Beiträge von Meli90

    "Unterhaltsvorschuss wird als Vorausleistung gezahlt wenn der Kindsvater nicht in der Lage ist seiner Unterhaltspflicht nachzukommen."


    Wenn wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben, dann kommt er in dem Sinne doch seiner Unterhaltspflicht nach, indem er die Hälfte von allem für das Kind zahlt. Wenn wir zusammen leben, dann kaufen wir ja auch zusammen ein und so weiter uns so fort.


    Oder war das jetzt falsch verstanden? Müssen wir verheiratet sein, damit er kein Unterhalt zahlen muss, oder wie?


    Oder kann ich einfach einen Antrag auf "Unterhaltsbefreiuung" stellen, wenn ich überhaupt kein Unterhalt von ihm möchte.


    Tut mir leid, bin leider sehr unwissend und meine doofe Betreuerin kann mir auch nicht so richtig weiterhelfen.

    Also wenn ich das richtig verstanden habe, sieht es wie folgt aus:


    Ich: 312.30 €
    Partner: 312.30 €
    Kind: 208.20 €


    Gesamt: 832.80 €


    minus: ca. 450€ Unterhalt (was mein Partner vom Vater bekommt)
    minus: 308€ Kindergeld (Kind + Partner)


    Sprich es bleiben 74,80€ ALG II, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Und würde die Miete dann komplett gezahlt werden? Ja oder?


    Also haben wir im Monat:


    74,80€ ALG II (für alle 3 Personen)
    154€ Kindergeld (Kind)
    154€ Kindergeld (Partner)
    450€ Unterhalt (Partner)
    150€ Elterngeld (auf 2 Jahre)
    Mietkosten
    Heizkosten


    Gesamt: 982,80€ + Mietkosten + Heizkosten (auf 2 Jahre)


    Wenn mein Freund und ich also das gemeinsame Sorgerecht hätte und zusammen leben und alles Geld teilen würde, müsste er dann auch Unterhalt zahlen?

    Ich habe nun im Internet einen ALG II - Rechner gefunden. Darf ich den Link dazu hier posten? Wenn nicht, dann entferne ich ihn gleich wieder:


    ALG II - Rechner


    Ganz unten sind die Punkte Unterhalt und Kindergeld aufgeführt. Muss ich da auch das Geld von meinem Freund angeben oder nur meines?


    Außerdem habe ich beim rechnen angegeben, dass ein Partner (minderjährig) vorhanden ist. Und dann kommt hinterher dabei herum, dass mein Freund auch noch Geld bekommt: "Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
    277.60 €" Stimmt das so? Warum sollte er auch noch etwas bekommen?


    Und müsste mein Freund, wenn er finanziell in der Lage ist, den Unterhalt zurück zahlen oder wie sieht das aus?

    Ja natürlich ist mein Freund theoretisch verpflichtet für den Unterhalt aufzukommen, aber er selbst ist noch minderjährig und hat überhaupt kein Einkommen, als eben das Kindergeld und den Unterhalt.
    Es ist so gesehen doch unmöglich für ihn, überhaupt einen Cent für das Kind zu zahlen.

    Ich bin 17 Jahre alt und lebe momentan in meiner eigenen Wohnung in Bielefeld. Finanziert werde ich momentan noch vom Jugendamt, da ich aus privaten Gründen nicht mehr bei meinen Eltern wohnen konnte.


    Ab Juli soll ich dann von Jugendamt zu ALG II wechseln.


    Ich bin momentan schwanger, 5 SSW, und möchte dann im Juli nach Minden ziehen, zusammen mit meinem Freund.


    Mein Freund lebt dann nur von dem Kindergeld und von dem Unterhaltsgeld seines Vaters, was ca. zusammen 600€ beträgt. Mein Freund muss wegen der schulischen Ausbildung nach Minden ziehen und ich würde dann gerne mit ihm zusammen ziehen.


    Unsere Frage ist jetzt, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich z.B. sage, dass das Kind nicht von ihm ist und als Alleinerziehend gelte und wir nur als WG zusammen ziehen, in eine 3-Zimmer-Wohnung, in der auch beide ihr eigenens Zimmer haben.

    Danke erstmal für die Antwort, jetzt beantworte ich gerne deine Fragen:


    1. Meine Eltern haben weiterhin das Aufenthaltsbestimmungsrecht
    2. Ich habe zwei Betreuer vom Jugendamt, die ich jeweils einmal in der Woche sehe
    3. Das Berufskolleg wäre mindestens 1:30 h von dem Wohnsitz meiner Eltern entfernt
    4. Ja es befindet sich in NRW
    5. Helene-Weber-Berufskolleg Paderborn
    6. Ja ich bin weiterhin durch meine Eltern versichert


    Ich denke nicht, dass das Bafög durch das Einkommen meiner Eltern gekürzt werden würde, da meine Eltern selbst nicht viel verdiene und schon an das Jugendamt nichts zahlen mussten/konnten. Also würde das bedeuten ich hätte dann die 455€ Bafög + 154€ Kindergeld? Also 609€ im Monat.

    Danke erstmal für die Antwort.


    Da habe ich mich auch schon schlau gemacht und wir werden das unter WG laufen lassen, also keine Bedarfsgemeinschaft, muss ja auch keiner wissen, dass es mein Freund ist.
    Also das einer von uns Geld verdienen wird ist aber auch unwahrscheinlich, da wir jetzt alle im Sommer mit der Ausbildung an einem Berufskolleg anfangen wollen und das so 3 - 4 Jahre dauern wird, bis die Ausbildung abgeschlossen ist.
    Mein Freund bekommt nur Unterhalt von seinem Vater und das Kindergeld von der Mutter, mehr hat er auch nicht zur Verfügung, aber das alleine ist sowieso schon mehr als der Hartz IV - Satz.


    Aber trotzdem nochmal danke für den Tipp.

    Ich bin 17 Jahre alt und wohne momentan in meiner eigenen Wohnung, die vom Jugendamt finanziert wird (betreutes wohnen). Aber nach den Sommerferien würde ich dies gerne auf Schülerbafög ändern und wollte fragen, was für Ansprüche ich denn da so hätte.


    Zuhause bei meinen Eltern kann ich wie man merkt nicht leben, da gibt es auch garnichts zu rütteln, außerdem wäre die Entfernung zur Schule auch wirklich viel zu weit. Im September werde ich 18 Jahre alt, möchte aber schon im August "umziehen". Nach den Sommerferien fange ich an einem Berufskolleg meine Ausbilung zur Erzieherin und gleichzeitig mein Abitur an, was ich dann alles erst in 4 Jahren fertig haben werde.


    Wenn die Möglichkeit besteht würde ich gerne in eine 3er WG ziehen, mit meiner Schwester und meinem Freund, meine Schwester hat dabei auch das selbe Problem wie ich.


    Nun wollte ich mal fragen, was mir denn da so an Geld zusteht und ob die Kosten für die Wohnung, also dann 1/3 übernommen werden würden?


    Bei mehr Fragen, fragt einfach.



    PS: Bekomme ich dann eigentlich noch weiterhin Kindergeld, oder wie läuft das? Außerdem habe ich gesehen, dass der Schülerbafög-Satz ab Herbst angehoben wird, wie viel mehr wäre das dann, bzw. wieviel wäre es dann überhaupt?

    Ich bin 17 Jahre alt und wohne momentan in meiner eigenen Wohnung, die vom Jugendamt finanziert wird (betreutes wohnen). Aber nach den Sommerferien würde ich dies gerne ändern und wollte fragen, was für Ansprüche ich denn da so hätte.


    Zuhause bei meinen Eltern kann ich wie man merkt nicht leben, da gibt es auch garnichts zu rütteln. Im September werde ich 18 Jahre alt, möchte aber schon im August "umziehen". Nach den Sommerferien fange ich an einem Berufskolleg meine Ausbilung zur Erzieherin und gleichzeitig mein Abitur an, was ich dann alles erst in 4 Jahren fertig haben werde.


    Wenn die Möglichkeit besteht würde ich gerne in eine 3er WG ziehen, mit meiner Schwester und meinem Freund, meine Schwester hat dabei auch das selbe Problem wie ich.


    Nun wollte ich mal fragen, was mir denn da so an Geld zusteht und ob die Kosten für die Wohnung, also dann 1/3 übernommen werden würden?


    Bei mehr Fragen, fragt einfach.



    PS: Bekomme ich dann eigentlich noch weiterhin Kindergeld, oder wie läuft das?