Beiträge von frauschneider

    Das wäre schön... nee, die Arge hält sich sehr zurück mit Informationen, habe keinerlei Infos bekommen, aber meine Frage hast Du ja beantwortet, dann weiß ich bescheid. Danke nochmal!

    Hallo!
    Ich habe 'zu Unrecht' Leistungen bekommen und wurde nun aufgefordert, Geld zurückzuzahlen. Da die Arge sich weigert, mich über meine Rechte aufzuklären, wende ich mich an Euch.
    Die Situation ist folgende: Vom 09.05. bis 31.05. habe ich eine Honorartätigkeit ausgeübt wodurch ich knapp 1000 Euro verdient habe, dieses Geld ging aber erst am 10.06. auf mein Konto ein. Seit dem 01.06. habe ich eine feste Arbeitsstelle. Die Arge fordert jetzt die kompletten Leistungen, die mir Ende Mai, also für den Juni überwiesen wurden, zurück. Meines Erachtens ist es aber so, dass nicht der Tag der Arbeitsaufnahme, sondern der Tag, an dem das Einkommen aufs Konto kommt, als Stichtag für das Ende des Leistungsanspruchs gilt. Wenn dem so ist, müsste ich bis 09.06. noch einen Anspruch gehabt haben und müsste daher auch nicht den ganzen Betrag zurück zahlen, oder? Es sei denn, diese Regelung gilt nicht, wenn es sich um eine Vollzeit-Beschäftigung handelt (Arbeitsvertrag ab 01.06.).
    Kann mir dazu jemand was sagen? (Und vielleicht auch das entsprechende Gesetz/Paragraph nennen?)
    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo!


    Ich wohne mit meinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung und habe zum 01.03. (wg. Ende meines Studiums) ALG2 beantragt. Meine Sachberarbeiterin in der ARGE sagte mir, dass mein Freund keinen Leistungsansprch hat, da er Student ist. Er wird also bei der Berechnung nicht berücksichtigt, sprich: ich bekomme 50% der Miete plus diese Pauschale von 347 Euro zum Leben.


    Da ich in meinem Studium großzügige Unterstützung von meinen Eltern bekommen habe, konnten wir unsere Kosten decken, obwohl mein Freund nur 400 Euro monatlich (Mini-Job) verdient und sonst keine Einkünfte/Unterhalt hat. Ab 01.03. werden wir finanziell nicht mehr hinkommen, da er ja als Student nix von der ARGE kriegt (Bafög erhält er auch nicht mehr, weil er nicht die erforderlichen Leistungsnachweise erbringn konnte).


    Jetzt wolte mein Freund Wohngeld beantragen um seinen Anteil der Mietkosten (die ich bisher für ihn mit getragen habe) aufbringen zu können. Bei der Wohngeld-Stelle wurde ihm gesagt, dass man von 400 Euro doch nicht leben könne und dass er erstmal beweisen solle, wie er damit bisher zurecht gekommen ist.


    Außerdem hieß es, dass ich auch einen Antrag stellen müsse. -Das halte ich für sinnlos, da ich ja durch den ALG2-Anspruch nicht zum berechtigten Personenkreis gehöre. Oder?


    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Halo nochmal!
    Sorry, die Antwort habe ich nicht ganz verstanden.
    Ich frag mal anders: ich habe einen 400Euro Job, wo ich auch auf 400Euro mtl. komme. Außerdem arbeite ich als Servicekraft in einem Fitnessstudio, da habe ich einen Übungsleiter-Vertrag und darf bis 175 Euro mtl. verdienen.
    Ich weiß, dass das Einkommen aus dem 400Euro Job angerechnet wird und mir davon der Freibetrag von 160 Euro mtl. zusätzlich zum ALG zur Verfügung steht. Da mein Freund studiert und ich ihn teilweise mit finanzieren muss, wird dieser Betrag nicht zum Leben reichen. Daher will ich wissen, ob ich den Job im Fitnessstudio überhaupt im ALG-Antrag angeben muss und wenn ja, ob dieses Einkommen dann komplett oder anteilig verrechnet wird, mir also keine 175 Euro zusätzlich bringen würde.
    (Ich finde leider auch nirgendwo Informationen darüber, was genau ein Übungsleiter-Vertrag ist.)

    Hallo!
    Ich bin gerade dabei, ALG II zu beantragen und wüsste gerne schonmal, was mich an Leistungen erwartet.
    Die Situation: ich lebe mit meinem Freund in einer geeinsamen Wohnung. Die Miete geht von meinem Konto ab, die Heiz- und Stromkosten von seinem Konto, dh ich zahle den Hauptanteil der laufenden Kosten. Da mein Freund studiert und kein Bafög mehr bekommt, kann er nicht mehr zahlen.
    In einem 'Beratungs'-Gespräch mit der Arge hieß es, dass ich angeben muss, mit meinem Freund zusammen zu wohnen, dass er aber keinen Unterhalt (diese 312,Euro) bekäme, da er Student ist. Jetzt habe ich die Befürchtung, dass ich möglicherweise nur 50% der Miet- und Heizkosten erstattet kriege und es heißt, dass ja mein Freund die andere Hälfte zahlt (was er nicht kann). Kann mir da jmand weiter helfen?

    Hallo!
    Mich interessiert, ob mein 'Einkommen' aus einem sog. 'Übungsleiter-Vertrag' beim ALG II angerechnet wird. Ich habe mal gehört, dass es sich da um eine Art Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtlche Tätigkeit handelt und daher eigentlich nirgendwo berücksichtigt wird. (Ich weiß auch, dass ich keine Sozialabgaben zahlen mus, obwohl ich neben dem Übungsleiter-Job noch einen 400Euro-Job habe.) Kann mir da jemand weiterhelfen?