also doch willkürlich??
Beiträge von torsten0902
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da wäre ich dann aber gerne vorbereitet, z.b mit dem Wissen ob ich nun noch Anspruch auf den Januar habe oder eben nicht.
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ansich eine gute idee, nur kommt man an den nicht ran, man wird ständig abgeblockt nur zentrale am telefon und jedes mal eine andere Dame, oderr unter der Kostenpflichtigen Hotline wird man nur hin gehalten und fliegt dann nach 3 minuten raus (leider können wir sie nicht durchstellen, rufen sie später wieder an..)
Selbst das Wohngeld hat er uns damals gekürzt mit lächerlichen Begründungen, leider hat meine Frau versäumt den Widerspruch rechtzeitig bei der Post ein zu werfen, nun haben/hatten wir keine chance mehr daran was zu ändern. Echt übel wie man bei denen behandelt wird, wie ein aussätziger. Sowas von hochnäsig, wie wenn er es aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Hoffentlich kommt er mal in die selbe Situation und hat dann auch so einen wie sich da sitzen...Wie sieht denn da nu die Gesetzeslage aus? kein experte hier? Ich werde noch wahnsinnig vor Wut!
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Hallo,
habe folgendes Problem:
Wir haben ALGII bis dezember erhalten, da ich ab 7.01. einen neuen Job angetreten habe. Nun meine ich gehört zu haben das wir auch noch für den Januar Leistungsanspruch haben, da das Gehalt ja erst am Monatsende eingeht. Der Zuständige Beamte lehnt dies jedoch ab, er meinte die bewilligung könnte er je nach seiner Willkür entscheiden ( nach dem Motto, ich kann dich leiden du bekommst was, oder eben nix).
Jetzt frage ich mich kann er das so willkürlich entscheiden oder gibt es da eine SGB Regelung?
Normalerweise kommt das Gehalt immer erst im Monat drauf, kam aber im januar am 30. schon. Wäre es jetzt im Februar gekommen hätten wir wohl anspruch meinte er. Wenn noch im Januar unterläge es seiner Willkür ob wir was bekommen oder nicht, da der Typ ein, mit verlaub gesagt, arrogantes A... ist, werden wir dann wohl nix bekommen. Er hat uns von Anfang an mies behandelt und mit ewigen versprechungen die nicht gehalten wurden abgespeist und nur belogen. (bekam deswegen sogar einen Anschiss von Kollegen im Amt, daher hat er uns sowieso "gefressen".Wie sieht denn da die Lage aus? Wenn wir Anspruch hätten würde ich Ihm dies natürlich mit Genuss unter die Nase reiben wollen, möglichst mit Paragraph etc.
Danke schonmal für eure Hilfe.