"2Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen."
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Danke für deine Antwort,....alos verstehe ich das jetzt richtig, dass die 16 jährige Tochter, solange sie nicht mehr als 100 € im Monat nebenbei verdient , sie den Verdienst nicht angeben muss, er nicht auf die Hartz4 Leistungen ihrer Mutter angerechnet wird?
danke für Antwort,
Horatio