Hallo frauschneider,
also, ich kenne die Situation nur zu gut.
Wenn dein Partner Student ist, müßt ihr das bei der Beantragung mitangeben, heißt auch gleichzeitig eine Studienbescheinigung vorlegen.
Wie sieht das mit den Krankenkassenbeiträgen aus? Ist er selbst verischert, muss er auch dafür aufkommen, die Arge übernimmt das nicht. Falls er familenversichert ist über dich, das geht eigentlich nur, wenn ihr verheiratet seit, dann ist er automatisch mitversichert ,weil die Arge die Kosten ja für dich mit übernimmt und dein Partner wäre ja über dich mitversichert.
Du bekommst natürlich nichts für deinen Partner, auch wird euch der Mietanteil für ihn abgezogen, also bekommst du den halben Mietzuschuss.
Die einzigen zwei Möglichkeiten, dass du für deinen Partner Geld bekommst sind:
1. dass dein Partner ein oder zwei Urlaubsemester einlegt, muss natürlich bei der Uni begründet werden, dann bekommst du Geld und den Mietzuschuss, weil er ja sozusagen dem Markt zur Verfügung steht.
2. Es gibt die Möglichkeit, falls dein Partner am Ende seines Studium sein sollte bzw. auf dem Weg dorthin, ist es möglich sich in manchen Studiengängen während der Diplomphase exmatrikulieren zu können, somit wäre er kein Student, kann aber ganz normal sein Diplom beenden. Ganz wichtig wäre sich vorher im Prüfungsbüro bzw. im Immatrikulationsbüro zu erkundigen, ob das bei ihm so geht. Wenn in der Regel alle Prüfungen erfolgt sind, und nur die Abschlussarbeit ansteht, ist das möglich, aber erkundige dich vorher bzw. dein Partner. Dann gehst du wieder zu Arge mit Exmatrikulationaurkunde und du bekommst für deinen Partner ALG II inklusive Mietzuschuss.
Ansonsten werdet ihr bis dahin nichts bekommen, solange er Student ist, das er nach dem Gesetz bafögfähig ist, auch wenn er keines bekommt, ich kenne die Problematik.
Auf alle legt immer Widerspruch ein bei euren Bescheiden! Die Bearbeitung dauert aber, das gleich im Vorraus.
Falls Fragen sind, kannst du sie gerne stellen.
Gruß
samel