Deine Ergebnisse würden mich sehr Interessieren. Wenn du konkrete Aussagen hast würde ich mich freuen wenn du sie mir schickst. Kann mich selbst gerade nicht richtig um das Thema kümmern.
Danke und Gru0
Deine Ergebnisse würden mich sehr Interessieren. Wenn du konkrete Aussagen hast würde ich mich freuen wenn du sie mir schickst. Kann mich selbst gerade nicht richtig um das Thema kümmern.
Danke und Gru0
Hallo Tatjana,
bitte melde dich doch mal wie es für dich jetzt weiter läuft..... wir würden uns ja über positive Nachrichten sehr freuen! Geht's voran?
Gruß
Sorry, aber ich kann dir da leider momentan keine Verlässliche Aussage machen.
Hier aber einen sehr nützlichen Link:
Wenn du da rechts die Wissensdatenbank anklickst und mit verschiedenen Suchbegriffen mal suchst, kriegst du bestimmt was raus. Ich habe leider momentan wenig Zeit und kann hier auch nur begrenzt suchen.
Viel Erfolg.
So nun habe ich noch zwei nützliche Links für dich gefunden:
http://www.aib-forum.de/ftopic13.html
Lies dir das mal genau durch und mit den genauen Angaben zu Heikosten und Baujahr des Hauses kommst du dann auch auf Eure "erlaubte" Höchstmiete.
Alles Gute.
Hier erst einmal eine kleine Beruhigung: Einen sofortigen Umzug könnte das Amt nicht verlangen. Ich bezweifle auch, dass die Miete für deine Frau zu hoch sein wird, bin aber noch auf der Suche nach konkreten Zahlen.
Angemessene Unterkunftskosten bei Bezug von Arbeitslosengeld II
Kosten der Unterkunft können regelmäßig bis zu sechs Monaten unangemessen hoch sein
Nach § 22 Abs. 1 SGB II hat die Bundesagentur für Arbeit, bzw. haben die kommunalen Träger die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Dies gilt nach dem Gesetz auch dann, wenn die Kosten unangemessen hoch sind, jedoch längstens für sechs Monate.
Das LSG Niedersachsen - Bremen hat mit Beschluss vom 4. Oktober 2005 entschieden, dass die Behörden an diese sechs-Monatsfrist gebunden sind, d.h. im Regelfall diese Frist nicht verkürzen dürfen. Eine kürzere Übernahme der unangemessenen Unterkunftskosten sei nur im Ausnahmefall zulässig.
Melde mich, wenn ich was konkreteres habe.
Gruß
Wenn das Verhältnis zwischen dir und deinem Bruder und seiner Familie sehr gut ist, käme doch auch in Betracht, dass du erbst und dann an ihn quasi in Höhe der laufenden Kosten vermietest! Vermutlich kann er dann günstiger wohnen und das Erbe wäre nicht bedroht. Wenn du derzeit sichere Arbeit hast und nicht von Hartz IV bedroht bist ist das vielleicht die sauberste Lösung, oder?!
Gruß
Auf jeden Fall würde ich versuchen mit deinem Sohn eine Vorauszahlung beim Bafögamt zu beantragen. Woran liegt es denn, das da so lange schon kein Geld kommt? Das ist wirklich sehr ungewöhnlich lang. Leider stimmt das mit den Anschaffungen und Reparaturen. Ich habe diese Auskunft auch schon mehrmals bekommen. Vielleicht könnnt ihr ja ein Bett gebraucht kaufen und die Matrazen dazu ansparen oder auf Raten kaufen. So richtig weiß ich da jetzt auch keine vollkommene Lösung. In jedem Falle müsste es den Vorschuss vom Bafögamt geben. Eigentlich wird Bafög doch auch gar nicht angerechnet. Sieh mal hier in der Wissensdatenbank vom AMt nach:
EInfach mal Wissensdatenbank anklicken und dann in der Suche Bafög eingeben!
Gruß
Hallo Sunny,
sehe dich mal nach ner Wohnung um die günstiger liegt und vom Preis her innerhalb der Obergrenzen für ALG II Emlpfänger (je nach Stadt verschieden) und dann gib persönlich deienen Antrag beim Amt ab und bitte um Zustimmung. Anspruch hast du ja eigentlich. Vielleicht klappt es mit viel weniger Problemen als du jetzt annimmst. Du solltest aber nicht davon ausgehen, das du allzu viel Geld für einen Umzug bekommst. Es ist - wie hier schon gesag - mehr ein kleiner Zuschuss. Die auf dem Amt gehen davon aus, dass man sich mit Freunden, Verwandten und Bekannten zum Schleppen und Fahren behelfen kann.
Gruß
PS: Der Kinderbetreuungszuschlag zum Bafög darf im Übrigen nicht angerechnet werden.
Wie lange hast du genau Zivildienst gemacht? Wo hast du in dieser Zeit gewohnt? Wie sind die Verhältnisse deiner Eltern? Es gibt einige Fragen die man drum herum abklären müsste.
Gruß
Ich weiß auch nichts darüber, dass Kosten für Reparaturen übernommen werden. Kann dir da nur zustimmen nataly.
Gruß
Schreib doch mal genau wieviel du zu zahlen hättest oder bekommst du gar etwas wieder?
Mal redest du von Kosten die übernommen werden sollen, mal von Rückzahlung. Was denn nun?
Gruß
Leider schreibst du nicht wo ihr lebt und ob ihr dann beide ausschließlich von ALG II lebt oder ob ihr noch weiteres Einkommen habt. Grundsätzlich sind die Mietobergrenzen für ALG II - Empfänger von Stadt zu Stadt verschieden. Also entscheidend ist: Wohnort, Brutto-Warmmiete ohne Strom und Personenzahl. Kannst ja auch selbst mal googeln. Wenn es nicht klappt frage hier noch mal nach.
Gruß
Also wenn ich dich richtig verstanden habe läuft Ende dieses Monats deine Leistung aus und du hast einen Fortzahlungsantrag gestellt!?
Wenn der neue Bescheid ab April nun einen Fehler enthält, ist es am einfachsten sich für die Leistungsabteilung direkt per Telefon einen Termin geben zu lassen und dort persönlich den Fehler anzusprechen. Dazu natürlich alle Unterlagen mitnehmen, die deine Aussage belegen können.
Wenn du deine Arbeit gerade erst aufgenommen hast ist noch entscheidend, wann du das Geld für Februar auf deinem Konto hattest. Denn es gilt immer der Zuflussmonat für das Amt. Das heißt, wenn du das Geld erst im März erhalten hast, darf es auch erst im März angerechnet werden. Im Februar erhalten, heißt demnach Anrechnung der 299,- abzüglich der Freibeträge im Februar.
Auf alle Fälle solltest du durch die Arbeitsaufnahme durch die Freibeträge jetzt mehr und nicht weniger haben.
Wäre noch denkbar, dass das Amt dir eine eventuell entstandene Übezahlung gleich mit dem nächsten Monat wieder abziehen will. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten - Ratenzahlung und so.
Also erst einmal hingehen und mit denen über den vermeintlichen Fehler reden.
Wenn das nichts bringt, schriftlich sofort Widerspruch einreichen.
Gruß
Deine Aussage das ihr in Berlin wohnt hilft mir weiter. Hier hast du die Mietobergrenzen bei ALG II-Bezug:
Wenn du die Seite mal genau liest, wirst du feststellen dass du es gar nicht nötig hast, mit der Größe zu bescheißen. Es ist nämlich tatsächlich so das für die Angemessenheit der Wohnung nicht die Größe sondern die Brutto-Warmmiete ausschlagebend ist. Also lasst es!
Für 3-Personen darf die Miete warm bis 542,- € betragen und da liegt ihr ja drin.
Das das Amt Euch keine Umzugskosten zahlen muss (außer vielleicht ein paar Kartons) sollte sie doch freuen und deshalb erwähnt es gleich in Eurem Antrag.
Viel Glück, deci2001
Leider werden nur Klassenfahrt während der Schulpflichtzeit vom Amt bezuschusst. Während der Kindergartenzeit sind keine Zuschüsse oder Übernahmen solcher Kosten vorgesehen. LEIDER.
Gruß
Der beste Weg wird sein in Berlin mal intensiv auf Arbeitssuche zu gehen. Mit einem Arbeitsvertrag in der Tasche macht das Amt am wenigsten Probleme. Ansonsten sehe ich da ziemlich schwarz.
Gruß
Den Antrag auf Zustimmung zum Umzug kannst du meines Wissens in deinen eigenen Worten selbst verfassen. Sollte dann natürlich die wichtigsten Eckdaten zur alten und neuen Wohnung enthalten und eure Begründung warum ihr den Wohnungswechsel anstrebt. In eurem Fall braucht das Kind ja wohl ein eigenes Zimmer. Vielleicht habt ihr ja noch andere Vorteile die sich aufzählen lassen wie : Verkehrsgünstiger, näher am Kindergarten, dem Arbeitsplatz und ähnliches.
Gruß
Grundsätzlich richtet sich Höhe der angemessenen Mietkosten danach wo der ALG II - Empfänger lebt. Da ihr drei Personen seid, sollte das mit der 3-Zimmer Wohnung grundsätzlich kein Problem sein. Von der Änderung der Größe im Mietvertrag kann ich nur abraten (schon gar nicht in dem Ausmaße). Kommt spätestens über Heizkosten oder Betriebskostenabrechnung oder ähnliches raus. Grundsätzlich ist der Umzug bei ALG II-Bezug zustimmungsbedürftig. Die angemessene Miethöhe richtig sich dabei wie gesagt nach dem Wohnort. Ohne Zustimmung umzuziehen ist nicht ratsam. Dies könnte auch längerfristige Sanktionen bedeuten. Wenn sich die Miethöhe nicht wesentlich ändert und die Zimmerzahl Eurer Personenzahl entspricht, dann stellt doch einfach den schriftlichen Antrag und gebt ihn persönlich ab mit Bitte um kurzfristige Zustimmung. Vor Ablehnung ist man natürlich nie sicher. Aber da zahlt sich dann auch mitunter Hartnäckigkeit aus. Teamleiter/Vorgesetzten verlangen, Widerspruch einlegen sowieso und vor allem gut vorbereitet in die Diskussion gehen. Also googelt noch einmal und versucht die angemessene Miete für 3-Personen-Haushalte an eurem Wohnort rauszukriegen.
Gruß und frohe Ostern
Na dann Glückwunsch!
gruß
ach so, bei dem LInk den ich geschickt habe gehe rechts auf der Seite in die Wissensdatenbank des Job Centers/der ARGE und gebe dann mal Bafög ein........
gruß