Hallo,
ich habe zur Anrechnung von Bafög auch die unterschiedlichsten Aussagen bekommen. Die häufigste ist aber gewesen: Bafög darf als zweckbestimmte Zahlung für die Ausbildung nicht angerechnet werden, da du als Student eigentlich ganz raus fällst aus der ALGII-Leistungsberechtigung.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen: ich lebe mit meinem Mann und unseren inzwischen 2 Kindern seit 04/06 unter einem Dach und er ist seit 2003 Student. Sein Bafög wurde noch nie angerechnet. Ich gebe lediglich immer zu Semesterbeginn die aktuelle Imma-Bescheinigung ab und das wars. Da er keinen Bedarf hat wird er nicht mitberechnet und Schluss.
Man hat mir allerdings mit dem Zusammenziehen den Alleinerziehenden Mehrbedarf gestrichen und der Mietanteil meines Mannes wird wegen des Mietzuschusses den er über das Bafög erhalten müsste bei meinem Bedarf abgezogen. Einen Bafögbescheid wollte das Job Center von mir nie haben.
Unterm Strich müsste eigentlich diese Trennung zwischen ALGII und Bafög für dich auch gelten. In jedem Falle reiche gegen eine Anrechnung egal wie hoch sie ist Widerspruch ein und recherchiere dazu alles was du im Netz finden kannst und schreibe eine ausführliche gute Begründung zu deinem Widerspruch. Ich hatte neulich damit Erfolg und habe nach über einem Jahr fast 700 Euro in einer anderen Sache nachgezahlt bekommen. Also erst mal kämpfen!
Hier (in der Wissendatenbank) findest du noch nützliche Infos:
Viel Erfolg!