Beiträge von deci2001

    Hey ich habe eigentlich gefragt ob jemand so eine Liste im Netz kennt und wo man sie findet? Dass das hier zuviel wird vermute ich auch. Aber vielleicht hat zur Anwaltssuche ja noch jemand nen guten Tip????!!!!!


    Gruß

    Ich denke, wenn du in das Widerspruchsverfahren gehst, hast du maximal Chancen den Baföghöchstsatz als anrechnungsfrei zugesprochen zu bekommen. Da müsstest du zwar immer noch etwas zurück zahlen aber lang nicht mehr soviel.


    Versuche vielleicht noch einmal einen Anwalt einzuschalten. Grunsätzlich wird es schwierig werden irgendeine Art von Förderung der öffentlichen Förderung durch das Bafögamt gleich zu stellen und dies als anrechnungsfrei durch zu bekommen. Wenn ihr allle Einkommensunterlagen und den Mietvertrag mit zum Amtsgericht nehmt und einen Beratungshilfeschein beantragt, wird die RA-Beratung etwas günstiger - vorrausgesetzt ihr habt Anspruch auf Beratungshilfe.


    Und noch etwas:


    "Werde den Stoß Papier dann am Montag abschicken. Hoffe die freuen sich auf die ausführliche Stellungnahme." - wenn dann persönlich hin und abgeben und schriftlich auf einer Kopie abstempeln lassen, das sie alles erhalten haben!



    Viel Glück

    Also wenn ihr getrennt weiter leben würdet, würdest du deinen Regelsatz haben plus Miete. Für das Kind zahlt das Amt den Regelsatz abzüglich des Kindergeldes, denn das wird als Einkommen des Kindes angerechnet. Dazu käme der Mehrbedarf für Alleinerziehende und dein Elterngeld (weiß nicht wie es da mit Anrechnung aussieht aber ich glaube die 300 werden nicht angerechtnet).



    Wenn der Kindsvater zu Euch zieht stellt ihr eine Bedarfsgemeinschaft dar. Das heißt sein Einkommen wird in jedem Falle angerechnet, zunächst auf seinen, Bedarf der Rest auf den von dir und den des Kindes. Allerdings gibt es ja auch noch Freibeträge auf das Einkommen, d. h. es wird ja nicht alles angerechnet.


    Wenn ihr zusammen lebt fällt außerdem auch der Mehrbedarf für Alleinerziehende weg.


    Grundsätzlich bin ich aber der Meinung das eine Familie zusammen gehört und das Kind auch ein Anrecht auf seinen Vater hat. Also warum zögert ihr? Wenn das Kind erst einmal da ist wirst du froh sein, wenn da noch jemand mit anpackt.


    Und eines solltest du nicht vergessen: zwei Haushalte - doppelte Kosten! Ihr habt also nicht unbedingt viel davon, wenn ihr nicht zusammenzieht, weils dann ein paar Euro mehr vom Amt gibt!


    Gruß

    Zu den ebay GEschichten gibt es diverse Urteile der verschiedensten Gerichte.


    Hauptsächlich gilt eines: Wenn du das nicht in schöner Regelmäßigkeit machst und daraus quasi ein regelmäßiges Zusatzeinkommen beziehst, was ja auch bei Hausrat auf die Dauer schwierig werden würde - denn dann haste ja bald nichts mehr, dann handelt es sich um eine Vermögensumwandlung. Die du nicht angeben musst.


    Das gleiche gilt wenn du Sachen in den Second-Hand-Laden trägst oder mal ab und zu auf dem Flohmarkt was verkaufst.


    Wenn du allerdings mehrere hundert Verkäufe über Monate hinweg bei ebay tätigst, kann dir das durchaus als Gewerbe ausgelegt werden. Sprich, dann hast du das dem Finanzamt zu melden, dem JobCenter und deine Kunden haben noch mehr Rechte als beim Privatverkauf.


    Genau aus diesen Gründen miste ich nur ab und zu mal richtig aus. Verkaufe dann alles und lasse die Sache dann wieder ne Weile ruhen. Vorsichtshalber drucke ich meinen monatlichen Umsatz davon aus und die Abrechnungen meines ebay-Kontos, damit man auch später noch nachvollziehen kann was ich so verkauft habe und das ich nicht etwa ankaufe und verkaufe und dann am Ende noch Haushaltsunübliche Gegenstände.


    Gruß

    Auf jeden Fall solltest du deine Stelllungnahme gleich als Widerspruch formulieren auf den Rückforderungsbescheid, bzw. deine Freundin - nehme mal an, das Sie die Bedarfsgemeinschaft als Leistungsbezieherin vertritt. Eine Frage wäre noch wichtig: Wie hoch ist denn diese Ausbildungsförderung und woher wissen sie jetzt erst davon?


    Gruß

    Hallo Hamburg,


    ich recherchiere gerade etwas ähnliches. Alles was ich bisher gefunden habe ist, das Kinder eigentlich nur einen Unterhaltsanspruch gegenüber den leiblichen Eltern haben. Und selbst wenn der leibliche Elternteil (bei dem das Kind nicht lebt) heiratet, entsteht nicht automatisch eine Unterhaltspflicht für den dann mit dem Kind verschwägerten Ehepartner.


    In meinem Fall möchte ich nämlich gerade rauskriegen ob mein Mann für meinen Sohn - der bei seinem leiblichen Vater lebt - zahlen muss oder nicht (vorrausgesetzt er findet nach seinem noch laufenden Studium Arbeit).


    Der Vater meines Sohnes hat sich nämlich 14 Jahre lang (die mein Sohn bei mir lebte) erfolgreich gedrückt und irgendwie sehe ich es nicht ein, das sein Vater jetzt mit Hilfe der Beistandschaft also dem Jugendamt Unterhalt für ihn von mir und meinem Mann fordert.


    Wie gesagt, ich recherchiere noch, auch was die Auskunftspflicht gegenüber den fordernden Ämtern angeht und wäre aber auch dankbar, wenn du dazu hier oder woanders was findest und es hier veröffentlichst.


    Gruß

    Mensch Leute was soll denn dieser elendslange Kleinkrieg?


    Geht's hier nicht drum sich gegenseitig zu helfen und das mit möglichst klaren, präzisen und kurzen verständlichen Antworten. Vor allem denjenigen die sich überhaupt nicht auskennenen?


    Horst und blattlaus ich glaube es ist nicht im Sinne des Erfinders sich hier gegenseitig derart zuzutexten in den Themenbereichen anderer Hilfesuchender. Ich weiß, ihr könnt euch nicht riechen - äh lesen ;) aber wie wäre es denn mal mit nem privaten Schlagabtausch über die private Nachrichtenfunktion?


    Oder wird's dann langweilig ;)


    Gruß

    Mit dem Anwalt könntest du glatt recht haben. Aber wie findet sich am besten jemand der sich in so einem speziellen Fall auch nützlich macht und nicht nur monatelang die Angelegenheit verschleppt, weil er eigentlich keine Ahnung hat und es nicht sein Fachgebiet ist? Kennst du da eine brauchbare Bewertungsliste für Antwälte, mit Auskunft über deren FAchgebiete? Ich leider nicht und googeln tue ich wegen fünf anderer Geschichten gerade jede Menge - noch ein Thema schaffe ich gerade nicht.


    Gruß

    Ich habe das jetzt auch so verstanden wie Tinsche87.


    Wie alt bist du denn nun genau Leeloo?


    Und noch etwas: Sieh zu, dass du das mit dem Arbeitsvertrag schnell geklärt kriegst.... will ja nicht schwarz malen aber es warten schon genug auf ihr Geld von EX-Arbeitgebern....


    Gruß

    Also ich habe auch so meine Probleme mit deinem "Selbstbewusstsein" in Sachen Rechtswissen und wie Horst schon sagte: Es gibt Menschen die beim Googeln nicht ganz so erfolgreich sind wie du. Aber helfen willst du wohl auch keinem....- seltsame Haltung wenn man sich hier einklinkt. Irgendwie dachte ich immer hier sollte und will auch jeder jedem ein bißchen weiter helfen im Umgang mit den Behörden. Na ja fast jeder - fast jedem....


    Horst : Sage mal gibt es eigentlich so etwas wie eine nützliche LINK-Sammlung hier? Also ich meine damit eine Sammlung (Liste) mit den teils doch recht gut recherchierten Links zu den verschiedensten Problemen, die sich die Nutzer hier untereinander immer so schicken? Da sind teilweise recht gute Sachen dabei die leider mit der Zeit im Nirwarna verschwinden und nur schwer bis garnicht wieder zu finden sind (es sei denn man hat gleich reagiert und sich ein Lesezeichen angelegt oder ähnliches).


    Gruß

    Also eines mal vorneweg: Wenn deinem Mann ein Vollzeit-Job vermittelt werden würde, dann habt ihr auch einen Anspruch auf einen längeren Kitaplatz und zwar einen mit dem ihr Studium und Arbeit trotz Kind voll nachgehen könnt.


    Wenn ihr das nicht wollt, weil ihr das Kind noch nicht den ganzen Tag in die Kita geben wollt, besteht sicherlich für deinen Mann die Möglichkeit in Arbeit stehend beim Argbeitgeber den Antrag auf Teilzeit zu stellen. Dann kommt es auf den Arbeitgeber an. a) auf sein Entgegenkommen und b) was die rechtliche Seite angeht auf jeden Fall auch auf die Betriebsgröße. - genaues kann ich da aber auch nicht zu sagen.


    Von einem generellen Anspruch gerade bei Arbeitslosen auf die Vermittlung von Teilzeitarbeit ist mir nichts bekannt. Aber vielleicht weiß das jemand anders hier genauer.


    Hoffe das hilft wenigstens ein bißchen weiter.


    Gruß

    Mir gehts da ähnlich wie den anderen. Spontan fällt mir da auch keine Lösung ein.


    Aber da die Kinder deutsche Staatsbürger sind und du als Vater auch ein Recht hast deine Kinder zu sehen. Müsste es doch möglich sein für die Kinder einen Zweitwohnsitz bei dir anzumelden und vielleicht lässt sich da dann auch was machen was die finanzielle Not betrifft.


    Es ist zwar jetzt alles ein bißchen sehr weit her geholt und konstruiert aber vielleicht ist zumindest eine Familienversicherung der Kinder über deine Krankenkasse möglich wenn sie ihren zweiten Wohnsitz bei dir haben.


    Bestünde denn die Möglichkeit die Kinder ab und an mal über einen Billigflug nach Deutschland zu bekommen und sie hier dann auch mal ärztlich durchchecken zu lassen und wenigstens zu impfen (vorrausgesetzt meine Idee mit der Familienversicherung ist machbar)?


    Es wäre auf jeden Fall denkbar. Mein großer Sohn lebt zwar nicht im Ausland ist aber auch nicht mehr in unserem Haushalt und über mich versichert. Bei der Krankenkasse war das überhaupt kein Problem.


    Bei den Ansprüchen auf Sozialleistungen sehe ich auch eher schwarz.


    Sorry, aber das alles ist jetzt auch nur so eine wage Idee. Aber vielleicht lohnt es ja das mal genauer zu recherchieren.


    Gruß

    Sei auf jeden Fall vorsichtig damit zu sagen deine Kinder bekämen Kleidung oder Spielzeug vom Papa. Je nachdem an wen du so geräts kommt noch jemand auf die Idee dir das anrechnen zu wollen. Zum anderen muss ja Papa jetzt auch nicht alles Geld für den Unterhalt der Kinder hergeben. Er selbst muss ja auch noch leben. Ich denke das Papa regelmäßig Ausflüge und Unternehmungen mit den Kinder macht, die du dir mit ALG II sicher nicht leisten kannst dürfte OK sein.


    Gruß

    Ich kann mich Salle auch nur anschließen und dir Mami² nur alles Glück der Welt wünschen für Dich und deine kleine Familie. Zwar mag Eure Ausgangsposition etwas ungünstig erscheinen aber ich finde es toll das ihr den Mut habt und es versucht.


    Mir ist das mit der hohen Scheidungsquote und den schlecht versorgten ALGII-Kindern viel zu negativ gedacht. In diesen Zeiten muss im Übrigen ALGII auch nicht immer heißen, dass die Kids es schlecht haben. Bin selbst dreifache Mutter (mein Großer lebt zwar jetzt bei Papa war aber auch 14 Jahre bei mir) und meinen Kids geht es GUT!!!
    Ihnen gehts gut weil ich gelernt habe trotz aller Sparsamkeit meinen Kindern immer wieder eine Freude zu machen, sie mit vielen Beschäftigungen (die wenig Geld kosten) sinnvoll zu fördern und nicht zuletzt weil ich tolle Freunde habe, die uns immer wieder unterstützen.
    Kinderarzt und Erzieher geben mir auch immer wieder Recht, dass meine Kinder außerordentlich weit sind für ihr Alter.
    Mami² Euch noch einmal alles Gute und es mag zwar etwas kraftaufreibender sein, als mit mehr Geld in der Tasche - Kinder gut zu fördern - weil es heißt selbst ne Menge zu machen was sonst andere gegen Geld für einen machen könnten, aber es lohnt sich!


    Gruß

    (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt
    1. bei der Entscheidung über Versicherungs-, Beitrags- und Umlagepflichten sowie der Anforderung von Beiträgen, Umlagen und sonstigen öffentlichen Abgaben einschließlich der darauf entfallenden Nebenkosten,
    2. in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und der Bundesagentur für Arbeit bei Verwaltungsakten, die eine laufende Leistung entziehen oder herabsetzen,
    3. für die Anfechtungsklage in Angelegenheiten der Sozialversicherung bei Verwaltungsakten, die eine laufende Leistung herabsetzen oder entziehen,
    4. in anderen durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fällen,
    5. in Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten ist und die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, die sofortige Vollziehung mit schriftlicher Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung anordnet.


    Sagt das nicht aus, dass sie wenn sie wollen fast immer eine öffentliches Interesse an einer Sache konstruieren können und damit die sofortige Vollziehung dann auch durchsetzen können?


    Ich habe selbst einmal auf die aufschiebende Wirkung gehofft und bin damit total reingefallen. Leider. Ich musste die Ratenzahlung aufnehmen und habe dann das Geld als mein Widerspruch positiv für mich ausging zurück bekommen. Das mit der aufschiebenden Wirkung ist jedenfalls nichts worauf man sich verlassen/hoffen sollte.


    Wie auch immer, ein Rechtsbeistand ist hier wohl angebracht.


    Gruß

    Und noch etwas, der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung was die Rückzahlung angeht. Mache dir also einen Kopf in welchen Raten du mit der Rückzahlung beginnen könntest (klein können sie ja sein, aber irgend etwas musst du wahrscheinlich anbieten). Solltest du im Nachhinein Recht bekommen, bekommst du das Geld zurück.


    Gruß und viel Erfolg

    Also zunächst würde ich erst einmal Widerspruch einlegen.


    Das kannst du ganz formlos auch erst einmal ohne Begründung tun. Dann recherchiere mal genau im Internet - auch hier - ob das überhaupt so rechtens ist. Die Begründung kannst du nämlich auch jederzeit nachreichen.


    Wichtig ist erst einmal nur das die Widerspruchsfrist gewahrt wird. Eventuell ist es auch sinnvoll, wenn du nach wie vor Hilfe beziehst oder ein sehr geringes Einkommen hast, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen und damit einen Anwalt aufzusuchen.


    Natürlich am besten einen Fachanwalt der sich damit auskennt. Lasse dich dort erst einmal eingehend beraten und formuliere dann die Widerspruchsbegründung. Das ist ja doch eine enorme Summe - ohne verlässliche Infos würde ich da nicht ran gehen.


    Gruß

    auch wieder wahr Horst - nur leider wird einem das ja oft schon von vorneherein in den Mund gelegt und manchmal kann Mensch garnicht anders als deren Formulierung übernehmen und schwups haben sie einen schon wieder da wo sie einen hin haben wollten.....


    gruß