Hallo Hansi,
also meines Wissens darf weder das Bafög noch der Kinderbetreuungszuschlag angerechnet werden. Da du von Kindergeld sprichst das du bekommst, gehe ich davon aus das du du noch sehr jung bist.
In einem anderen Fall aus meiner Bekannntschaft (beide studierend mit 1 Kind und unter 25) haben sie auch das Bafög auf den Bedarf des Kindes angerechnet und erst nach einem langwierigen Widerspruchsverfahren haben sie recht bekommen und das ganze Geld wurde nachgezahlt.
Ich denke wenn bei dir was angerechnet wird, was nicht sein soll, solltest du auf jeden Fall sofort schriftlich Widerspruch einlegen und dich für die zurückliegende Zeit in der abgezogen wurde auf jeden Fall von einem Anwalt (mit Beratungshilfeschein) gründlich beraten lassen. Du selbst kannst ja hier mal recherchieren was du zum Thema Bafög findest:
Sorry, aber ich muss mich jetzt schon wieder abmelden, habe da selbst ein paar haarige Baustellen, schaue aber die Tage ab und an vorbei,
Gruß