Beiträge von Sternenhaus

    Hallo,
    ich schrieb vor ca 1 Monat schonmal, finde aber leider den Beitrag ncht mehr, also verzeiht mir bitte das ich nochmal mit demselben Thema auffahre.


    Also das grobe meine Oma verstarb im Feb. sie lebte in einer Doppelhaushälfte, welche sie meinem Dad überschrieb, wir bauten um die Wende an und nun steht eine grosse geteielte Doppelhaushälfte praktisch Leer..kostet meinm Vater dennoch die üblichen Unterhaltungskosten.


    Ich selbst habe 2 Kinder (9,2) und erwart im Juli das 3. mache nch dem ERZ.Jahr meine 2. Ausbildung fertig
    mein Frage war ob man mir verwähren kann in das Haus meines Vaters zur Miete zu ziehen...meine Oma zahlte ca. 400,-€ (meine derzeitige Miete ist genauso hoch)


    Viele sagten das es da keine Probleme geben dürfte...nun habe ich heute meinen Erstantrag eingreicht und mich gleich mal erkundigt...de gute Frau vom Amt meinte oder nannte dieses Umzugsvorhaben MIETKAUF und das würde von der Arge nicht übernommen werden????


    Aber ich will das Haus meiner Familie doh nicht kaufen ich will nur dort einziehen damit mein Vater die monatl Kosten.wie Kredite, Versicherungen, ect. tilgen kann und das Haus was seit knapp 100 Jahren in Familienbesitz ist nicht verkauft oder vergammelt!!!!


    Wo kann man sich hinwenden um genaue Auskunft zu erhalten????
    Ich konnte die gute Sachbearbeiterin nicht von ihrem Stadpunkt des Mietkaufes abbringen, habe ihr den Sachverhalt aber denke ich Idiotensichererklärt!!!!


    Der 2 Pun kt wäre da ich nach dem Erziehungsjahr im Schichtdienst wäre...wäre die nächtl. Kinderbetreuung durch meinen Vater ebnfalls abgesichert.......würde sehr gerne mit meinem Lebensgefährten zusammen ziehen was aus finanziellen Gründen bis dato leider immer nicht realisierbar war!


    Mein Frund verdient ca. 1100,-€ monatl.??? Als Bedarfsgeminschaft wie würde sein Einkommen und seine Ausgaben wie z.Bsp. Autokredite, Kfz-Versicherungen, ect gegen gerchnet werden und würde wir als BG dann komplett aus der Berechnung raus fallen?


    Lange Rede und wahrscheinlich kurzer Sinn, aber über jede Hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar!!!!


    LG Sternenhaus

    Also ich muss jetzt mal mienen Senf abgeben!!!


    Ich habe mein Abi auch als Ganztags schule gemacht und Bafög bekommen!!!!!
    Wie Alt seit ihr beide denn?????
    Ich bin 26 habe 2 Kinder aber Elternunabhängiges BAFÖG habe ch noch nie bekommen!!!


    Und Krankenversichert über die Eltern seit ihr soweit mir bekannt bis zur vollendung des 25. LJ.
    danach zahlt das BAfög Amt 50% der Krankenversicherung......aber bei der AOK gibt es zum bsp. Schüler oder Studenten Preise das wären ca. 50% von dem normalen Beitrag, bieten andere KK sicher auch an!!!!
    BAfög Höchstsatz ändert sich sicher auch Bundesland oder OST/West bei uns ist der Höchsatz um die 467,-€


    Habt ihr Kinder?


    Achso die BAFÖG Berechnung beläuft sich so oder so auf das Einkommen der Eltern ob du zuhause wohnst oder nicht!!!
    So ist es hierzulande zumindest!

    Hallo


    So in der Art meine Eltern hattn nach der Wende an das Haus von Oma angebaut, mein Dad lebt nach wie vor im hinteren Teil des Hauses nur der vordere steht nun eben leer.


    Ja ch denke auch das es ne super Lösung wäre zumal ich nach dem Erziehungsjahr im Schichtdienst wäre. Im grossen und ganzen geht es mir ja darum das mein Dad nicht vereinsamt oder mit seinen 55 Jahren sein Lebenswerk aufgeben muss.


    Wie verhält sich das mit dem Vater als Vermieter.........ich weiss noch vor einigen Jahren wurde ein Mietvertrag mit Vater als Vermieter nicht akzeptiert!!!


    Fallbearbeiter..ich glaub sowas gibts hier garnicht hier hat keiner von keinem einen Plan da weiss die Linke Hand nicht was die Rechte macht.


    Sollte von Schwangere in Not Hartz4 Beantragen.....Nachdem der Termin da war und ich mit allem Papierkram auf der Arge stand wurde ich nachhause geschickt mit den Worten ich sollte mitte März wieder kommen vorher würde weder Anspruch durch meine Schwangerschaft noch ein Antrag berechnet werden......also hab ich mich schonmal damit angefreundet im April ohne Geld dazustehen. da ja ende Feb. das Bafög letztmalig gezahlt wird. Oder? Ich weiss nicht was ich machen soll der eine Fallbearbeiter gibt sein ok. der nächste sagt nein und somit gerät alles ins schwanken oder wird widerlegt........

    Hallo
    ich hab da eine Frage und im Forum keine passende Antwort gefunden!


    Ich bin schwanger und derzeit mit Beschäftigungsverbot zuhause, beziehe bis März noch Bafög!
    Bin 26 Jahre habe einen 9 jährigen Sohn und eine 2 jährige Tochter, lebe aus finanziellen Gründen leider nicht mit meinem Partner zusammen!
    Ich wohne derzeit in einer 72qm kleinausfallenden 3 Raum wohnung.


    Nun ist der Stand der Dinge das mein Vater eine relativ große 2 Familienhaushälfte besitz indem "wir" nach der Wende anbauten, im vorderen Teil lebte meine Oma, welche leider diesen Monat verstarb.
    Meine Oma zahlte 300€ plus die Wasserkosten an meinen Dad damit er nach der Trennung von meiner Mom das Haus halten konnte....nun ist die Oma nicht mehr da und er allein.


    Der vordere Wohnteil ist geschätze max. 70qm gross um 1900 (wenn nicht früher) gebaut es ist ein richtig abgetrennter Wohnteil also Sprich eine seperate Wohneinheit.


    Mir liegt viel daran das das Haus weiterhin in Familibestz bleibt.


    Meine Frage würde die Arge Mietzahlungen an den Vater anerkennen, die Miethöhe entspricht 400,-€ für mich mine Kinder 2 und 9 Jahre, Schwanger 5. Monat.....für meine derzeitige Wohnung zahle ich 400,- rechne aber mit einer rhöhung da ich nur 30,-€ Gaskosten/monatl. zahle und bezweifel das das die Heizkosten deckt.


    Ich hoffe es ist einigermassen verständlich erklärt!


    LG Sternenhaus