus.....

    Tassy,


    wie wäre es denn mit nem Nebenjob, jeden Cent, auch das Taschengeld sparen und erst einmal die Schule fertig machen.


    Vielleicht hast du ja die Chance dann auszuziehen aber auch dann wirst du das Geld brauchen.


    Mietkaution usw. das kostet schon alles vor dem Umzug.


    Tu etwas für deinen Wunsch nach Selbstständigkeit und alleine Leben. Sei bereit Opfer zu bringen. Du redest wie mein eigener Sohn. Der will neben der Schule auch nur die angenehmen Dinge sehen aber für irgend etwas Opfer zu bringen und für ein Ziel zu arbeiten das kann er nicht. Und dabei habe ich mir wirklich Mühe gegeben ihn vernünftig zu erziehen.


    Tassy ich bin selbst mit 17 zu Hause raus und weiß wovon ich rede wenn ich dir sage es ist verdammt hart alleine klar zu kommen. Gib den Dingen vielleicht lieber noch ein bißchen mehr Zeit. Suche Kompromisse mit deinen Eltern und mache einen Schulabschluss.


    Das hindert dich ja nicht für dein Ziel zu arbeiten und zu sparen. Aber überlege dir gut ob du jetzt schon alleine klar kommst.


    Gruß

    und hier noch ein nützlicher LinK:


    http://www.ag-bielefeld.nrw.de/service/formular/formu/bh_merk.pdf


    Da kannst du die Bedingungen für den Beratungshilfeschein nachlesen. Am besten nimmst du aber auch da jemand mit.


    Ich habe auch schon einmal einen Beratungshilfeschein gebraucht. In Berlin brauchst du für den Antrag


    Alle Einkommensnachweise, auch Kindergeld, deinen Ausweis und eventuell deine Anmeldebescheinigung und den Mietvertrag. Nimm am besten auch die übersetzten Geburtsurkunden mit. Ich glaube du hast vor einen paar Tagen mal erwähnt, dass du welche hast.


    Alles Gute, deci2001

    Hallo, ich habe gerade noch mal für dich bei Google gesucht und folgende Seite gefunden:


    http://www.rollyman-hp.de/bielefeld/bielefeld.html


    Bitte gebe nicht auf und telefoniere die für dich eventuell passenden Stellen für Ausländerberatung mal durch.


    Frage gezielt nach Hilfe und Beratung für Ämtergänge. Vielleicht ist bei einer der Stellen jemand bereit dich zum Amt zu begleiten. Am besten mit Termin, damit sie dich nicht wieder rausschmeißen.


    Ich habe auch 3 Kinder und eine Menge auf Ämtern erlebt nur leider sind meine Möglichkeiten dir von Berlin aus zu helfen sehr gering ansonsten würde ich dich sofort begleiten und denen mal meine Meinung sagen.


    Und jetzt Kopf hoch und weiter kämpfen! Wir denken an dich. Vielleicht kann dich ja tatsächlich jemand hier aus dem Forum begleiten. Das wäre natürlich der Idealfall.


    Liebe Grüße

    Aus dem Bauch raus würde ich sagen das sie das nicht anrechnen dürfen. Schließlich hättest du die Sachen ja auch gebraucht verkaufen können, dann wäre es eine Vermögensumwandlung gewesen, die ist auch erlaubt. Darüber hinaus ist die Zahlung der Versicherung ja eigentlich zweckgebunden. Denn du sollst dir ja davon die gestohlenen Gegenstände eigentlich neu anschaffen können. Aber wie gesagt: reine Bauchaussage! Kein fundiertes Wissen. Vielleicht kann ja noch jemand anderes mehr dazu sagen. Ich habe schon gegoogelt und auch nichts konkretes gefunden.

    VIEL GLÜCK!


    .....und lasse dich nicht abwimmeln. Wenn sie dich weg schicken gehe wieder hin und nehme am besten jemanden mit, der dir bei den Sprachproblemen helfen kann und sich am besten auch ein wenig mit dem Amt auskennt. Ansonsten kannst du hier in der Wissensdatenbang des SGB II:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27834/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Wissensdatenbank-SGB-II.html


    und hier:


    http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/


    auch nützliche Tips finden!


    Und noch etwas: Wenn du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommst, lege sofort Widerspruch ein. Dann suche dir Hilfe und schreibe eine Begründung und reiche die dann nach.


    Nicht aufgeben! - Versuche in Bielefeld mal mit der Caritas Kontakt aufzunehmen:


    Caritasverband
    Bielefeld e.V.
    Turnerstraße 4
    33602 Bielefeld
    Tel.: 0521 9619-0
    Fax: 0521 9619-119


    Die beraten auch. Vielleicht können die dir helfen. siehe auch:


    http://www.caritas-bielefeld.de/hilfe_suchen/IntMig/intmig_start.htm

    Es gibt eventuell auch die Möglichkeit eines Studienabschlusskredites, falls er kurz vor dem Abschluss steht. Wenn seine nicht erreichten Leistungen bis zum Ende der Förderungshöchstdauer einen besonderen Grund wie z. B. längere Krankheit oder einen Unfall hatten, wäre das für das Bafögamt eine Begründung über das Ende der normalen Förderzeit weiter zu bewilligen. Muss aber alles belegbar sein.

    nataly :


    http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/


    Was das Bafög und die Anrechnung angeht stimmte mein letzter Eintrag leider doch nicht so ganz. In den Hinweisen zu §11 ist zwar von einer 80%-igen ANrechnung die Rede, aber das gilt nur für Bafög-Empfänger die alleine nicht mit Bafög auskommen und deshalb oder auch aus anderen Gründen in der Bedarfsgemeinschaft mit berechnet werden. Normalerweise fallen Bafög-Empfänger grundsätzlich raus! Für sie wird nur der Mietanteil abgezogen. Das steht da nur leider nicht so genau.


    Gefunden habe ich das wiederum in der Wissensdatenbank zum SGB II.


    Hier zu finden:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_27834/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Allgemein/Wissensdatenbank-SGB-II.html

    Inzwischen habe ich es mit Hilfe eines anderen Forums gefunden:


    Die Hinweise der BA zu § 11 SGB II sagen: "Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG wird als
    zweckbestimmter Teil der Ausbildungsförderung nicht auf den Bedarf
    des Partners oder des Kindes als Einkommen angerechnet."


    Gebt einfach mal BA zu § 11 SGB II bei Google ein, dann erhaltet ihr gleich als erstes die neuesten Anwendungsvorschriften des Amtes. Auf Seite 31 der Hinweise zu § 11 Absatz (7) stehts dann.


    Und lasst Euch nicht irritieren: Die auf der Seite davor beschriebene Anrechnung des Bafögs gilt nur für Bafög-Empfänger, deren Bafög nicht ausreicht und die in der Bedarfsrechnung daher mitberechnet werden. Grundsätzlich ist das Bafög selbst auch Anrechnungsfrei! (siehe auch Wissensdatenbank SGB II auf der Seite der Arbeitsagentur!). Im Suchfeld einfach mal: Bafög eingeben.

    Ich finde es zwar einerseits gut, dass du mit deiner Arbeitskraft voll und ganz für deine Familie einstehen willst. Aber ich denke auch es ist Zeit, dass Du dich um deine Gesundheit kümmerst. Und zwar schnell! Meine Schwiegermutter wurde mit Anfang 50 voll Erwerbsunfähig, weil sie sich unter anderem nicht rechtzeitig um ihre kaputten Bandscheiben gekümmert hat. Heute leidet sie sehr unter der Situation nicht mehr arbeiten zu können. Deine Familie hat vielleicht mal phasenweise Einbußen, wenn Du dich aus gesundheitlichen Gründen beruflich verändern musst oder in Kur gehst, aber ist es nicht wegen eurer Familiensituation erst recht wichtig, dass Du dir deine Gesundheit erhälst? Im schlimmsten Fall müsst ihr noch Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder je nach dem wie deine berufliche Veränderung aussieht Teil-Arbeitslosengeld (genau kenne ich mich damit aber auch nicht aus) beantragen, aber hinkommen könnt ihr damit auch. Erkundige dich nur vorher genau wie deine Rechte und Pflichten während des Insolvenzverfahrens sind. Aber im Sinne der Gläubiger kann es auch nicht sein, das du deine Arbeitskraft ganz einbüßt. Allet jute,.....

    Hallo,
    ....
    Ich werde ihn jetzt beantragen, und im März kann ich dir dann mit Sicherheit sagen, ob er bei mir angerechnet wird.



    würde mich sehr freuen, wenn du mir hinterher deine Erfahrungen mitteilst. Beantragt hat mein Mann den Kinderbetreuungszuschlag nämlich schon und da das Job Center weiß, das er demnächst ein bezahltes Praktikum macht, werde ich den Bafögbescheid samt Zuschlag und den Praktikumsvertrag demnächst zum Job Center tragen müssen - am Ende rechnen die alles an und wir haben uns mal wieder umsonst gefreut. Reicht mir schon, wenn sie das Praktikumsentgelt anrechnen....


    Gruß deci2001

    Hallo,


    Mein Mann ist als Student zu mir (Hartz-IV Empfängerin) gezogen.
    Ergebnis war, dass man mir den Miet- und Heizkostenanteil meines Mannes abgezogen hat beim Bedarf und er ansonsten als Bafög Empfänger nicht auftauchte, auch sein Bafög nicht.


    Darüber hinaus bekommt der Bafög-Empfänger (in diesem Falle mein Mann) natürlich auch nicht mehr den höchsten Mietzuschuss zum Bafög. Jedes Einkommen, dass ich als Ehefrau (bei Lebenspartnern ist das nicht anders) beziehe, muss beim Bafögamt angegeben werden und wird, wenn es gewisse Freibeträge übersteigt angerechnet.


    Soviel zu unseren Erfahrungen. Gruß deci2001

    Hallo, ich bin gerade erst hier eingestiegen und schon wieder brennt mir eine Frage auf der Seele:


    Wird der neue Kinderbetreuungszuschlag für Bafög-Empfänger auf ALG II angerechnet?
    Mein Mann studiert nämlich und die Kinder und ich bekommen ergänzend ALG II, weil mein Einkommen so niedrig ist.


    Wenn das BAFÖGAMT nun den neuen Kinderbetreuungszuschlag zahlt, muss ich eine Anrechnung befürchten? Oder brauche ich den gar nicht angeben, weil er zur Bafögförderung zählt? Die Bafögbescheide wollte bisher ja auch keiner sehen.


    Danke für zuverlässige Antworten, deci2001