Beiträge von deci2001

    Siehst du ich bin mir da auch sehr unsicher wie man das interpretiert. Schließlich nimmt ja das Bafög Amt egal was am Ende raus kommt auch bereits die 350 Euro als Berechnungsgrundlage. Das könnnte auch bedeuten, das es überhaupt nicht zu einer Anrechnung bei mir kommen darf/kann. Da das alles so unsicher ist hätte ich ja auch so gerne mal gehört was andere für Erfahrungen - gerade in Berlin - gemacht haben.


    Nataly, hast du noch nen Tip (Lektüre oder so) wo man mehr zur Praxis erfährt?


    Gruß deci

    Ganz schön harte Worte nataly.


    Aber nicht jeder der jetzt ALG II bezieht und trotzdem Kinder bekommt hat vor da zu bleiben.


    Leider ist doch unsere Welt derart ungerecht, dass du wenn du schwanger wirst und Elternzeit nimmst als Familie ganz schnell im ALGII-Bezug landest. Die Löhne und Gehälter vieler sehen einfach so mies aus, das sie trotz Arbeit damit nicht den Bedarf decken können. Ungerecht ist nicht die Frau zu ihren Kindern, wenn sie sich nen Mann sucht der ALGII bezieht, ungerecht sind doch ganz andere.


    Sollte Frau deswegen auf die Liebe ihres Lebens verzichten oder auf Kinder, nur weil die Lebenshaltungskosten schneller steigen als die Löhne?


    Wer Kinder hat, hat aber auch oft vielmehr Kraft und Motivation sich wieder zu verbessern - gerade für die Kinder.


    Gruß

    Also wenn ich das jetzt richtig verstehe verhält es sich so:


    Bekommt mein Mann durch die 350 Euro Praktikumsentgelt z. B. (wir warten noch auf den Bescheid) 150 Euro weniger Bafög, so werden die restlichen 200 Euro bei meinem ALGII mit angerchnet. Bleibt die Frage offen ob sie dann einfach bei mir als Einkommen auftauchen oder bei ihm? Und wenn bei ihm bekommt er dann auf diesen Teil noch Freibeträge wie ich auf mein Einkommen auch oder nicht? Sein Regelsatz und Mietanteil werden ja bestimmt nicht im Bescheid mit aufgeführt, da er ja rausfällt als Bafög Empfänger aber wie sieht dann deren Rechnung aus?


    So langsam weiß ich nicht mehr ob ich mich noch darüber freuen soll, das er ein bezahltes Praktikum bekommen hat. Ich sehe da nur Probleme im Moment.


    Gruß deci2001

    Gibt es den niemand, der mir seine Erfahrungen aus Berlin mitteilen kann?


    Wie die Anwendungsvorschriften der Verordnungen / Gesetze sind weiß ich zwar inzwischen aber ich befürchte das es wieder einmal eine Doppelanrechnung oder den Versuch der Doppelanrechnung geben wird.


    Mein letzter Widerspruch lief über ein Jahr. Habe keine Lust wieder solange auf mein Recht zu warten.


    Gruß deci2001

    Wenn ihr nur die Wohnung teilt und sonst eure finanziellen Mittel getrennt verwaltet kann das durchaus als Wohngemeinschaft gelten. Kinder sind keine da. Ein Jahr zusammen leben tut ihr auch nicht. Also teilt ihr Euch aus kostengründen eine Wohnung. So könnt ihr das auf jeden Fall anbringen.


    Gruß


    Wenn trotz aller Argumente von der Bedarfgemeinschaft ausgegangen wird - Widerspruch einlegen! Schriftlich vor Ablauf eines Monats nach Bescheid Erstellung!

    Puh, war ja langer Lesestoff dein Link. Aber ich denke auch die Entscheidende Aussage des Urteils dürfte folgende sein:

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG - zur sozialhilferechtlich relevanten Abgrenzung von Einkommen und Vermögen - ist danach zu differenzieren, dass Einkommen alles das ist, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat.Mittel, die der Hilfesuchende in der Bedarfszeit erhält, sind als Zufluss in der Bedarfszeit Einkommen. Mittel, die der Hilfesuchende früher, auch wenn er sie erst in der vorangegangenen Bedarfszeit als Einkommen erhalten hat, sind, soweit sie in der aktuellen Bedarfszeit noch vorhanden sind, Vermögen.


    Also am Ende doch das gute alte Zusflussprinzip - denke das mit der Klage hat demnach Chancen.


    Gruß

    Das sehe ich genauso. Es gibt nichts zu verlieren - nur zu gewinnen.


    Und die Idee mit der Klage ohne Anwalt finde ich dann sogar richtig gut. Wäre nicht auf die Idee gekommen bei meinen bisherigen Streitigkeiten mit dem Job Center, aber in Zukunft ist das auf jeden Fall eine Option für mich. Danke für den Denkanstoß!


    Gruß

    Nur Mut, ich habe auch schon einmal erfolgreich auf das Zuflussprinzip gepocht und sogar vom der 'Widerspruchsstelle des Job Centers selbst recht bekommen. Ich denke du hast gute Karten, wenn du damit argumentierst.


    Gruß Deci2001

    Weißt du, wenn du noch so viel Vermögen hast, dass es die Grenzen übersteigt, die du trotz ALG II haben darfst, dann ist es doch nur fair, wenn du zunächst von dem Geld lebst, was dir zur Verfügung steht und auch deinen Umzug selbst bezahlst. Klappt es dann mit dem anderen Job nicht, ist schnell vorbei oder du verdienst da zu wenig, dann kannst du ja immer noch Leistungen beantragen. ALGII ist schließlich dafür gedacht die die nix oder fast nix mehr haben abzusichern.


    Gruß deci2001


    PS: Ich habe durch 2 Kids kurz hintereinander sämtliche Ersparnisse aufbrauchen müssen auch die, die ich hätte behalten dürfen, weil ALGII kaum zum Leben reicht und ich glaube das geht vielen so. Du stehst also noch recht gut da in meinen Augen.

    Job ändern ist natürlch auch eine Idee - wenn du da Chancen siehst nutzt sie, ....


    an salle: schon gut - habe verstanden. Weißt du manchmal klingen die Antworten die eigentlich nur aufklären sollen schon ganz schön abweisend für jemand der sich nicht auskennt und einfach nur mal nachfragen will. Mir ist auch klar das die ARGE die zusätzlichen Kosten nicht interessieren - außer vielleicht die Kfz.-Versicherung wenn gearbeitet wird, aber wenn alle anderen Kosten relativ hoch ausfallen verstehe ich warum sie auf die Idee kommt es könnte eine Sozialleistung Entlastung schaffen.


    also, gutes nächtle, gruß deci

    Also 1172 € ist zwar mehr als die meisten in deiner Situation (alleine mit 2 Kindern) haben aber ich verstehe deine Nachfrage. Viel bleibt sicher nicht übrig, je älter die Kids desto größer die Ansprüche :o - glaub mir ich kenne das.


    an Salle: ich finde es kommt auch darauf an wie hoch der Rest der Kosten ist die jemand hat. Man kann ja auch erst einmal nachfragen bevor man sich aufregt!


    Trotzdem little_woofwoof es ist natürlich schon ein ganz gutes Auskomen mit dem was du hast, dafür das keine Miete anfällt und ich denke Sozialleistungen kannst du damit keine mehr bekommen. Versuchen kannst du es natürlich trotzdem mit einem Antrag aber er würde vermutlich abgelehnt werden. Mir fällt nur noch Kinderbetreuungszuschlag ein. Vielleicht gibts den noch aber damit kenne ich mich nicht aus.


    Tja, da hilft wohl nur sparsam leben.........


    Gruß

    .........es könnte leider trotzdem zu einer Ablehnung kommen, da die ARGE ungerne zusätzliche Kosten die der Umzug noch mit sich bringt übernimmt. Ist gerade einer von Freundin von mir passiert. Trotz günstigerer Miete und besseren Arbeitsmöglichkeiten wurde zunächst der Umzug abgelehnt. Nach Widerspruch kam es zu einer Einzelfallentscheidung.


    Gruß

    Hallo sweet_skibby,


    auf Arbeitseinkommen gibt es Freibeträge. Das heißt wenn dein Mann arbeitet und ein paar hundert Euro netto dabei rauskommen, müsst ihr nicht in Zukunft davon leben, sondern man wird sein Einkommen auf eure Hilfe anrechnen. Da es aber Freibeträge gibt, die nicht angerechnet werden hättet ihr dann auf jeden Fall mehr in der Tasche und nicht weniger.


    Es gibt einen Grundfreibetrag von 100,- € und dann weitere Freibeträge auf das Einkommen das 100,- € übersteigt. Ich bin in einer ähnlichen Situation und habe dadurch das ich nach meinem 3. Kind jetzt wieder ein paar Stunden in Elternteilzeit arbeite knapp 180,-€ mehr. Der Rest von meinem Einkommen wird angerechnet. Also es lohnt immer Arbeit anzunehmen (außer natürlich für die totalen Ausbeuterlöhne! - das würde ich auch nicht tun).


    Ihr würdet dann solange aufstockendes ALGII bekommen, bis dein Mann oder ihr beide genug verdient um Euren Mindestbedarf zu decken.


    Gruß deci2001

    Liebe Tatjana,


    danke für deine lieben Worte. Sie haben mich sehr gerührt. Auch ich war einmal sehr verzweifelt und habe durch ein Forum wie dieses Beratung bekommen, die mir dabei geholfen hat einen Widerspruch sehr ausführlich zu begründen und damit auch Recht zu bekommen. Ich freue mich, dass ich jetzt einmal etwas für andere tun kann - für dich.


    Noch mal zum Unterhaltsvorschuss:


    Es kann sogar sein das du bei der ARGE/Job Center aufgefordert wirst den Unterhaltsvorschuss zu beantragen und sie dir dort nur Leistungen bewilligen wenn du einen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt bringst. Deswegen beantrage ihn auf jeden Fall. Angeben musst du ihn auch. Er wird auch vom Bedarf der Kinder abgezogen, aber unterm Strich hast du dann das was dir auch zusteht nur eben von 2 Ämtern. Ist doch in Ordnung, oder? Und in gewisser Weise auch ein Stück Sicherheit. Denn wenn es mal mit einem der beiden Ämter Probleme gibt oder Geld wird nicht pünktlich gezahlt, dann hast du noch das vom anderen Amt. Das mit deinem Antrag auf ALG II kann übrigens auch eine Weile dauern. Deshalb gehe noch mal hin - mit Termin - und frage ob sie alle Unterlagen haben oder noch etwas von dir brauchen und bitte um einen Vorschuss.


    Hier noch einmal den wichtigsten Text zum Unterhaltsvorschuss (aus der Wissensdatenbank des Job Centers):


    Ein Kind vor Vollendung des 12. Lebensjahres, das einen Anspruch auf Unterhalt hat, der von dem Unterhaltsverpflichteten nicht oder nur teilweise erfüllt wird, kann Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschusskasse des zuständigen Jugendamtes) haben. Dieser Betrag mindert als Einkommen ausschließlich den Bedarf des Kindes, vgl. Hinweise zu § 11, Kapitel 1.5, Abs. 3.


    Daher ist ein Bescheid des Jugendamtes erforderlich.


    Sollte noch kein Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt worden sein, ist darauf hinzuwirken, dass dies unverzüglich nachgeholt wird. Falls erforderlich, ist der Antrag gemäß § 5 Abs. 3 SGB II durch den Träger zu stellen. Zugleich ist dem Jugendamt gegenüber nach § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch anzuzeigen und nach Bewilligung des Unterhaltsvorschusses abzurechnen.


    Du siehst, wenn sich dein Bearbeiter auskennt (was er offensichtlich nur teilweise tut), musst du sowieso noch einen Bescheid vom Jugendamt bringen, der bestätigt ob und wieviel Unterhaltsvorschuss du bekommst.


    Gruß deci2001

    Liebe Tatjana,
    erst einmal Glückwunsch zu dem errungenen Teilsieg! Siehst du es lohnt zu kämpfen. Und wegen der Arbeitserlaubnis bleib ruhig. Das wird sich schon klären. Wenn du zuviel Angst hast hole dir wirklich noch einen Beratungshilfeschein so wie Horst es dir schon empfohlen hat.


    Sobald du dazu kommst (am besten noch in diesem Monat) gehe auch zur Unterhaltsvorschusskasse vom Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss. Dein ALG II wird zwar bei Bewilligung wieder gekürzt, aber so bekommst du wenigstens ein Teil eures Geldes von einer anderen Stelle und das hast du dann auch sicher wenn Sie dir beim ALG II mal wieder Probleme machen. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss müssten deine beiden jüngeren Töchter haben. Hier das wichtigste dazu:


    Unterhaltsvorschuss
    Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Die Zielsetzung besteht darin, den finanziellen Schwierigkeiten zu begegnen, die alleinstehenden Müttern und Vätern sowie deren Kindern entstehen, wenn der andere Elternteil (bei dem das Kind nicht lebt) seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nur teilweise nachkommen kann bzw. will.
    Der barunterhaltspflichtige Elternteil wird nicht von seinen Verpflichtungen befreit, sofern der Staat dem
    Kind Unterhaltsvorschuss zahlt. Daher gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen
    Elternteil in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über.
    Diese Ansprüche werden gegenüber dem zahlungspflichtigen Elternteil geltend gemacht und gegebenenfalls
    einklagt und/oder vollstreckt.


    Anspruchsvoraussetzungen
    Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, noch keine 12 Jahre alt ist bei einem seiner Elternteile lebt, der
    ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder dessen Ehegatte wegen Krankheit, Behinderung oder aufgrund richterlicher Anordnung mindestens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist, nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt/Unterhaltsersatleistungen vom anderen Elternteil bei Tod des Eltern- / Stiefelternteils Waisenbezüge / Schadensersatzleistungen in Höhe des Mindestunterhaltes der ersten und zweiten Altersstufe abzüglich des Kindergeldes für ein erstes
    Kind erhält.
    Dieses gilt auch für ausländische Kinder, wenn sie -bzw. der allein erziehende Elternteil- eine
    Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.


    Viel Glück und Erfolg weiterhin, LG deci2001


    PS: Danke für deine Anteilnahme. Aber meine Tochter war nicht so schlimm krank. Es war nur sehr anstrengend, weil ich morgens wegen dem Streik bei der Straßenbahn erst zur Kita, dann zur Oma und dann zur Arbeit von meinem Mann fahren musste bevor ich selbst zur Arbeit konnte. Nachmittags das Ganze dann noch einmal. Langsam nervst mit dem Streik.

    sorry, muss mal ein paar Tage Recherche-Pause einlegen. In Berlin streiken die Öffentlichen Verkehrsmittel, meine Tochter ist krank, mein kleiner Sohn klebt wie eine Klette an mir und nebenbei muss ich noch ein paar Stunden täglich arbeiten.


    Bist du denn schon weiter gekommen mit deinen Anrufen und hast du in Bielefeld vielleicht eine Stelle gefunden die dir noch helfen kann?


    Liebe Grüße, deci2001