"Unterhaltsvorschuss wird als Vorausleistung gezahlt wenn der Kindsvater nicht in der Lage ist seiner Unterhaltspflicht nachzukommen."
Wenn wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben, dann kommt er in dem Sinne doch seiner Unterhaltspflicht nach, indem er die Hälfte von allem für das Kind zahlt. Wenn wir zusammen leben, dann kaufen wir ja auch zusammen ein und so weiter uns so fort.
Oder war das jetzt falsch verstanden? Müssen wir verheiratet sein, damit er kein Unterhalt zahlen muss, oder wie?
Oder kann ich einfach einen Antrag auf "Unterhaltsbefreiuung" stellen, wenn ich überhaupt kein Unterhalt von ihm möchte.
Tut mir leid, bin leider sehr unwissend und meine doofe Betreuerin kann mir auch nicht so richtig weiterhelfen.