Beiträge von vergissmeinnicht

    Hallo,
    meine 17j. Tochter ist seit Nov.'10 verlobt und erwartet in den nächsten Tagen ein Baby.Bis lang hat sie noch Unterhalt vom Vater bekommen. Nun wird ihr Verlobter ab März mit bei uns wohnen. Zur Zeit ist er bei der Bundeswehr, ab Sommer/Herbst kommt Studium oder Ausbildung.
    Wer ist denn nun meiner Tochter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet? Der Vater oder der Verlobte?


    Würde mich freuen, wenn mir da jemand weiter helfen kann!


    LG

    Hallo an alle,
    seit August '08 beziehe ich Hartz4 und bin auch seitdem mit 3 Kindern alleinerziehend. Zu der Zeit waren meine Kinder 6, 9 und 15 Jahre alt. Von Anfang an bis heute bekam ich einen Mehrbedarf von 36%, also 129,24€. Nun wurde mir gesagt, dass mir noch weitere 12% zugestanden hätten, wenigstens bis meine älteste 16 geworden ist, wenn nicht auch länger.
    Wie ist es denn nun richtig und vor allem, könnte ich das jetzt noch beanstanden und eine Nachzahlung einfordern?


    Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!


    LG, vergissmeinnicht

    Hallo an alle!


    Meine Tochter ist 17 und schwanger. Sie bekommt derzeit Unterhalt von meinem Ex-Mann und wir bekommen Hartz4.Der werdende Vater ist volljährig, hat grad Abitur gemacht und möchte nach seiner Wehrpflicht eig. studieren, hat also auch kein eigenes Einkommen.
    Meine Tochter geht noch zur Schule und möchte dies auch weiterhin tun.
    Wie regelt sich dann alles mit dem Unterhalt?
    Muss mein Ex-Mann weiter für sie aufkommen oder ist da jetzt der werdende Vater in der Pflicht?
    Da dieser ja noch kein Einkommen hat, ist er verpflichtet auf seine Studienwünsche zu verzichten und zu arbeiten?Oder müssen wiederrum seine Eltern dann für das Kind und evtl. meine Tochter aufkommen?
    Und inwiefern ändert sich dies alles, wenn meine Tochter volljährig wird?
    Und zu guter letzt: Was ändert sich bei der Berechnung von Hartz4 und an was muss ich dabei denken?Ich möchte da ja auch keine Fehler machen.....


    Oh je, mir gehen ja so viele Fragen durch den Kopf ! Es wäre schön, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte!


    LG, vergissmeinnicht

    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Ja, das mit der Versicherung macht mir auch noch Kopfzerbrechen. Ich fahre seit 27 Jahren selbst Auto, aber war natürlich bislang immer mit über meinen Ex-Mann versichert.So gutgläubig würde ich auch nie wieder sein, auch wenns in dem Moment einfacher praktischer erschien.
    Also wenn es bez. Versicherung noch ein paar Tipps von euch gibt, wäre das toll.Was hab ich denn da als Neuling für Preise zu erwarten? Sicher wird mir da gleich schlecht ....:eek:


    LG,vergissmeinnicht

    Hallo an alle,


    Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern und bekomme Hartz4.
    Nun zu meiner Frage:
    Mein Vater möchte mir ein Auto schenken im Wert von 5000€. Bis auf 7000€ würde er hochgehen, wenn ich ihm die 2000€ in Raten abbezahle.
    Er wäre bereit mit mir ein Schriftstück aufzusetzen, in dem steht, dass er mir den Wagen zur Verfügung stellt, aber er in seinem Besitz bleibt.
    Er möchte aber nicht unbedingt als Halter eingetragen sein.
    Wer kann mir hierzu etwas raten? Wie kann man das am besten händeln ohne Probleme zu bekommen?


    Ich wäre über viele ,schnelle Antworten dankbar, da mein Vater zur Zeit 2 Wagen bei einem Händler für 2 Tage zurückhalten kann.
    Und sorry, wenn ich ein wenig ungeduldig bin ..............


    Lieben Gruss, vergissmeinnicht

    @ uiffi,
    wie ich eingangs schon erwähnt habe, habe ich schon einen Anwalt , der aber eben zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen ist wie der Anwalt der Gegenseite, daher ja auch meine Überlegung, ob ich das alles noch einmal vom Jugendamt berechnen lasse um noch eine dritte Meinung zu bekommen.Aber kann ich das überhaupt, wo ich doch praktisch schon auf Kosten des Staates (Beratungsschein,Prozeßkostenbeihilfe) einen Anwalt in Anspruch genommen habe?
    Interessant für mich ist halt, ob das alles so von Einkommen bereinigt werden kann wie der Anwalt meines Ex das getan hat( z.B. Bausparvertrag)?
    Ich bin mir schon darüber bewußt, dass ich meinem vollj. Sohn gegenüber eine gesteigerte Unterhaltspflicht habe.Aber das ändert ja am derzeitigen Sachverhalt nichts, dass ich zur Zeit ohne Einkommen bin und das wohl entsprechend von seiten des Anwaltes berücksichtigt wurde.


    LG und danke für die bisherigen Antworten,
    vergissmeinnicht

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Ich bewohne als Hartz4 Empfängerin ein Eigenheim . Da meineKosten dadurch etwas zu hoch sind, ziehe ich in Erwägung, ein Zimmer zu vermieten.Ich habe hierfür auch schon einen ernsthaften Interessenten.
    Natürlich ist mir klar, dass ich dieses auch beim Sozialamt angeben müßte. Das ist ja auch Sinn und Zweck der Sache.
    Nun wurde ich durch einen Bekannten darauf hingewiesen, dass ich möglicher Weise derartige Mieteinnahmen versteuern müßte.
    Kann mir vllt. jemand etwas dazu sagen und hat jemand sonst noch Tipps für mich zu diesem Thema?


    LG , vergissmeinnicht

    Hallo,
    also es ist so, dass ich Hartz4 bekomme und deshalb nicht leistungsfähig bin, was meinen Sohn betrifft.Jedenfalls wurde mir das bislang so gesagt.Unterhalt für ihn wurde daher bei meinem Mann mit eingerechnet.Leider habe ich darüber von der Gegenseite keine Zahlen.
    Ich selbst bekomme keinen Unterhalt, obwohl ich wegen der langen Ehezeit (23J.) einen Anspruch hätte.


    Vergissmeinnicht

    Hallo,
    letzte Woche bekam ich Post vom Anwalt meines getrennt lebenden Mannes.Entgegen der Berechnung meines Anwalts hat dieser nun den Unterhalt für die drei bei mir lebenden Kinder um mehr als 200 € gekürzt. Kann sich mein Anwalt da so gewaltig vertan haben?
    Mein Mann bekommt ca. 1950 € ausgezahlt.Wir haben 4 unterhaltsberechtigte Kinder. Mein 18j. Sohn lebt bei meinem Mann, die anderen drei bei mir sind 7, 10 un d 15 Jahre alt.Laut meines Anwalts bekamen diese drei insgesamt 630€, jetzt nur noch 425€.
    In Abzug gebracht wurden ausser den Schulden für das gemeinsame Haus und eines anderen Darlehens natürlich die Berufsaufwandpauschale (obwohl ich garnicht weiß wofür, da mein Ex überhaupt keine Ausgaben in dieser Richtung hat),Zusatzversorgung, VBL-Rente und was mir völlig neu ist, auch der Bausparvertrag, die Risikolebensversicherung zur Absicherung des Hauses und die Gebäudeversicherung.
    Was haltet ihr davon?
    Sollte ich vllt. noch eine dritte Berechnung beim Jugendamt einholen?Oder darf ich das garnicht, weil ich einen Beratungsschein für meine Anwaltskosten beantragt habe? Woher soll ich nur wissen, wie es richtig ist?


    Vllt. hat ja jemand ein paar Tipps und Antworten für mich! Das wäre toll!


    LG, Vergissmeinnicht

    Hallo,
    ich hab auch mal wieder eine Frage.
    Leider werden mein Mann und ich uns wohl trennen.
    Das jetzige Nettoeinkommen meines Mannes beträgt 2900€, ich arbeite schon lange nicht mehr wegen der Kinder.
    Wir haben 6 Kinder.Die Älteste studiert und wohnt nicht mehr bei uns.4 Kinder sind noch schulpflichtig.
    Die Zweitälteste wird bis zur Aufnahme ihres Studiums im Oktober ca. !000 € brutto verdienen.Natürlich hatte sie gehofft, damit das erste Semester finanzieren zu können.
    Da ich davon ausgehe, dass ein Mangelfall vorliegt und mein Mann nicht einmal den vollen Unterhalt für die Kinder zahlen kann, werden wir doch Hartz4 beantragen müssen.
    Verständlicher Weise macht meine Tochter sich jetzt Sorgen, dass ihr Einkommen hierbei mitangerechnet wird.
    Kann mir jemand sagen, ob das der Fall ist und wenn ja, in welcher Höhe???
    Mich würde auch interessieren, ob die studierenden Kinder einen Anspruch auf das Kindergeld haben, oder ob das als Einkommen der Eltern angerechnet wird? Da habe ich auch schon unterschiedliches gehört.


    Vielen Dank für Antworten!!!


    Vergissmeinnicht

    Hallo nochmal,
    habe mir den Link von nataly angesehen,allerdings verwirrt mich die Formulierung dort etwas:
    ..........,danachist für Familienheime mit nur einer Wohnung von 130qm ............. auszugehen.Für Familien mit mehr als vier Personen war eine Erhöhung von 20qm je Person geregelt.
    (Hab das jetzt hier ein bißchen umständlich zitiert,hab keine Ahnung wie man sowas sonst einfügt)
    Also, dieses kleine Wörtchen war iritiert mich, ist es nun so oder war es so ?
    Weiss das vllt. jemand?
    Zur Frage der Untervermietung:
    Man kann hier keinen seperaten Wohnraum abtrennen,höchstens ein Zimmer als WG abtreten. Aber wer möchte schon mit einer Familie mit 4 Kindern zusammenleben? Na ja, vllt. ein Jugendlicher oder eine ganz junge Mutti mit Kind.................
    Also, falls jemand Interesse hat.............:)



    Gruß, Vergissmeinnicht

    Hallo,
    habe im
    net noch mal andere Infos gefunden.
    Demnach könnte mein Mann bei Trennung durchaus verlangen, dass das Haus verkauft oder versteigert wird, da ich ihn ja nicht auszahlen kann.
    Über die Hausgröße hab ich nun 2 Infos:
    !. Das Haus darf max. 130qm groß sein, egal ob mehr als 4 Pers. darin leben
    2. Das Haus darf bei 4 Pers. 130 qm groß sein und für jede weitere Person werden 20 qm dazugerechnet.
    Was ist denn nun richtig?
    Gibt es denn auch jemanden, der schon mal um sein Haus gekämpft hat?Meistens muß doch wohl immer verkauft werden.Aber was ist dann mit den Schulden, die überbleiben, wenn man nicht plus minus null da rauskommt?
    Bin für jede Info dankbar.


    Gruß, Vergissmeinnicht

    Hallo,
    erstmal vielen Dank für Eure Antworten.Hat mir ja schon ein Stückchen weitergeholfen.
    @ Horst Grunert
    Bitte nicht böse sein über meine Ungeduld,aber so ein Problem geht einem doch dann ständig durch den Kopf.Das nicht jeder einen PC zu Hause hat,ist ja klar, kam mir dann aber nicht in den Sinn. SORRY!!!


    Also, z. Zt. sind wir noch nicht getrennt, aber es wird wohl darauf hinauslaufen.
    Mein Mann verdient jetzt ca. 2000 € netto, aber da wird sich ja dann die Steuerklasse ändern, so dass ich davon ausgehe, da Kinder vorrangig sind, dass ich keinen Unterhalt mehr bekomme.
    Meine beiden ältesten werden wegen Studium nicht mehr bei mir wohnen.
    Ja klar, das hab ich hier falsch reingeschrieben, deshalb noch mal:
    Abtrag Haus : 750 € , Stadtwerke 320 € , Steuern 110 € , Gebäudevers. 12 € monatl.
    Das Haus ist "leider" etwas groß und wenn ich den Paragraphen, den ihr mir genannt habt, richtig verstehe, darf ein eigenheim nur 130 qm groß sein, egal wieviel Personen dort leben.
    Also, ich denke es ist nicht nur zu teuer, sondern auch zu groß. Was meint ihr?
    Und was ist mit dem Vertrag, den wir für das Grundstück abgeschlossen haben? Kann das Amt trotzdem verlangen, dass wir verkaufen ? Ich glaube, bei einem Verkauf gehen wir noch mit Schulden daraus.
    Und noch etwas geht mir durch den Kopf:
    wenn mein Mann aus den Verträgen mit den Banken raus will,ist ja wahrscheinlich, wenn er hier nicht wohnt, wird er den Verkauf anstreben oder zumindest die Belastung loswerden wollen, wird die Bank mich als alleinigen Krditnehmer akzeptieren ?
    Kann ich mir nicht vorstellen, wenn ich Sozialleistungen bekomme.


    Also, wenn mir noch mal jemand antworten würde, wäre ich sehr dankbar!

    Hallo,
    bei mir sieht es z.Zt. so aus als stünde mir die Scheidung bevor.Bislang habe ich wegen der Kinder (6) nicht gearbeitet und nach dem neuen Gesetz steht mir wohl auch kein Unterhalt zu.Ich werde dann Sozialleistungen beziehen müssen und bin deswegen total verunsichert,kenn mich da ja überhaupt nicht aus.
    Meine Kinder sind 21, 20, 17, 14, 9 und 6 J. alt.Die älteste studiert außerhalb, die zweite wird im nächsten Herbst beginnen.Die anderen gehen zur Schule und würden demnach bei mir wohnen.
    Wir haben ein Haus gebaut, in dem ich wegen der Kinder und natürlich Altersvorsorge gern bleiben möchte.Es ist ca. 165qm groß.Das Haus ist noch lange nicht bezahlt.Der Abtrag beträgt monatl. ca. 750€, Steuern und Abgaben 320€, ebenso Wasser und Heizung, Gebäudeversicherung 120 €.
    Das Grundstück für das Haus haben wir vor 9 J. erworben beim Bundesvermögensamt.Mit der Auflage, das Haus selbst mindestens 15 J. zu nutzen, konnten wir es zum halben Preis erwerben. Sollten wir diese Auflage nicht erfüllen,müssen wir den hälftigen Preis einschl. in der Zeit angefallener Zinsen erstatten erstatten.
    Kennt sich jemand mit so etwas aus,haben wir Chancen,das Haus halten zu können?Was sagt das Amt dazu und was die Banken?An was muß man alles denken?
    So, ich hoffe, ich hab hier genug Informationen angegeben und es weiss jemand Rat.Da wäre ich sehr dankbar.


    Liebe Grüße und schon mal danke!